Personalrat - Informationen für Auszubildende


Dienstvereinbarung

zwischen
dem Präsidium der Christian-Albrechts-Universität
- Der Kanzler -
und
dem Personalrat
der Christian-Albrechts-Universität

über die Weiterbeschäftigung von Auszubildenden,

die unter den jeweiligen Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) fallen

1.  Auszubildende der Christian-Albrechts-Universität werden nach erfolgreich beendeter Ausbildung      auf eigenen Wunsch für  zwölf Monate weiterbeschäftigt, sofern es nicht möglich ist, sie in ein      anderes Arbeitsverhältnis zu übernehmen.
2.  Die Beschäftigung erfolgt nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete      Arbeitsverträge und zur  Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen (TzBfG).
3.  Die Dienstvereinbarung wird befristet bis zum 31. Dezember 2011 geschlossen
     Kiel, im November 2009

     Dr. Oliver Herrmann, Kanzler der CAU                      Christa Heller, Personalratsvorsitzende


Personalrat der Universität Kiel
Stand: 4.01.2010