Personalrat - Bewerbungen


Bewerbungen auf interne Stellenausschreibungen

Befristete Arbeitsverträge nehmen an der CAU immer mehr zu. Damit steigt auch die Zahl der internen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich auf andere Stellen an der Uni bewerben.

Als Personalrat sind wir bei jedem Vorstellungsgespräch anwesend, sehen, was gut und auch was schlecht läuft, im Klartext, was einstellungsfördernd oder -hemmend ist. Wir möchten unsere daraus resultierende Erfahrung nutzen, um Ihnen mit diesem Artikel Tips und Hinweise zu geben, die Sie für Bewerbungsverfahren innerhalb  -  und natürlich auch außerhalb - der CAU verwenden können.

Es beginnt mit den Bewerbungsunterlagen. Auch interne Bewerber/innen sollten sich mit vollständigen Unterlagen bewerben. Hierzu gehören insbesondere Bewerbungsschreiben mit Angabe der privaten Anschrift, Lebenslauf, Lichtbild, Nachweise über Berufsabschlüsse, Zeugnisse und Fortbildungsnachweise. Bewerbungsschreiben sollten deutlich machen, warum Sie sich für diese Stelle interessieren und weshalb Sie glauben, dafür qualifiziert zu sein. Lebensläufe sollten Daten enthalten, keine Romane. Der Verweis auf die in der Dienststelle bereits vorhandene Personalakte reicht keinesfalls aus, denn Einsicht in die Personalakte ist nur einem ganz kleinen Personenkreis gestattet, und der oder die zukünftige Vorgesetzte  gehört in der Regel nicht dazu.

Der „Heimvorteil“ gegenüber externen Bewerber/innen sollte in jedem Fall genutzt werden, um sich z.B. bei Kollegen/innen über das neue Aufgabengebiet zu informieren, evtl. auch den neuen Arbeitsbereich zu besichtigen, Anforderungsprofile der Stellenausschreibungen zu hinterfragen und Arbeitsbedingungen kennenzulernen.

Die Benutzung des Vorlesungsverzeichnisses, um sich über Struktur und Zusammenhänge der zukünftigen Fakultät oder Einrichtung zu informieren, ist immer vorteilhaft. Auch ein grundsätzliches Wissen über  strukturelle Zusammenhänge der Christian-Albrechts-Universität (Aufbau, Selbstverwaltungsgremien, Anzahl der Studierenden) kann nicht schaden. Hier gilt analog: Auch grundsätzliches Wissen über eine neue „Firma“ ist nicht unbedingt hinderlich.

Um ein  Vorstellungsgespräch erfolgreich führen zu können, sollte man folgende Dinge wissen bzw. beachten:

Es ist möglich, daß an diesen Gesprächen aufgrund  gesetzlicher Vorschriften eine Vielzahl von Personen teilnimmt. Teilnehmer/innen sind oft: Der/die zukünftige Vorgesetzte, evtl. mit einer Vertretung oder Mitarbeiter/in, Vertreter der Personalabteilung oder Büroleitung (im Bereich der zentralen Verwaltung). Die Vertrauensfrau der Schwerbehinderten, die Frauenbeauftragte und ein/e Vertreter/in des Personalrats sind ebenfalls dabei.

Zunächst üblich ist die Vorstellung aller Beteiligten, ferner die Vorstellung der Fakultät bzw. der Einrichtung oder Verwaltung mit den bestimmten Aufgabenschwerpunkten. Danach folgt i.d.R. die Frage nach Ihrem schulischen und beruflichen Werdegang und weshalb Sie sich auf diese Stelle beworben haben, also ein neues Tätigkeitsfeld anstreben. Bei der Beantwortung dieser Fragen sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, ihren bisherigen Tätigkeitsbereich nicht in irgendeiner Weise schlechtzumachen. Dies könnte als Hinweis auf mangelnde Loyalität Ihrerseits gegenüber Vorgesetzten ausgelegt werden und sich nachteilig auswirken. Auch Berichte über Probleme mit früheren Kollegen hinterlassen einen negativen Eindruck und gehören nicht in ein Vorstellungsgespräch.

