Ordnung über den Erwerb des
Studienzertifikates für Ethik als Zusatzqualifikation
an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
§1 Studienziel
(1) Mit dem Studienzertifikat weisen die Inhaberinnen und Inhaber zusätzlich zum grundständigen Studiengang erworbene Studienleistungen in ethikrelevanten Wissenschaftsgebieten nach.
(2) In der Regel sollen Studierende die geforderten Leistungen während ihres grundständigen Studiums erbringen.
(3) Die Leistungen können auch im Anschluß an den grundständigen Studiengang erbracht werden.
§2 Studieninhalte
(1) Das zusätzliche Ethikstudium soll Kenntnisse aus den ethikrelevanten Wissenschaftsgebieten vermitteln, die in den in der Christian-Albrechts-Universität vertretenen Fakultäten gelehrt werden.
(2) Lehrveranstaltungen, die für das zusätzliche Ethikstudium geeignet sind, werden im Vorlesungsverzeichnis gekennzeichnet. Das Lehrangebot wird vom Zentrum für Ethik der CAU zusammengestellt.
§3 Studienanforderungen
(1) Studierende, die sich zum Erwerb des Zusatzzertifikates "Ethik" entschließen, bilden damit für ihr Studium einen weiteren Schwerpunkt, der Wissenschaftsbereiche außerhalb des grundständigen Studiengangs einschließt.
(2) Der Erwerb des Ethikzertifikates setzt Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von mindestens 16 SWSt voraus, die auf mehrere Semester verteilt werden können. Hiervon können 6 SWSt aus Lehrveranstaltungen des grundständigen Studienganges stammen. 10 SWSt sind aus Lehrveranstaltungen außerhalb des grundständigen Studienganges oder aus interfakultären Lehrveranstaltungen nachzuweisen. Erforderlich ist der Besuch einer Lehrveranstaltung (2 SWSt), die in die Grundlagen der Ethik (theologische oder philosophische Ethik) einführt.
(3) Für Veranstaltungen im Umfang von 8 SWSt sind Nachweise zu erbringen, die an eine bestimmte Leistung gebunden sind (Leistungsveranstaltungen). Mindestens drei Viertel der Leistungsnachweise (sechs Semesterwochenstunden) müssen den Bereichen außerhalb des grundständigen Studienganges bzw. interfakultären Lehrveranstaltungen entstammen.
(4) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen steht unter dem Vorbehalt, daß freie Plätze in den gewählten Lehrveranstaltungen vorhanden sind.
§4 Leistungsnachweise und andere Nachweise
(1) Leistungs- und Teilnahmeveranstaltungen werden durch die Eintragung in ein Formular des Zentrums für Ethik belegt und sind durch Gegenzeichnung der Dozentin oder des Dozenten der jeweiligen Veranstaltung zu bestätigen.
(2) Studien, die in anderen wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland stattfanden, können auf Antrag der Studierenden von einem der beiden Sprecherinnen oder Sprecher des Zentrums für Ethik anerkannt werden, sofern sie den in der Christian-Albrechts-Universität angebotenen Lehrveranstaltungen und Leistungsanforderungen entsprechen. Es können jedoch höchstens die Hälfte der erforderlichen Leistungs- und der erforderlichen Teilnahmenachweise anerkannt werden.
§5 Studienabschluß
Bei Nachweis der gemäß §3 / §4 erforderlichen Voraussetzungen stellt einer der beiden Sprecherinnen oder Sprecher des Zentrums für Ethik ein Zertifikat aus. Dieses Ethikzertifikat soll in Verbindung mit einer bestandenen Abschlußprüfung (Staatsexamen, Diplom, Kirchliches Examen, Magisterprüfung, Promotion) ausgestellt werden. Auf dem Zertifikat wird vermerkt, in welchem Zeitraum und in welchen Bereichen das Ethikstudium erfolgte und in Verbindung mit welcher Prüfungsurkunde es gültig ist.
§6
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in der Christian-Albrechts-Universität in Kraft.
Konventsbeschluß der Theologischen Fakultät vom 31.01.2000; überarbeitete Fassung
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