Virtuelle Ausweiskontrolle
Mit dem neuen, ab November verfügbaren Personalausweis kann man sich im Internet identifizieren. Das macht den Einkauf im Netz sicherer. Vorausgesetzt, man gibt ihn nicht aus der Hand.

Neuer Personalausweis. Foto: pur.pur
Übertriebene Sorge, meint Dr. Sönke E. Schulz vom Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften der CAU. Der Kieler Jurist und Verwaltungswissenschaftler hat zusammen mit Informatikern der TU Darmstadt und Experten vom Fraunhofer-Institut in Berlin rechtliche Fragen und die Sicherheit der neuen Ausweisfunktion untersucht. Sein Eindruck: »Verglichen mit der gegenwärtigen Situation bei Geschäften im Internet bietet der neue Ausweis deutlich mehr Sicherheit.« Zur Diskussion um die von Plusminus aufgedeckten Schwachstellen erklärt er: »Eigentlich wurde nichts gefunden. Der Personalausweis ist nicht gehackt worden. Es geht nur um die Lesegeräte, die nötig sind, um die Daten abzufragen. Da besteht bei billigen Lesegeräten die Gefahr, dass die PIN, die man eingibt, durch eine manipulierte Homepage abgegriffen wird.« Zugriff auf die Daten im Ausweis erhalte man damit aber noch lange nicht. Nur wenn die Betrüger auch den Ausweis in die Finger bekämen, könnten sie zusammen mit der PIN-Nummer rechtsverbindliche Verträge abschließen oder Geschäfte im Internet tätigen, tätigen, also Dienste nutzen, für die der elektronische Ausweis entwickelt wurde.

Um den neuen Ausweis im Internet nutzen zu können, braucht man ein Lesegerät. Foto: pur.pur
Im Hinblick auf den Datenschutz sieht Schulz sogar einen Vorteil des elektronischen Identitätsnachweises. Denn es dürfen nur die Daten übermittelt werden, die für den jeweiligen Geschäftszweck erforderlich sind. »Welche das sind, überprüft vorher eine staatliche Stelle.«
Außerdem dürfen nur solche Dienstanbieter auf Daten aus dem Ausweis zugreifen, die zuvor ein Berechtigungszertifikat erhalten haben. »Es findet also eine gegenseitige Prüfung statt, bevor die Daten übermittelt werden«, so Schulz. »Dagegen ist es bisher so, dass ich auf einer Homepage alle Daten eingebe, die der Anbieter wissen möchte, um einen Dienst nutzen zu können. Und ich weiß nicht, wenn da ebay steht, ob das wirklich ebay ist.«
Für den Juristen ist klar, dass er sich einen neuen Personalausweis holen wird, auch wenn sein bisheriger noch lange gültig ist. Sicherheitsbedenken hat er keine und die Idee des Bundesinnenministeriums, die billigen Lesegeräte großflächig zu verteilen, um den Einsatz der neuen Ausweise anzukurbeln, findet er grundsätzlich gut. Wer es noch sicherer möchte, könne sich Standard- oder Komfortleser mit integrierter Ziffern-Eingabe kaufen.
Kerstin Nees
Fakten zum neuen Personalausweis
Im Gegensatz zum bisherigen Personalausweis wird der neue nur noch die Größe einer Scheckkarte haben und einen RFID-Chip (Radio Frequency Chip) beinhalten. Dieser speichert die aufgedruckten Daten sowie auf Wunsch zusätzlich zwei Fingerabdrücke des Ausweisinhabers. Technik und Einsatzmöglichkeiten der neuen Funktionen beschreibt Dr. Marian Margraf vom Bundesinnenministerium bei einem Vortrag am 12. November in Kiel.
Der integrierte Chip ermöglicht, sich mit dem Ausweis im Internet elektronisch zu identifizieren. Diese Zusatzfunktion muss jedoch erst frei geschaltet werden, entweder direkt bei der Ausstellung oder nachträglich mit zusätzlichen Gebühren. Ein späteres Abschalten ist jederzeit und gebührenfrei möglich.
Mit der Einführung des elektronischen Ausweises wird auch das Personalausweisgesetz geändert und zwar dahingehend, dass der Ausweis nicht mehr aus der Hand gegeben werden darf. Wer das dennoch verlangt, zum Beispiel Hotels, muss ein Bußgeld zahlen.
Zu den Pflichten der Ausweisinhaber gehört, den heimischen Computer nach aktuellem Stand der Technik zum Beispiel mit Firewall und Virenscanner zu sichern.
Beantragen kann man den neuen Ausweis ab 1. November. Er kostet für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro und für jüngere Antragsteller 22,80 Euro. (ne)
Anmeldung zum Vortrag von Dr. Margraf bis 5. November
unter Tel. 0431 66666 859 oder mail@diwish.de.
Der integrierte Chip ermöglicht, sich mit dem Ausweis im Internet elektronisch zu identifizieren. Diese Zusatzfunktion muss jedoch erst frei geschaltet werden, entweder direkt bei der Ausstellung oder nachträglich mit zusätzlichen Gebühren. Ein späteres Abschalten ist jederzeit und gebührenfrei möglich.
Mit der Einführung des elektronischen Ausweises wird auch das Personalausweisgesetz geändert und zwar dahingehend, dass der Ausweis nicht mehr aus der Hand gegeben werden darf. Wer das dennoch verlangt, zum Beispiel Hotels, muss ein Bußgeld zahlen.
Zu den Pflichten der Ausweisinhaber gehört, den heimischen Computer nach aktuellem Stand der Technik zum Beispiel mit Firewall und Virenscanner zu sichern.
Beantragen kann man den neuen Ausweis ab 1. November. Er kostet für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro und für jüngere Antragsteller 22,80 Euro. (ne)
Anmeldung zum Vortrag von Dr. Margraf bis 5. November
unter Tel. 0431 66666 859 oder mail@diwish.de.
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