Personalrat - Dienstvereinbarungen


Die Personalräte der CAU haben mit dem Präsidium eine Dienstvereinbarung über den Einsatz von Bildaufzeichnungsgeräten zum Zweck der Überwachung abgeschlossen. Das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Schleswig-Holstein liefert in § 20 der Universität die Rechtsgrundlage zur Installation solcher Anlagen. Die Dienstvereinbarung präzisiert zum Schutz der an der CAU Beschäftigten die Art der Installation und den Umgang mit den aufgezeichneten Daten.

button  Dienstvereinbarung Videoüberwachung



 
Personalrat der Universität Kiel

Stand: 16.09.2010