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Theologische Fakultät | Ringvorlesung "Survival of the fittest?-..."

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Am 31.01.2000 hat der Konvent der Theologischen Fakultät die "Ordnung über den Erwerb des Studienzertifikates für Ethik als Zusatzqualifikation an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel" in der nachstehenden Fassung verabschiedet.

Die Ordnung ist weder eine Prüfungs- noch eine Studienordnung, denn sie regelt keinen Studiengang. Es handelt sich auch nicht um ein postgraduales Studium nach § 85a des Hochschulgesetzes, denn die für das Zertifikat erforderlichen Leistungen sollen grundsätzlich vor dem Abschluss erworben werden.

Das "Studienzertifikat für Ethik" dient dem Nachweis zusätzlicher Leistungen, welche die Studierenden über ihr grundständiges Studium hinaus erbracht haben. Dieser Nachweis kommt einer Sammlung von Scheinen gleich, welche den Anforderungen der "Ordnung über den Erwerb des Studienzertifikates für Ethik als Zusatzqualifikation an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel" entspricht.

Die Ordnung regelt keine berufsqualifizierenden Abschlüsse und greift nicht in die Rechtsposition der Artikel 12 oder 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ein.

Der Terminus "Zertifikat" ist rechtstechnisch nicht festgelegt. In der Regel wird der Begriff angewendet auf:

  • z. B. Studien- oder Prüfungsleistungen ausserhalb des grundständigen Studienganges
  • z. B. Dokumentation der Promotionsreife
  • z. B. Beleg für Weiterbildungsstudien
  • z. B. Nachweis der erfolgreichen Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen beim Akkreditierungsrat

Neben der ordentlichen Eintragung in das Studienbuch können die für das "Ethikzertifikat" erforderlichen Scheine zusätzlich in einem Einlageblatt für das Studienbuch, erhältlich an der Tür des Geschäftszimmers des ZfE oder hier als PDF-Datei, übersichtlich aufgelistet werden. Informationen zum Öffnen von PDF-Dateien sind auf der Seite Publikationen angebracht.

Zuständig für die Pflege dieser Seite: zfe@email.uni-kiel.de