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Theologische Fakultät | Ringvorlesung "Survival of the fittest?-..." |
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Service |
ServiceI. Patientenverfügungen1. AllgemeinesMit einer Patientenverfügung legt eine Person vorsorglich fest, welche Behandlung sie in bestimmten Krankheitssituationen wünscht, in denen sie selbst nicht mehr ihren Willen bilden oder äussern kann. 2. Christliche Patientenverfügung (Gemeinschaftsausgabe der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), in Verbindung mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK))Ab dem Veröffentlichungstermin ist die Christliche Patientenverfügung im Internet zu finden unter folgenden Webadressen: www.ekd.de/patientenverfuegung www.dbk.de (Schriften/Gemeinsame Texte Nr. 15; siehe Pressemitteilung vom 07.04.2003) Postalisch erhältlich zum Preis von 0,22 EURO bei: Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover, Fax 0511/2796-457, E-Mail: versand@ekd.de 3. Patientenverfügung der Ärztekammer Schleswig-HolsteinUnter www.aeksh.de/Startseite/indexw3c.htm finden Sie die Formulare für Patiententestamente unter dem Menütitel Bürger-Info. 4. Patientenverfügung des Zentrums für Medizinische Ethik BochumInformationen und Download im Internet unter www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Betreuungsverfuegung.htm II. Text "Adam, wo bist du?"12 Thesen von Prof. Harmut Rosenau zum Thema RepromedizinDer Text zum Vortrag, gehalten am 29.06.02 in Kiel anlässlich des 4. Schleswig-Holsteinischen Ärztinnentages, ist gegen einen Unkostenbeitrag von 0,55 EURO in Briefmarken in der Geschäftsstelle des Zentrums für Ethik, Leibnizstrasse 4, 24118 Kiel, Zi. Nr. 127 erhältlich.Zuständig für die Pflege dieser Seite: zfe@email.uni-kiel.de |