Wahlen nach Zahlen
In Schleswig-Holstein wird in wenigen Wochen der Landtag neu gewählt. Das hat auch damit zu tun, dass der Wählerwille nicht so einfach in Sitze und Mandate umzurechnen ist.

Nur, dass im ersten Fall Menschen die Akteure sind und im zweiten Maschinen, stellt Schnoor fest. Er be schäftigt sich am Lehrstuhl von Professor Thomas Wilke schwerpunktmäßig mit Kryptografie als Methode zur sicheren Verschlüsselung digitaler Daten. Auf das Thema Wahlsysteme wurde der Kieler während eines USA-Aufenthalts aufmerksam. Seither widmet er einen Teil seiner Zeit gemeinsam mit dort und auch in Polen tätigen Kollegen der Erforschung der Rationalität von Entscheidungsprozessen.
»Es gibt kein Wahlsystem, das alles leistet, was man sich wünscht«, sagt Henning Schnoor und meint damit die Politik genauso wie die Informatik. Vor knapp zwei Jahren etwa wurde das schleswig-holsteinische Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt, so dass das Volk am 6. Mai vorzeitig zu den Urnen schreiten muss. Hintergrund ist ein klassischer Zielkonflikt. Die CDU errang in den Wahlkreisen viel mehr Direktmandate, als ihr nach der für den prozentualen Stimmenanteil der Parteien maßgeblichen Zahl der Zweitstimmen zugestanden hätten. Und auch wenn zum Ausgleich der Landtag von 69 auf 95 Mandate vergrößert wurde, reichte das in den Augen der Justiz nicht, um das daraus resultierende Ungleichgewicht gegenüber anderen Parteien völlig zu neutralisieren. Das Bedürfnis nach einer realistischen Abbildung des Wahlergebnisses auf der einen und nach einem nicht über die Maßen aufgeblähten Landtags auf der anderen Seite stand also in eindeutigem Widerspruch.
»Solche Konflikte gibt es auf der theoretischen Ebene immer«, meint Informatiker Schnoor. Vermeidbar wären sie aus seiner Sicht nur unter absolut realitätsfernen Umständen. Ein Mehrheitswahlrecht bei nur zwei kandidierenden Personen oder viele Kandidaturen bei nur einer wahlberechtigten Person wären die einzigen Konstellationen, die für einen ebenso gerechten wie effektiven Entscheidungsprozess bürgen könnten.
Sobald aber das echte Leben ins Spiel kommt, wird es unübersichtlich, spielen taktische Erwägungen eine Rolle, ergeben sich Ansatzpunkte für Manipulationen. »Angenommen, wir haben es mit drei Wahlkreisen zu tun, dann kann eine Partei je nach Zuschnitt alle drei davon gewinnen oder auch nur zwei«, nennt der Wissenschaftler ein Beispiel für Einflussmöglichkeiten, die durchaus legal sein können.
Zumindest was die Legalität betrifft, erfreut sich die künstliche Intelligenz vergleichsweise großer Freiräume. So treffen Meta-Suchmaschinen, die Ergebnisse einzelner Systeme wie Google oder Yahoo zusammenfassen, andauernd Wahlentscheidungen, weil sie die jeweiligen Treffer gewichten müssen. Ein gutes Instrument dazu ist das so genannte Borda-Wahlsystem, bei dem die einzelnen Nennungen je nach Rangfolge bei den individuellen Anbietern nach Punkten gewertet werden. Was weiter vorn steht, bekommt viele Punkte, Ergebnisse der Kategorie »ferner liefen« erhalten entsprechend weniger, so dass am Ende ein realistischer Mittelwert der Ergebnisse sämtlicher Suchmaschinen vorliegt.
Verfassungsrechtlich sind solchen Verfahren in der Politik freilich enge Grenzen gesetzt. Und als kaum weniger problematisch gelten Verfahren mit Wahlcomputern. Die können laut Schnoor zwar sehr schnell Ergebnisse liefern, doch schon ein falscher Tastendruck seitens der Wahlhelfer und -helferinnen führt womöglich zu Fehlern, die im Zweifelsfall kaum noch nachvollziehbar sind.
Wenigstens auf der theoretischmathematischen Ebene bemüht sich Schnoor zusammen mit einer amerikanischen Arbeitsgruppe darum, die Grundlagen von Entscheidungsprozessen umfassend zu verstehen. Fürs politische Leben (und zumindest ein bisschen auch für die Informatik) dürfte indes weiterhin diese Einschätzung des Kieler Wissenschaftlers gelten: »Es ist schon viel erreicht, wenn man es schafft, dass am Ende die Unzufriedenheit möglichst gering ist.«
Martin Geist
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