Antastbare Menschenwürde
Der erste Artikel des deutschen Grundgesetzes beginnt mit dem Satz »Die Würde des Menschen ist unantastbar«. Der Jurist Nils Teifke untersuchte, was diese Aussage für die Rechtsprechung bedeutet.

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Die erste Herausforderung war für Teifke die Definition von Menschenwürde: »Meist wird sie negativ definiert, also durch Situationen, in denen die Menschenwürde verletzt wird.« Dabei gelte die Formel, dass ein Mensch nicht zum bloßen Objekt gemacht werden darf. »Ein falsch geschriebener Name verstößt also noch nicht gegen die Menschenwürde.«
»Ich habe mich gefragt: Gilt Menschenwürde absolut, oder kann man sie einschränken wie andere Grundrechte auch?«, erklärt Teifke. Für Laien klingt diese Frage fast ketzerisch. Schließlich würde das bedeuten, dass in bestimmten Situationen die Menschenwürde weniger wichtig ist als ein anderes Gut. Dabei steht der Satz deshalb an erster Stelle, weil die Mütter und Väter des Grundgesetzes 1949 nach der Erfahrung des NSUnrechts ganz deutlich machen wollten, dass Verletzungen der Menschenwürde in Deutschland nicht mehr vorkommen dürfen.
Aus rechtsphilosophischer Sicht sei die Frage aber durchaus berechtigt, sagt Teifke. »Wenn Menschenwürde absolut gilt, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten – alles oder nichts«, erläutert er. »Wenn man abwägen kann, gibt es stattdessen ein Mehr oder Weniger – und damit die Chance, ein Optimum zu finden.« Nils Teifke hat die juristische und philosophische Literatur zum Thema gesichtet und schließlich »Elemente einer Theorie der Menschenwürde « entwickelt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Menschenwürde einen Doppelcharakter hat: »Von der Idee her ist sie absolut, aber in der Rechtswirklichkeit abwägbar.« Für Fachleute sei das bereits an dem Wort »Prinzip« im Titel erkennbar.
Die Anwendungsbereiche von Nils Teifkes Forschung sind vielfältig. »Ist Folter gerechtfertigt, um zu erfahren, wo ein Terrorist eine Bombe platziert hat?«, fragt Teifke etwa. Auch bei Themen wie Abtreibung, Sterbehilfe oder Embryonenforschung müssten Gerichte den Stellenwert der Menschenwürde gegenüber anderen Grundrechten abwägen. Inzwischen hat Nils Teifke sein Referendariat absolviert, im August stehen die letzten Klausuren an. »Krönender Abschluss waren die drei Monate beim Bundesverfassungsgericht«, erzählt er. Wie es jetzt weitergeht, hält sich der Jurist noch offen: »Nach wie vor interessieren mich die großen Fragen.«
EvaMaria Karpf
Zum Weiterlesen: Nils Teifke: Das Prinzip Menschenwürde. Zur Abwägungsfähigkeit des Höchstrangigen. Tübingen 2011.
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