Fairer Prozess
Aufwändig bebilderte Handschriften dienten im Mittelalter dazu, die Urteilsfindung zu erleichtern und das Recht zu veranschaulichen.

Dieser Ausschnitt aus dem Oldenburger Sachsenspiegel zeigt die Regelung des Erbrechts im Mittelalter.
Oben: Eine Witwe lässt ihr Erbe von drei Bauern schätzen.
Mitte: Noch ist sie Herrin des Hauses und verteilt die Speisen zu Tisch.
Unten: Das Erbe ist an die Söhne übergegangen. Die Mutter ist nur noch Gast im Haus, ihr werden nun die Speisen gereicht.
Bildnachweis: Oldenburger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels, Landesbibliothek Oldenburg, Cim 419 I fol. 16r, Leihgabe der Niedersächsischen Sparkassenstiftung
So hätte vielleicht unsere Freizeitplanung im Mittelalter ausgesehen. Was uns heute als ein wenig exotisch und als öffentliche Demütigung erscheint, war damals gang und gäbe. Aber war das Mittelalter wirklich so ungerecht, wie wir gemeinhin annehmen?
Jeder Prozess fand an einem zentralen Ort unter den Augen der Bürger statt, die auch die anschließende Bestrafung verfolgten. Diese öffentlichen Zeremonien mit ihren Riten und Symbolen dienten als Lehrstück über das Recht und die Bestrafung.
So absurd das klingt, machte diese Art der öffentlichen Rechtsprechung den Prozess fairer. Denn auch das Gesetz im Mittelalter war auslegbar, verhandelbar, ließ sich – je nach Schwere des Falles und vielleicht auch der Persönlichkeit des Beschuldigten – interpretieren. Die Anwesenheit des Publikums bedeutete eine gewisse Kontrolle des Verfahrens. Wie heute wurde die Vorgeschichte der Angeklagten berücksichtigt. Man prüfte, ob sie schon etwas "auf dem Kerbholz" hatten, und nicht selten beeinflusste die physische Präsenz der Öffentlichkeit ein Urteil zum Positiven. Das Recht und die Auslegung mussten durchschaubar sein und wurden im Volk diskutiert. Sprach das Gericht jemanden frei, war er rehabilitiert.
Die "Richter" kamen hauptsächlich aus der bürgerlichen Oberschicht. Sie verhandelten den Tatbestand, vermittelten auch schon einmal zwischen den Parteien und entschieden über das Strafmaß.
Als Grundlage für die Rechtssprechung zog das Gericht Handschriften zu Rate, in denen man schon seit dem hohen Mittelalter versucht hatte, Rechtsvorschriften festzuhalten und zu sammeln. »Diese Handschriften waren ein Symbol für das Recht und oft prächtig und sehr wertvoll, umfangen von einer quasi erhabenen Aura«, erklärt Dr. Harm von Seggern vom Historischen Seminar. »Ihre Kostbarkeit galt als Symbol für die Ehre und Hochrangigkeit eines solchen Gerichtes.«
Einige Stadtrechte, wie das Lübecker und das Magdeburger, galten als vorbildlich und wurden auf eine ganze Reihe von anderen Städten übertragen. So galt das Lübische Recht nicht nur in der Hansestadt Lübeck, sondern auch in weiteren Hansestädten wie Kiel, Stralsund und sogar Riga. Solche Rechtsübertragungen waren in der Regel mit der Anlage einer neuen Handschrift verbunden. Die Rechtshandschriften vereinheitlichten und verbreiteten das Stadtrecht auf diese Weise. Durch reiche Illustrierungen, die in allegorischen Darstellungen die Rechtsprechung abbildeten, versuchte man, auch dem einfachen Volk, das größtenteils weder lesen noch schreiben konnte, die Rechtsvorschriften nahezubringen.
Eine typische Strafe im Mittelalter war die so genannte Strafwallfahrt, die den Verurteilten für etwa ein Jahr auf Pilgerreise schickte. Er verschwand damit aus dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben der Stadt, bis "Gras über die Sache gewachsen war". Nach der Rückkehr war der Sünder rehabilitiert. Die Todesstrafe war übrigens weitaus seltener, als häufig angenommen wird, so von Seggern: »Sie wurde nur in absoluten Ausnahmefällen verhängt. Hinrichtungen kamen nur für "Gesindel" in Frage, also Menschen, die außerhalb der bürgerlichen Ordnung lebten, oder für echte Feinde der Stadt.«
Die mittelalterlichen Rechtshandschriften legen Zeugnis ab von einer Gesellschaft mit einer eigenen Rationalität, die Wert auf Transparenz für die Bevölkerung legte und der die Akzeptanz der Rechtsprechung wichtig war. Damit waren unsere Vorfahren gar nicht so weit von unseren heutigen Vorstellungen entfernt.
Anna-Maria Pospich / Susanne Schuck
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