Dienstleistung Sex
Das Prostitutionsgesetz ist umstritten. Für Dr. Ina Hunecke Anlass genug, in ihrer Dissertation das Gesetz und die Umsetzung eingehend zu analysieren. Dafür erhielt sie den Genderforschungspreis.

Sexarbeiterinnenn demonstrieren für ihren Berufsstand. Viele von ihnen haben sich ihren Beruf selbst ausgesucht und wollen nicht als Opfer behandelt werden. Foto: Franz Luthe
So will das Prostitutionsgesetz eine arbeitsrechtliche Verbesserung wie eine gesetzliche Krankenversicherung und eine Sozialversicherungspflicht erreichen. »Viele Sexarbeiterinnen sind daran gar nicht interessiert. Sie gehen dann lieber in die Illegalität, um keine zusätzlichen Gelder zu zahlen«, berichtet Hunecke. Je nach Bundesland oder Stadt zahlen Sexarbeiterinnen täglich zwischen 6 und 40 Euro an Steuer. Die Methoden, mit denen das Geld eingezogen wird, sind unterschiedlich. »In Dortmund hatten die Verantwortlichen beispielsweise einen Automaten aufgestellt. Dort mussten die Prostituierten täglich sechs Euro Steuer zahlen und erhielten darüber eine Quittung«, berichtet die wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut. In anderen Städten gibt es Angestellte, die die Steuern vor Ort einziehen. Können die Sexarbeiterinnen bei Razzien keinen Beleg vorweisen, bedeutet das beim zweiten Mal einen Platzverweis.
Prinzipiell bemängelt Hunecke: »Die Position der Sexarbeiterinnen, die aus freiem Willen den Beruf gewählt haben, wird nicht berücksichtigt.« Stattdessen schlügen sich im Gesetz Forderungen nach strafrechtlichem Opferschutz und ausländerrechtlichem Bleiberecht nieder. Auch der Ausstieg aus dem Gewerbe werde gefördert.
Völlig an der Realität vorbei gingen die neuen Regelungen zum Prostitutionsgesetz, die der Bundesrat am 11. Februar dieses Jahres beschlossen hat. In dieser Entschließung wird zum Beispiel eine Meldepflicht gefordert sowie die Einführung einer Kondompflicht. Dabei soll jeder Bordellbesitzer dafür Sorge tragen, dass es nur geschützten Sex gibt. Wie solch eine Maßnahme zu überwachen sei, wisse jedoch niemand. Zwei grundsätzliche Probleme hat die Kieler Juristin aufgedeckt: »Zum einen werfen die Gesetzgeber alle Akteure in einen Topf – von der freiwilligen Sexarbeiterin über Bordellbesitzer bis hin zu Menschenhändlern und Zwangsprostituierten. Zum anderen fehlt es an umsetzbaren Maßnahmen.« Damit bestehe weiterhin Regelungsbedarf.
Dr. Iris Werner, die Gleichstellungsbeauftragte an der Kieler Universität lobt die Arbeit als »umfassende, innovative und gesellschaftlich relevante Zusammenstellung historischer, rechtlicher, sozialer und interdisziplinärer Aspekte im Umgang mit den meist weiblichen Sexarbeiterinnen in Deutschland. Daher ist die Dissertation mit dem Genderforschungspreis 2011 ausgezeichnet worden.«
Ralf Johanning
Zum Weiterlesen: Ina Hunecke: Das Prostitutionsgesetz und seine Umsetzung. Hamburg 2011.
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