Zu dem angestrebten neuen Aufgabengebiet sollten Sie von sich aus Fragen stellen. Auch Überlegungen Ihrerseits zu Ihrem zukünftigen Arbeitsbereich (z.B. Vorstellung von Aufgabenorganisation oder Arbeitsabläufen) sollten Sie vortragen. Dadurch wird deutlich, daß Sie sich vorher informiert und bereits jetzt schon Interesse an der neuen Aufgabe haben.

Rechnen müssen Sie mit Fachfragen, die im Zusammenhang mit Ihrer neuen Tätigkeit stehen. Stellen Sie Ihr Licht nicht unter den Scheffel. Beteiligen Sie sich rege, ohne daß Ihnen die Antworten in den Mund gelegt werden müssen. Machen Sie deutlich, welche Erfahrungen und Kenntnisse Sie aus Ihrer bisherigen Tätigkeit mitbringen. Zählen Sie Sprachkenntnisse auf und beschreiben Sie, welche zusätzlichen Qualifikationen Sie haben. Vergessen Sie nicht, auf bisher genutzte EDV oder auf die Programme einzugehen, die im neuen Bereich angewandt werden. Stellen Sie, wenn es nicht erläutert wird, Fragen nach der vorhandenen Hard- und Software.

Fragen Sie nach der Vergütung. In den Stellenausschreibungen steht fast immer der Satz „die Vergütung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis zur Vergütungsgruppe  XY-BAT“. Das muß nicht automatisch bedeuten, daß Sie sofort bei Arbeitsaufnahme auch in diese genannte Gruppe eingestuft werden. Es kann sein, daß die Sie Einstellenden im Vorstellungsgespräch zu der Auffassung gelangen, daß Sie nicht alle geforderten Voraussetzungen erfüllen und deshalb zunächst beispielsweise eine Gruppe tiefer eingestuft werden sollen. Es ist in jedem Fall besser, das vorher abzuklären (auch um ggfs. dann auf die Stelle zu verzichten) als dieses erst bei der Einstellung zu merken und dann mitunter jahrelang darauf zu warten, in die  ausgeschriebene Vergütungsgruppe eingruppiert zu werden.

Erkundigen Sie sich nach den Dienstzeiten. Nicht alle Lehrstühle unterliegen der an der CAU vorhandenen Regelung zur gleitenden Arbeitszeit, es werden häufig auch individuelle Lösungen abgesprochen.

Fragen zu Ihren persönlichen Verhältnissen oder dazu,  was Sie mit Ihren Kindern machen während Sie arbeiten, brauchen Sie nicht zu beantworten. Hier genügt der Hinweis, daß diese Dinge geregelt seien.

Vorstellungsgespräche enden in aller Regel mit einem Abschlußgespräch, in dem eine Reihung der Bewerber/innen vorgenommen wird. Für Sie ist wichtig zu wissen. daß Ihr neuer Vorgesetzter/Ihre neue Vorgesetzte Ihnen keine Einstellungszusage machen darf, denn er oder sie ist nicht der Arbeitgeber. Erst nach Abschluß aller Verwaltungsverfahren, die durch das Personaldezernat eingeleitet werden (u. a. auch die Beteiligung des Personalrats, der Schwerbehindertenvertretung und der Frauenbeauftragten), kann Ihnen eine verbindliche Zusage erteilt werden. Über die einzelnen Verfahrensschritte werden Sie bei Bedarf von Personaldezernat oder Büroleitung informiert.

Wir wünschen Ihnen abschließend viel Erfolg bei Ihrem Vorstellungsgespräch auf eine in Frage kommende interne Stellenausschreibung. Sollte es noch Fragen zu diesem Thema geben, rufen Sie uns gern an.  


Personalrat der Universität Kiel,
Stand: 23.05.2011