Corona-Update: Regelungen für den Universitätsbetrieb ab dem 3.4.22| Organisation des Sommersemesters 2022

Liebe Studierende und Mitarbeitende der CAU,

der Start des Sommersemesters 2022 steht vor der Tür und daher möchten wir Sie über die ab dem 3. April 2022 an der CAU geltenden Corona-Regelungen informieren. Unser Ziel für das bevorstehende Sommersemester ist eine umfassende Rückkehr zu Präsenz in Lehre, Forschung, Verwaltung sowie im weiteren Universitätsbetrieb. Zugleich soll angesichts der aktuell noch sehr hohen Infektionszahlen der Gesundheits- und Infektionsschutz für alle Mitglieder und Gäste unserer Universität sichergestellt werden. Auch im Sommersemester wird es daher an der CAU weiterhin Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen geben. Diese Maßnahmen sind zunächst bis zum 30. April 2022 befristet. Das Präsidium wird über eine Verlängerung oder Anpassung jeweils in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheiden.

Allgemeine Regelungen

In allen Bereichen der Universität wird im Sommersemester wieder eine umfassende Präsenz angestrebt. Die grundsätzlichen Hygienemaßnahmen (AHA+L) gelten dabei weiter. Dies bedeutet im Einzelnen:

  • In allen Gebäuden der CAU wird auch ab dem 3. April 2022 zunächst weiterhin in allen geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer Maske (medizinische oder FFP2-Maske) bestehen bleiben.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern (wo dies möglich ist) sowie Handhygiene, Hust-Nies-Etikette und regelmäßiges Lüften sollen weiter eingehalten werden.

An Arbeitsplätzen in Büros, Laboren und Werkstätten kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden, wenn der Mindestabstand zu Kolleg*innen eingehalten wird oder physische Barrieren bestehen. 

NICHT mehr erforderlich sind:

  • Erstellung von Hygienekonzepten für Veranstaltungen und einzelne Einrichtungen der CAU
  • Reinigung von Gegenständen und Oberflächen
  • Kapazitätseinschränkungen für Veranstaltungsräume der CAU (volle Auslastung möglich)

Detaillierte Informationen finden Sie in Kürze im Rahmenhygienekonzept, welches zurzeit erneut aktualisiert wird sowie auf der Corona-Webseite der CAU. Bei Fragen zur Belegung von Büros und anderen Räumen berät die Stabsstelle Sicherheitsingenieur.

Studium und Lehre

Auch in Lehrveranstaltungen und Prüfungen gilt unabhängig von den Belegungszahlen der Räume eine durchgehende Maskenpflicht. Die Maske kann von Vortragenden während des Vortrags abgenommen werden. Bei vorliegenden ärztlichen Attesten von Studierenden und Mitarbeitenden sollen (den örtlichen Umgebungen entsprechende) individuelle Lösungen gefunden werden. Bitte wenden Sie sich zur Unterstützung gerne an die Stabsstelle Sicherheitsingenieur.

Sollten Sie selbst an deutlichen Erkältungssymptomen leiden, bleiben Sie wie bislang zu Hause und vermeiden weitere Kontakte. Sollten sich Personen mit deutlichen Erkältungssymptomen in Innenräumen der CAU aufhalten, werden diese ausdrücklich aufgefordert, nach Hause zu gehen. Weiterhin soll in (Lehrveranstaltungs-)Räumen ohne technische Lüftung alle 20 Minuten gelüftet werden (Stoßlüften) und weiterhin die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 beachtet werden, sofern dies möglich ist.

Alle Lehrenden werden darauf aufmerksam gemacht, dass im kommenden Sommersemester vermehrt Studierende und auch Lehrende aufgrund von Infektionen (oder Quarantänemaßnahmen) ausfallen werden, sodass für anwesenheitspflichtige Lehrveranstaltungen großzügige Regelungen im Sinne eines Nachteilsausgleichs getroffen werden sollen. Außerdem sollen Materialien für diese Veranstaltungen den Studierenden zugänglich gemacht werden, um Fehlzeiten im Selbststudium nachholen zu können. Sollten die technischen Voraussetzungen gegeben sein, können Veranstaltungen hybrid angeboten oder aufgezeichnet werden, um asynchrone digitale Lehrformate zusätzlich zu den Präsenzformaten vorzuhalten. Auch Aufzeichnungen früherer Veranstaltungen können zu diesem Zweck erneut verwendet werden.

Studierende finden Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs auf den entsrechenden Corona-Webseiten.

Wir freuen uns, dass wir nun nach mehr als zwei Jahren wieder auf ein Sommersemester mit wenigen Restriktionen zusteuern. Diese Lockerungen erfordern jedoch von uns allen eine erhöhte Aufmerksamkeit, Rücksichtnahme und Eigenverantwortung. Das Corona-Virus führt weiterhin zu hohen Inzidenzen und gerade Personen, die Risikogruppen angehören, müssen geschützt werden. Achten Sie deshalb auf die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln und bleiben Sie bei Anzeichen einer Corona-Infektion zu Hause. Wir bitten Sie außerdem um Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt eine Aufhebung der Maskenpflicht in Innenräumen noch nicht umsetzen.

Wir wünschen Ihnen einen guten und gesunden Start in das neue Semester!

Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Ricarda Meyer, Kanzlerin
Prof. Markus Hundt, Vizepräsident