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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Unizeit – Nachrichten aus der Universität Kiel

unizeit Nr. 47 vom 12.04.2008, Seite 2  voriger  Übersicht  weiter  REIHEN  SUCHE   Druckfassung

Auf dem Kieker

Jugendliche Straftäter müssen von Wiederholungstaten abgehalten werden. Wie die Polizei dazu beitragen kann, untersucht ein Forschungsprojekt an der CAU.


Präsenz zeigen, straffällige Jugendliche regelmäßig aufsuchen und einen Sachbearbeiter damit betrauen: Es sind keine spektakulären Maßnahmen im Sinne von Erziehungscamps oder Anti-Aggressionstrainings, mit denen die Polizei zur Gewaltprävention beitragen will. Vielmehr geht es darum, die soziale und öffentliche Kontrolle zu erhöhen und die Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen. Besonders im Visier stehen hierbei jugendliche Mehrfach- und Intensivstraftäter. Eine Minderheit von drei bis sieben Prozent der jugendlichen und heranwachsenden Straftäter ist für ein bis zwei Drittel der registrierten Straftaten ihrer Altersgruppe verantwortlich. Meist sind es Jungen oder junge Männer. Zuerst klauen sie Fahrräder oder Mofas, lassen im Kaufhaus Waren mitgehen oder sind in Schlägereien verwickelt. Später kommen Gewaltdelikte dazu, Körperverletzungen, Messerstechereien oder ein bewaffneter Ladendiebstahl. Den Besuch der Schule haben sie dann oft schon aufgegeben. Diese Kandidaten gilt es, möglichst zu Beginn ihrer kriminellen Karriere zu erreichen, um weitere und eventuell schwerere Straftaten zu vermeiden.

Die Konzepte von vier Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen zum Umgang mit jugendlichen Mehrfach- und Intensivstraftätern nehmen Kieler Kriminalpsychologen unter Leitung von Professor Thomas Bliesener genauer unter die Lupe. Sie wollen herausfinden, welches Vorgehen tatsächlich zu einem Rückgang der Straftaten führt, welche Maßnahmen überflüssig und welche besonders wichtig sind. »Bisher gab es nur Erfahrungsberichte, aber keine verlässlichen Daten«, sagt Bliesener, der am Institut für Psychologie lehrt. »Das wollen wir ändern.« Ein zentraler Bestandteil aller Programme ist, dass jeder jugendliche Mehrfach- oder Intensivstraftäter immer denselben Sachbearbeiter bei der Polizei bekommt. Das ist ein speziell ausgebildeter Polizeibeamter, bei dem alle Informationen zusammenlaufen, der also die kriminelle Karriere seines Schützlings kennt und über dessen soziales Umfeld informiert ist. Aufgabe des persönlichen Sachbearbeiters ist auch, einen engen Kontakt zum Jugendamt, zur Jugendgerichtshilfe, zu allgemeinen sozialen Diensten, zur Schule oder Ausbildungsstelle zu pflegen sowie Eltern oder Erziehungsberechtigte zur Zusammenarbeit zu bewegen.

Ein weiterer Baustein im Konzept sind die so genannten Gefährderansprachen. Damit sind regelmäßige Gespräche des zuständigen Sachbearbeiters mit dem Straftäter gemeint. Hierbei wird ihm mitgeteilt, dass er eine spezielle Betreuung bekommt, dass man Kontakt zu den Eltern sucht und gegebenenfalls die Lehrer mit einbezieht. Bei Folgeansprachen wird zum Beispiel thematisiert, ob sich der Jugendliche an Absprachen gehalten und Weisungen befolgt hat. Diese Gespräche sollen den Betroffenen klar machen, dass die Polizei sie auf dem Kieker hat, sie besonders beobachtet und ihre typischen Aufenthaltsorte verstärkt kontrolliert. Bliesener: »In der Vergangenheit haben junge Straftäter häufig die Erfahrung gemacht, dass sie keine Konsequenzen erfahren, weil sie in der Regel immer wieder mit neuen Personen konfrontiert wurden. Das kennen wir auch aus der Erziehung, wenn die von einer Hand in die andere geht, läuft sie oft ins Leere.«

Unterschiede zwischen den einzelnen Konzepten gibt es zum Beispiel im Auftreten der jeweiligen Beamten. »Das fängt schon damit an, ob man die Gefährderansprachen in Uniform führt oder in Zivil und wie häufig diese Gespräche sind«, erklärt Bliesener. Manche Polizeibehörden binden die Staatsanwaltschaft in das Konzept ein, andere nicht. Die Wissenschaftler schauen den Polizeibeamten die nächsten 18 Monate genau auf die Finger und bewerten anschließend die Programme. »Wir schauen unter anderem, wie sich die Kriminalstatistik und die Deliktbelastung der jungen Intensivtäter entwickelt haben. Wie viel haben die vorher, während und nach der Maßnahme gemacht.« Diese Daten vergleichen sie mit denen von ähnlich belasteten Jugendlichen, die nicht in der Maßnahme waren. Bislang lässt sich nur spekulieren, worauf es ankommt. »Ich kann mir vorstellen«, so Bliesener, »dass es entscheidend ist, ob und wie man die Eltern einbindet. Außerdem mag ein festeres und bestimmteres Auftreten bei einigen Kandidaten angezeigt sein. Ich vermute auch, dass die Gefährderansprachen erst im Laufe der Zeit etwas bewirken. Häufigkeit und Abstand der Gespräche sind daher durchaus wichtige Kriterien.« (ne)
Neues Zentrum gegründet
Für das oben vorgestellte und ähnliche Forschungsprojekte an der Schnittstelle von Psychologie, Rechtswissenschaft und Medizin gibt es an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel eine neue Einrichtung: Das Zentrum für Rechtspsychologie, Kriminalwissenschaften und Forensische Psychopathologie. Hier haben sich Wissenschaftler aus den Fächern Rechtspsychologie, Kriminalwissenschaften, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Sexualmedizin zusammengeschlossen, um gemeinsam in Forschung und Lehre eine in Deutschland bisher einmalige interdisziplinäre Kooperation zu eröffnen. Sie verbessert die Ausbildung der Studierenden und die Fort- und Weiterbildung für praktisch Tätige aus Psychologie, Medizin, Jurisprudenz, Sozialarbeit und Polizei. Außerdem ergeben sich neue Möglichkeiten in der interdisziplinären Forschung.

Die Wissenschaftler der verschiedenen Disziplinen kooperieren bereits seit langem. So wurden zum Beispiel die Integration und Kriminalitätsbelastung von Spätaussiedlern oder die Gerichtsvorbereitung von kindlichen Zeugen fächerübergreifend untersucht. Das Zentrum wird am 18. April ab 13 Uhr mit einem Symposium im Audimax feierlich eröffnet. (ne)

www.zrkfp.uni-kiel.de
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