Einwurf: Gleichstellungsarbeit an der CAU

Iris Werner
unizeit: Warum war es nötig, die Gleichstellung in die neue Verfassung einzubringen?
Die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft ist als eine der Aufgaben der Universität im neuen Hochschulgesetz verankert. Es fehlen dort aber Regelungen zu den wichtigsten Arbeitsgrundlagen der Gleichstellungsbeauftragten, die die Hochschulleitungen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen sollen. Das war früher anders. Das alte Hochschulgesetz hatte sehr detaillierte Regelungen zur Gleichstellung von Männern und Frauen und zu den Rechten der Gleichstellungsbeauftragten.
Welche Punkte sind das?
Sie betreffen hauptsächlich die rechtlichen Arbeitsgrundlagen der Gleichstellungsbeauftragten selbst, zum Beispiel die fachliche Weisungsfreiheit, die Dienstwegsfreiheit und das Widerspruchsrecht bei allen Entscheidungen der Gremien, die unsere Aufgaben betreffen. Der wichtigste Anwendungsbereich für das Widerspruchsrecht sind Personalentscheidungen, auch in Berufungsverfahren für Professuren.
Ist das nicht nur eine Formalie?
Keineswegs. Das sind die Grundlagen unserer Arbeit, ohne die könnten wir unsere Aufgaben nicht erfüllen. Ohne Dienstwegsfreiheit könnten wir zum Beispiel kaum mehr vertrauliche Beratungen machen. Und ohne Widerspruchsrecht brauche ich hier morgens gar nicht hinzukommen. (ne)
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