Spaß vorbei
Nur weil alles möglich ist, ist noch lange nicht alles erlaubt. Nicht einmal im Internet.
»Hast du schon diese Seite www.rottenneighbour.com gesehen? Da müsste ich auch mal etwas über meinen Nachbarn schreiben«, hieß es in letzter Zeit häufiger in Gesprächen an Bushaltestelle und Kaffeebar. Bei rottenneighbour.com kann man einen beliebigen Wohnort in eine Suchleiste eintragen. Es öffnet sich eine Karte, auf der Nutzer weltweit mit roten Häusern "böse" Nachbarn und mit grünen Häusern "liebe" Nachbarn eingezeichnet haben – in den Kommentierungen werden die so gekennzeichneten Nachbarn auch gerne mal weit unter der Gürtellinie beschimpft. Kiel entpuppt sich als überwiegend rotfarbener Höllen schlund – glaubt man den Einträgen. Die Seite ist keine Ausnahme, in vielen Foren, Blogs oder Kommentarfunktionen wird kein Blatt vor den Mund genommen. Auf den ersten Blick vielleicht ganz lustig. Allerdings können Existenzen zerstört werden, wenn der Chef zufällig liest, dass Herr XY ein ganz fieser Typ sei, der sicher auch seine Kinder schlage.
Völlig wehrlos ist ein Betroffener – falls er Ernährungsdenn überhaupt erfährt, was über ihn im Netz kursiert und weltweit für jedermann einsehbar ist – solchen Angriffen nicht ausgeliefert. »Es gelten die selben Gesetze wie außerhalb des Netzes«, sagt Professor Manfred Heinrich vom Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung seien auch im Netz rechtswidrig. Was das Internet von anderen Medien unterscheidet, sind die Hürden bei der Strafverfolgung und die Möglichkeit zur Anonymität, die manch einen dazu verleitet, seiner Meinung in aller Schärfe freien Lauf zu lassen. Es gibt keinen Filter oder verantwortlichen Redakteur wie bei der Presse, an den sich die Staatsanwaltschaft wenden kann.
Dennoch gibt es Verantwortlichkeiten, und die sind für das Internet seit zwei Jahren nicht mehr in mehreren Regelwerken, sondern in einem einheitlichen Telemediengesetz einzusehen. Allerdings werden diese Verantwortlichkeiten im Internet etwas freier gehalten. So sind Anbieter von Diensten, die beispielsweise Foren, Einkaufs- und Bewertungsmöglichkeiten oder Blogs zur Verfügung stellen, nicht verpflichtet, ihre Seiten nach rechtswidrigen Inhalten abzusuchen. Das wäre auch kaum machbar – zu schnell fließen die Informationen, zu viele Angebote hat manch ein Anbieter.
»Aber sie sind verpflichtet, diese Inhalte unverzüglich zu entfernen, wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden«, sagt Heinrich. Und wenn dann schon ein echter Schaden entstanden ist? Dann gelte es, die Anonymität des Verfassers und eigentlich Verantwortlichen zu durchbrechen. »Und meist musste der dann doch an irgendeinem Punkt seine richtigen Daten angeben, um überhaupt teilnehmen zu können.« Weigert sich der Anbieter, die Identität des Kunden preiszugeben, kann die Staatsanwaltschaft die Unterlagen beschlagnahmen, die notwendig sind, um den Verfasser ausfindig zu machen.
Denn auch wenn im Internet viel Böses und – bei allen derzeit kursierenden Negativmeldungen über die Gefahren des Mediums nicht zu vergessen – viel Gutes möglich ist, ein rechtsfreier Raum ist es nicht.
Jana E. Seidel
Zuständig für die Pflege dieser Seite:
Pressestelle der Universität
► presse@uv.uni-kiel.de






