Personalrat


Dienstvereinbarung über die Folgen der Umstrukturierung der EWF

Dienstvereinbarung
zwischen
dem Rektorat der Christian-Albrechts-Universität
- Der Kanzler -
und
dem Personalrat
der Christian-Albrechts-Universität
über
die Strukturänderung in der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät






Für die Neuordnung der Institute im Bereich der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät gelten folgende Regelungen:

1. Der Personalrat wird durch ein Mitglied an allen Planungsgruppen des Rektorats beteiligt.

2. Betriebsbedingte Kündigungen werden nicht ausgesprochen.  Betriebsbedingte Versetzungen innerhalb der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung sind möglich.

3. Vor einer Ausschreibung von freien Stellen wird geprüft, ob diese mit Beschäftigten aus dem von einer Strukturänderung betroffenen Bereich besetzt werden können.
 
 

Kiel, im April 1999
 
 
 
 
 




 
Personalrat beim Rektorat der Universität Kiel

Stand: 02.03.2000