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unizeit Nr. 59 vom 10.04.2010, Seite 4  voriger  Übersicht  weiter  REIHEN  SUCHE   Druckfassung

Indizien für das Sportgericht

Beim Verdacht auf Doping reicht es, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Doping­vergehens größer ist als die Wahrscheinlichkeit, dass der Sportler »sauber« ist.


Die Dopingkontrolle – wie hier bei einem Fußballbundesligaspiel – ist im World-Anti-Doping-Code geregelt. Foto: Picture Alliance

Claudia Pechstein blieb die sechste Teilnahme bei Olympischen Winterspielen verwehrt. Nachdem sie im Juli 2009 wegen Dopings für zwei Jahre gesperrt wurde und der internationale Sportgerichtshof (CAS, Court of Arbitration for Sports) die Sperrung bestätigt hat, durfte die Eisschnellläuferin bei den Wett­kämpfen im Februar in Vancouver nicht antreten. Mit allen Mitteln hat die Ausnahmesportlerin gegen dieses Urteil gekämpft, letztlich aber verloren. Und das, obwohl kein Dopingmittel in ihrem Blut nachge­wiesen wurde, sondern nur auffällige Blutwerte, die auf den Einsatz nicht erlaubter Leistungssteigerer schließen lassen.

Solche indirekten Beweise sind im Anti- Dopingkampf nicht ungewöhnlich. »Es gab auch schon in der Vergangenheit bei bestimmten Verfahren indirekte Beweise, die aber nicht in dieser Deutlichkeit bewusst wurden «, erklärt der Kieler Jurist Martin Nolte, Inhaber der ersten Professur in Deutschland, die ausschließlich dem Sportrecht gewidmet ist. »Doch bei Claudia Pechstein war es deshalb so spektakulär, weil es eine Ikone des Wintersports betraf.« Für den Rechtswissenschaftler Nolte, der auch dem Vorstand der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) angehört, ist das CAS-Urteil wegweisend, weil es den indirekten Doping-Beweis bestätigt. Im Kampf gegen Doping sei der indirekte Beweis unverzichtbar, da immer wieder neue Dopingmittel auf den Markt kämen, für die es noch keine Nachweisverfahren gebe. »Indem man die Auswirkungen des Dopings auf Blutbestandteile nachweist, ist man unabhängig von der Erfordernis, genau den Stoff nachzuweisen, der verwendet wurde. Dadurch befreien wir uns ein Stück weit von diesem Hase-und-Igel-Spiel, bei dem die Nachweisdiagnostik immer hinterherhinkt.«

Einen hundertprozentigen Dopingnachweis wird es mit der indirekten Beweisführung allerdings nicht geben, gibt Professor Burkhard Weisser zu bedenken. Der Sportmediziner arbeitet im Institut für Sport und Sportwissenschaft eng mit Nolte zusammen. Er tut sich aber schwer damit, Sportler allein durch Veränderungen der Blutwerte zu überführen. »Dopingfahnder und Juristen wollen von uns Medizinern einen einfachen Parameter, mit dem sich Doping im Blut nachweisen lässt, auch wenn der verwendete Wirkstoff nicht gefunden wird. Aus meiner Sicht steckt dieser Nachweis noch in den Kinderschuhen.« Auch im Falle Pechstein ist sich Weisser nicht sicher. Die Werte der jungen Blutzellen, der Retikulozyten, die als erstes aus dem Knochenmark ausgeschwemmt werden, wenn man mit Epo dopt, lagen zwar deutlich über denen eines normalen gesunden Menschen. »Man kann aber auch durch intensives Training oder Höhentraining möglicherweise Werte bekommen, die ähnlich hoch sind wie Claudia Pechsteins Werte. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass nur intensives Training für die starken Schwankungen der Werte verantwortlich ist. Aber ganz ausschließen lässt es sich nicht.«

Doch auch wenn Zweifel bleiben, ist das Urteil gegen Pechstein unstrittig. Denn beim Sport, der unter das Privatrecht fällt, gilt nicht das strenge Beweismaß wie etwa im Strafrecht. Nolte: »Wir sagen, es reicht, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Dopingvergehens über 50 Prozent ist, also höher als die Wahrscheinlichkeit, dass jemand nicht gedopt hat.« Eine Wettkampfsperre kann mitunter auch Unschuldige treffen. Aber der Anti-Doping- Kampf geht vor. »Denn wenn wir an der Spitze nicht alles für einen sauberen Wettkampf tun, dann nehmen wir dem Sport auch seine Grundlage für die Förderung durch Staat und Gesellschaft, dann senden wir falsche Signale.«

Kerstin Nees
Stichwort Sportrecht
Martin Nolte hat seit Oktober 2009 eine Professur für Sportrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel inne. Die zunächst auf drei Jahre befristete Professur wurde von der Deutschen Telekom gestiftet. Doping ist nur eins von vielen Themen, mit denen sich der Jurist befasst. »Fernsehrechte, Sportwetten, Gewalt und Korruption. Es gibt so viele Fragen im Sport, die letztlich auch rechtlich geregelt werden müssen«, erklärt Nolte. Worum es im Sportrecht geht und zu welchem Ziel man es studiert, wird er bei seiner Antrittsvorlesung am 14. April erläutern.
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