| Dienstvereinbarung
zwischen
über die Weiterbeschäftigung von Auszubildenden, die unter den jeweiligen Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) fallen
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| 1. Auszubildende der Christian-Albrechts-Universität werden nach erfolgreich beendeter Ausbildung auf eigenen Wunsch für zwölf Monate weiterbeschäftigt, sofern es nicht möglich ist, sie in ein anderes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. |
| 2. Die Beschäftigung erfolgt nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen (TzBfG). |
| 3. Die Dienstvereinbarung wird befristet bis zum 31. Dezember 2011 geschlossen |
| Kiel,
im November 2009 Dr. Oliver Herrmann, Kanzler der CAU Christa Heller, Personalratsvorsitzende |