Docteur en double
In zwei Ländern parallel einen Doktortitel zu erwerben, erleichtert Auswanderwilligen den Jobeinstieg. Harte Arbeit dürfen sie allerdings nicht scheuen.
Den leichtesten Weg hat Doktorandin Konstanze Brieskorn für ihre Promotion nicht gewählt, »aber er schien mir eine konsequente Fortführung meines Studiums zu sein.« Sie entschied sich, in zwei Ländern parallel einen Doktortitel zu erwerben, in Deutschland und Frankreich. Konsequent deswegen, weil sie zuvor schon ein zweisprachiges Doppelstudium, Rechtswissenschaften und Französisches Recht, an der Universität des Saarlandes absolviert hatte. In ihrer Doktorarbeit verglich sie nun das deutsche und französische Vertragshaftungsrecht, nahm also parallel das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und den französischen Code Civil genauer unter die Lupe.
Klingt auf den ersten Blick ziemlich speziell, »ist aber relativ lebensnah, die Menschen kommen jeden Tag mit Vertragsrecht in Berührung, schon wenn sie etwas einkaufen.« Die nationalen Eigenheiten zweier Länder zu kennen sei nicht uninteressant. »Es gibt viel grenzüberschreitenden Handelsverkehr. Und wenn sich ein französischer Unternehmer in Deutschland niederlässt, ist er plötzlich mit dem deutschen Vertragshaftungsrecht konfrontiert.«
Die so genannte binationale Promotion wird in Deutschland längst nicht mit so viel Selbstverständlichkeit gehandhabt wie in Frankreich. An der Juristischen Fakultät der CAU musste deshalb die Promotionsordnung ein wenig modifiziert werden, bevor Konstanze Brieskorn als Vorreiterin loslegen konnte – weil ein solches Verfahren gar nicht vorgesehen war. Für diese Änderung setzte sich vor allem Professor Rudolf Meyer-Pritzl ein, zu dessen Schwerpunkten rechtsvergleichende Forschungen gehören und der die Promotion von Kieler Seite aus als Doktorvater betreute. In St. Etienne, Frankreich, wurde sie gleichzeitig an der Université Jean Monnet von Professor Pascal Ancel betreut. Der Vorteil einer solchen Doppelbetreuung liegt auf der Hand: »Beide Doktorväter konnten wichtige Hinweise geben, weil sie natürlich einen viel besseren Einblick in die jeweilige Rechtsordnung haben.« Sie selbst bekommt für die Mehrarbeit neben dem deutschen Titel den "Docteur en droit" – und spart sich komplizierte Anerkennungsverfahren, sollte sie mal in Frankreich arbeiten wollen. Auch das kein abwegiger Gedanke: »Viele deutsche Juristen gehen nach Frankreich«, sagt Brieskorn – wohl eher, weil sie das Land als das System anzieht.
Selbst für manch einen französischen Juristen wirke der Code Civil wie ein Buch mit sieben Siegeln. »Es ist sehr wenig geregelt, so dass man auf die Rechtsprechung zurückgreifen muss, die wiederum weniger als bei uns systematisiert ist. Die Urteilsbegründungen sind zudem sehr knapp gehalten, so ist es schwer vorhersehbar, wie eine Sache am Ende ausgeht.« Vielleicht gibt es auch deshalb seit 2005 in Frankreich Reformbestrebungen, die ebenfalls Eingang in den Vergleich gefunden haben. Das deutsche Recht sei dagegen sehr viel umfassender geregelt. Für französische Juristen ein Grund, »schon mal neidisch nach Deutschland zu schielen.«
Jana E. Seidel
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