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Aufgaben und |
zur Druckfassung | english version Aufgaben und Zusammensatzung der FakultätskonventeNach dem Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) vom 28. Februar 2007, in Kraft getreten am 30. März 2007, hat der Fakultätskonvent insbesondere folgende Aufgaben:§ 29 Fachbereichskonvent(1) Der Fachbereichskonvent berät und entscheidet in allen Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit durch dieses Gesetz oder die Verfassung nichts anderes bestimmt ist. (2) Der Fachbereichskonvent besteht aus:
(3) Der Fachbereichskonvent kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden. Das Nähere wird in der Fachbereichssatzung geregelt.
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