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Kürzung
der Pendlerpauschale ab 2007 |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema "Kürzung der Pendlerpauschale" betrifft sicher viele an der CAU. Deshalb möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass ArbeitnehmerInnen, die im Jahr 2007 von der Kürzung der Pendlerpauschale betroffen sind, praktische Hilfe des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Form von Musterbriefen an das Finanzamt erhalten. Auslöser ist ein Rechtsgutachten der Hans-Böckler-Stiftung, das die Neuregelung für verfassungswidrig hält. Claus Matecki, Mitglied des DGB-Bundesvorstands: „Wir hoffen und erwarten, dass viele ArbeitnehmerInnen diesen von uns empfohlenen Weg beschreiten, um so die von der schwarz-roten Koalition begangene Verletzung des Lohnsteuerrechts abzuwehren.“ Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hat der Steuerrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland zunächst ein Rechtsgutachten und dann Musterbriefe entworfen, mit denen bei den Finanzbehörden beantragt werden kann, die Entfernungspauschale wie bisher steuerlich anzuerkennen. Im Gegensatz zur aktuellen Regelung sollen nach dem Steueränderungsgesetz 2007 Fahrten zur Arbeit bis zu 20 Kilometern nicht mehr steuerlich absetzbar sein. Mit Hilfe der Musterschreiben kann zunächst ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt, im zweiten Schritt aber auch ein Einspruch gegen die Ablehnung des Lohnsteuerermäßigungsantrages 2007 eingelegt werden. Formulierungen in den Musterbriefen sollen darüber hinaus sicher stellen, dass die ArbeitnehmerInnen nach einem möglichen abschließenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu viel gezahlte Steuern zurück erhalten. Musterbriefe siehe Anhänge. |