Tödliche Dosis
Gift – diese Diagnose stellen Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner am häufigsten bei Unglücksfällen oder Selbsttötungen. Die Suche nach der todbringenden Chemikalie ist oft eine besondere Herausforderung.

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Pro Jahr sind es etwa 100 Todesfälle, bei denen nach der Obduktion in der Rechtsmedizin in Kiel noch nicht eindeutig feststeht, woran die Betreffenden gestorben sind. Dann sucht ein Team am Institut mit chemischen Nachweisen nach der Todesursache. Manchmal gebe es am Tatort Hinweise, wenn dort zum Beispiel eine Medikamentenschachtel liegt oder Reste von Drogen gefunden werden, erklärt Professor Hans-Jürgen Kaatsch, Direktor des Kieler Instituts für Rechtsmedizin. Häufig könne man auch anhand der Symptome auf das Gift schließen, das den Tod verursacht hat. Bei Vergiftungen durch Blutgerinnungsmittel zum Beispiel treten Blutergüsse und Blutungen auf. Eine Thallium-Vergiftung führt zu Haarausfall.
Aber sehr oft fehlen auch jegliche Anhaltspunkte. »Wir fangen zunächst damit an, auf bestimmte Substanzgruppen zu testen«, so Kaatsch. »Dann versuchen wir, die Suche immer weiter einzugrenzen.« Mehr als 100.000 Substanzen, wie das Gift der Tollkirsche oder Morphin, sind in den Daten-banken der Kieler Rechtsmedizin archiviert. Auf sie kann getestet werden. Aber nicht für jede Substanz gibt es auch etablierte Nachweisverfahren.
»Jeden Monat kommen zwei neue Drogen auf den Markt, die mit den herkömmlichen Methoden noch nicht nachgewiesen werden können«,
sagt Dr. Rochholz. »Wir müssen dann erst eigene Nachweismethoden aufbauen.« Und das dauert. Eine Standarduntersuchung ist mittlerweile die Haaranalyse. Haare wachsen im Durchschnitt einen Zentimeter pro Monat. »Sie sind wie ein Langzeitgedächtnis, das sämtliche Stoffe speichert, die im Laufe der Zeit vom Körper aufgenommen wurden«, erklärt Kaatsch. Neben Haaren verwenden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Rechtsmedizin für ihre Nachweise auch Proben von Blut, Geweben oder anderen Körperflüssigkeiten. Wenn sie bei ihrer Suche fündig werden, sind sie mit ihrer Arbeit aber noch nicht am Ende. Sie müssen dann klären, ob die im Körper nachgewiesene Dosis therapeutisch war, ob eine Substanz überdosiert wurde oder ob eine Kombi-nationswirkung aus mehreren Mitteln zum Tod geführt hat.
»Der größte Teil unserer Arbeit betrifft Nachweise für herkömmliche Drogen und Medikamente«, sagt der Leiter der Rechtsmedizin. Daneben hätten sie häufig auch Selbstmordfälle zu bearbeiten, aber auch Giftnotfälle an Kliniken, wenn zum Beispiel Kinder versehentlich etwas geschluckt haben. »Wir hatten einen sehr tragischen Fall, bei dem ein Kind beim Spielen eine Pflanze gegessen hat, die tödlich wirkte.« Morde seien eher die Ausnahme, so Kaatsch. Das liege auch an der Verfügbarkeit der Gifte. »Was zugänglich ist, wird genutzt. Mittlerweile ist das meiste verboten, was früher in Apotheken frei zugänglich war.« Mordfälle durch Gift seien aber auch deshalb stark zurückgegangen, weil die meisten Substanzen nachzuweisen seien.

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»Wir hatten einen Fall, da hat jemand bei Regen den Grill in einen Campingbus gestellt«, so Kaatsch. Das hat er nicht überlebt. Eine Kohlenmonoxidvergiftung lasse sich aber dank relativ eindeutiger Hinweise rasch nachweisen. Typisch sind kirschrote Totenflecken auf der Haut der Toten.
Im Fall von Amy Winehouse war übrigens nicht wie zunächst vermutet ein Cocktail aus Drogen oder Medikamenten das todbringende Gift, sondern Alkohol. Die Musikerin hatte 4,16 Promille im Blut. Todesursache bei Michael Jackson war eine akute Vergiftung durch das Narkosemittel Propofol.
Ann-Kathrin Wenke
Klassische Gifte haben ausgedient
Über lange Zeit war Arsen ein klassisches Mordgift. Geändert hat sich das erst, als der englische Chemiker James Marsh 1836 eine Methode entwickelte, mit der Arsen im Körper von Toten einwandfrei nachgewiesen werden konnte. Auch thalliumhaltige Rattengifte waren jahrelang als Gift leicht zugänglich. Diese Metallverbindungen wirken in höheren Dosen tödlich. Seit Mitte der 1930er Jahre wurde das Pflanzenschutzmittel E605 immer wieder bei Morden nachgewiesen. Doch auch diese Substanz ist in der Europäischen Union seit 2001 verboten. (akw)
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