Personalrat - Strahlenschutz


Strahlenschutzuntersuchungen
für beruflich strahlenexponierte Personen

Allgemein gilt, daß das mit radioaktiven Stoffen arbeitende Personal nach dem Strahlenschutzgesetz in zwei Kategorien eingeordnet werden muß, A und B, wobei A diejenige Kategorie ist, die für das stärker betroffene Personal gilt.

In Kategorie A muß neben der Einstellungs- und Entlassungsuntersuchung eine jährliche Untersuchung stattfinden. Das war immer so und wird auch zukünftig so gehandhabt werden.

Die sich durch die Gespräche ergebenden Änderungen betreffen die Kategorie B. Hierin sind erheblich mehr Personen eingeordnet, und hier wurde bislang allenfalls eine Einstellungsuntersuchung vorgenommen, und danach passierte nichts mehr in dieser Richtung. Das ist jetzt geändert.

Ab sofort gilt für die Kategorie B aufgrund einer internen Anweisung, daß außer den Einstellungs- und Entlassungsuntersuchungen in Absprache mit der/dem ermächtigten Ärztin/Arzt in einem zwei- bis dreijährigen Rhythmus untersucht werden muß. Zusätzlich wurden die Strahlenschutzbeauftragten der betroffenen Institute aufgefordert, das vorhandene Personal  in die entsprechen Kategorien einzureihen, darüber eine Liste zu erstellen und diese bis zum 30.11.1998 an Dr. Lenné vom Strahlenschutzseminar einzureichen.

Sollten Sie Fragen zu der Problematik haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Strahlenschutzbeauftragte/n, an den Strahlenschutzbevollmächtigten der CAU für den nichtklinischen Bereich, Herrn Dr. Künnemann (Tel.: 4316, 4317), an  das  Strahlenschutzseminar   oder an den Personalrat.


Personalrat der Universität Kiel,
Stand: 28.01.2006