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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Unizeit – Nachrichten aus der Universität Kiel

unizeit Nr. 53 vom 11.04.2009, Seite 5  voriger  Übersicht  weiter  REIHEN  SUCHE   Druckfassung

Zwischen gesund und heilsam

Die Lebensmittelindustrie liefert ständig neue Produkte, die neben ihrem Nährwert auch einen Heilwert haben. Die Grenze zur Arznei ist fließend.


Ein Trinkjoghurt, der vor Durchfällen bewahrt, und eine Margarine, die den Cholesterinspiegel senkt – Lebensmittel wie diese sollen nicht nur sättigen und Nährstoffe liefern, sondern auch heilen helfen. Funktionelle Lebensmittel oder functional food nennt man diese Produkte. Eine rechtlich verbindliche Definition dafür gibt es bislang nicht. »Sie sind eher ein Konzept als eine genau definierte Produktgruppe«, wie Rechtsanwalt Gerd Weyland aus Gummersbach bemerkt. Weyland ist Experte für Lebensmittelrecht und wird beim Symposium "Funktionelle Lebensmittel" am 23. und 24. April an der Kieler Universität über die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Produktgruppe sprechen.

Die Christian-Albrechts-Universität ist bereits zum dritten Mal Austragungsort dieser Tagung, zu der auch Experten aus Finnland und Dänemark erwartet werden. Funktionelle Lebensmittel lassen sich nach dem Vorschlag einer Arbeitsgruppe der EU aus dem Jahr 1999 wie folgt definieren: »Lebensmittel, die einen zusätzlichen Nutzen für den Verbraucher aufweisen, der über die reine Sättigung, die Zufuhr von Nährstoffen und die Befriedigung von Genuss und Geschmack hinausgeht, und der zu einer Verbesserung des individuellen Gesundheitszustands oder des Wohlbefindens bzw. zu einer Verringerung des Risikos, an bestimmten Krankheiten zu erkranken, führen kann.«

Dabei sind die Wirkungen nicht nur theoretischer Natur. Häufig wird in Studien geprüft, ob funktionelle Lebensmittel die erwartete Funktion auf Gesundheit und Wohlbefinden tatsächlich erfüllen. Nach dem Lebensmittelrecht sind diese Studien nicht nötig. Sofern die zugesetzten oder angereicherten Stoffe zugelassen und damit gesundheitliche unbedenklich sind, können die neu kreierten Produkte auf den Markt kommen. Dass die Lebensmittelhersteller trotzdem den Aufwand betreiben, die besonderen Wirkungen ihrer Produkte nachzuweisen, hat einen anderen Grund: Sie wollen den Zusatznutzen auf der Verpackung oder in Anzeigen bewerben. Und das ist nur dann erlaubt, wenn tatsächlich nachgewiesen ist, dass beispielsweise der Verzehr einer mit Phytosterolen angereicherten Margarine den Cholesterinspiegel senkt. Welche gesundheitsbezogenen Aussagen auf der Verpackung und in Werbekampagnen zugelassen sind, ist in der europäischen Health-Claims-Verordnung geregelt.

»Durch ihren Bezug zur Gesundheit bewegen sich funktionelle Lebensmittel häufig in einer Grauzone zwischen Lebensmittel und Arzneimittel«, befindet Weyland. Das gilt vor allem für Nahrungsergänzungsmittel wie Knoblauchpillen und dergleichen. Wenn der Ernährungszweck und nicht die gesundheitsfördernde Funktion überwiegt, wird das Produkt als Lebensmittel betrachtet. Das entbindet es von aufwändigen Genehmigungs- und Prüfverfahren, die bei Arzneimitteln gelten würden. Kein Arzt muss sie verordnen, und kein Apotheker kann über Risiken und Nebenwirkungen aufklären. Doch Aufklärungsbedarf ist durchaus vorhanden. So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob es schädlich ist, wenn ein Stoff im Lebensmittel angereichert wird. Laut Professorin Karin Schwarz besteht keine Gefahr: »Wir arbeiten mit Stoffen, die eine relativ hohe Sicherheitsspanne haben. Das ist nicht irgendetwas, das sofort toxisch wird.« Außerdem bleibe der Zusatz in einem unkritischen Bereich.

Ob die neuen Nahrungsmittel einer insgesamt gesunden Ernährung wirklich dienlich sind, bleibt fraglich. Mitunter enthalten sie sehr viel Zucker, wie bei probiotischem Trinkjoghurt, oder sie beruhigen ein schlechtes Gewissen, wenn trotz aller Empfehlungen weiter viel fette Wurst und wenig Gemüse gegessen wird.

Kerstin Nees
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