Dienstvereinbarung über die Folgen der Umstrukturierung der EWF
Dienstvereinbarung
zwischen
dem Rektorat der Christian-Albrechts-Universität
- Der Kanzler -
und
dem Personalrat
der Christian-Albrechts-Universität
über
die Strukturänderung in der Erziehungswissenschaftlichen
Fakultät
Für die Neuordnung der Institute im Bereich der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät gelten folgende Regelungen:
1. Der Personalrat wird durch ein Mitglied an allen Planungsgruppen des Rektorats beteiligt.
2. Betriebsbedingte Kündigungen werden nicht ausgesprochen. Betriebsbedingte Versetzungen innerhalb der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung sind möglich.
3. Vor einer Ausschreibung von freien
Stellen wird geprüft, ob diese mit Beschäftigten aus dem von
einer Strukturänderung betroffenen Bereich besetzt werden können.
Kiel, im April
1999