Personalrat - Umzüge


 

Verfahren bei Umzügen

Aus gegebenem Anlaß - an der CAU wird sehr viel umgezogen - möchten wir Sie darüber informieren, wie wir als Personalrat in diese Aktivitäten eingebunden sind. Zunächst einmal unterliegen Umzüge grundsätzlich der Mitbestimmung. Um sie so reibungslos wie möglich zu gestalten, haben wir mit dem Rektorat das unten beschriebene feste Verfahren vereinbart, nach dem unsere Beteiligung abläuft. Sollte Ihnen in nächster Zeit ein Umzug ins Haus stehen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Probleme haben oder Ihnen Dinge unklar sind. Wir werden versuchen, Ihnen zu helfen,

damit Sie danach nicht so    aussehen.  

Personalrat CAU                                                    Personalrat (W) CAU

Grundsätze für eine Beteiligung der Personalräte bei Umzügen
im Bereich der Christian-Albrechts-Universität

1. Werden im Bereich der CAU Einrichtungen, Teilen von Einrichtungen oder Verwaltungseinheiten     neue Räume zugeteilt und erhalten dadurch Beschäftigte andere Arbeitsräume, so unterliegt     dieser Raumwechsel (Umzug) der Mitbestimmung der Personalräte.

2. Sind im Einzelfall nur Beschäftigte betroffen, die von einem der beiden Personalräte vertreten     werden, so erhält der andere Personalrat die Unterlagen nachrichtlich.
3. Die Zustimmung zu den den Umzügen vorangehenden Baumaßnahmen beinhalten in keinem Fall     die Zustimmung zu den nachfolgenden Umzügen.
4. Die Personalräte werden so rechtzeitig wie möglich, in der Regel zwei Monate vor einem Umzug,     über die Absicht informiert und erhalten die in Ziff. 5 aufgeführten Unterlagen, soweit sie zu diesem     Zeitpunkt schon vorhanden sind.

5. Vor einem Umzug erhalten die Personalräte folgende Unterlagen (jeweils für die bisher genutzten     und die neu zu beziehenden Räume):

  • Die Ausschnitte aus dem Raumatlas oder entsprechende Unterlagen mit der Bezeichnung der Teile, die vom Umzug      betroffen sind.
  • Eine Aufstellung über die Größe der Räume (Auszug Raumdatei).
  • Eine Aufstellung über die Zweckbestimmung der Räume.
  • Eine Aufstellung der Raumbelegung unter Nennung aller Beschäftigten einschließlich der nicht vom Personalrat vertretenen Personen.
  • Informationen über erkennbar besondere Einschränkungen und Nachteile einzelner Räume
  • Informationen über den geplanten Zeitpunkt des Umzuges und ggf. Besonderheiten des Ablaufes.

6. Vor der offiziellen Mitbestimmungsbeteiligung erhalten die Personalräte Gelegenheit zur     Besichtigung sowohl der bisher genutzten als auch der künftig vorgesehenen Räume der     Einrichtung bzw. der dort beschäftigten Mitarbeiter/innen.

    Diese informative Vorwegmaßnahme soll in der Regel in Anwesenheit der zuständigen Mitglieder     der Zentralen Verwaltung und der Einrichtungen durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der     Besichtigung sollen die künftig vorgesehenen Räume nach den Vorschriften der     Arbeitsstättenverordnung hergerichtet und bezugsfertig sein.

7. Die offizielle Frist für das Mitbestimmungsverfahren der Personalräte (derzeit 10 Tage) beginnt erst,     wenn die in Ziff. 5 genannten Unterlagen vollständig vorliegen und die in Ziff. 6 genannte     Raumbesichtigung stattgefunden hat.

 


Personalrat der Universität Kiel
Stand: 09.01.2007