|
Die Personalräte der CAU haben mit dem Präsidium eine Dienstvereinbarung über den Einsatz von Bildaufzeichnungsgeräten zum Zweck der Überwachung abgeschlossen. Das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Schleswig-Holstein liefert in § 20 der Universität die Rechtsgrundlage zur Installation solcher Anlagen. Die Dienstvereinbarung präzisiert zum Schutz der an der CAU Beschäftigten die Art der Installation und den Umgang mit den aufgezeichneten Daten.
|