Corona-Update: Verordnungen bis 17. Oktober
Sehr geehrte Universitätsmitglieder,
das Wintersemester naht und damit werden auch für uns die Verordnungen wirksam, die sich konkret auf den Beginn unserer Vorlesungszeit im Oktober beziehen. Nach drei digitalen Semestern wird nun erstmals wieder in der Lehre und darüber hinaus deutlich mehr Präsenz möglich sein. In den vergangenen Wochen haben wir Sie bereits informiert, wie das Wintersemester voraussichtlich gestaltet sein wird. Die neuen Landesregelungen ermöglichen es uns jetzt, den Umfang der Präsenz nochmals zu erhöhen. Da die Größe und Vielfalt unserer Universität sehr viele Detailregelungen erfordern, erhalten Sie im Folgenden einen Überblick über die geplanten Regelungen. Über die konkreten Ausgestaltungen werden Sie in Kürze gesondert informiert.
Lehrveranstaltungen und Prüfungen
- Für den Zugang zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist ein Nachweis im Sinne der 3G-Regel erforderlich. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen Coronatest durch ein Zertifikat nachweisen. Ein negativer Test gilt für Lehrveranstaltungen und Prüfungen 48 Stunden (24 Stunden für Veranstaltungen außerhalb des Lehrbetriebs). Der Nachweis über einen sogenannten Selbsttest ist nicht möglich. Die Kosten für die Testung können nicht von der Universität getragen werden. Weitere kostenlose Impfangebote werden am Campus angeboten (s.u.).
- In die Plattform OpenOLAT wird derzeit ein neues Tool integriert, dass es rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn ermöglicht, ein 3G-Zertifikat (geimpft, genesen, getestet) datenschutzkonform zu hinterlegen. Dies ermöglicht die vereinfachte Kontrolle des 3G-Nachweises. Mit der 3G-Regelung in Lehrveranstaltungen und Prüfungen entfällt die Abstandsregelung.
- Die Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske) bleibt auf allen Verkehrswegen bestehen und gilt auch in Lehrveranstaltungen und Prüfungen, sofern der Abstand von 1,5m nicht eingehalten wird.
- Für alle Lehrveranstaltungen gilt die Priorität der Durchführung in Präsenz. Das kommende Wintersemester wird jedoch nach wie vor unter coronabedingten Einschränkungen stattfinden. Sehr große Lehrveranstaltungen werden in vielen Bereichen, beispielsweise an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, digital weitergeführt, um nach Möglichkeit große Ansammlungen von Gruppen zu vermeiden. Kleinere Lehrveranstaltungen (unter 200 Personen) in digitalen Formaten sind möglich, wenn sie von den jeweiligen Dekanaten (ggf. in Absprache mit dem Präsidium) genehmigt werden.
- Für Studierende, die zwischen digitaler Lehre und Präsenzveranstaltungen wechseln, werden Arbeitsplätze am Campus bereitgestellt.
Arbeit in Büros, Laboren und Werkstätten
- Auch das Arbeiten in Verwaltung, Forschung, Services und Technik wird wieder in größerem Umfang in Präsenz möglich sein. Jedoch darf eine individuelle Abfrage des 3G-Status der Beschäftigten durch die Universität als Arbeitgeberin und damit durch die Vorgesetzten nicht erfolgen, so dass in der Regel weiterhin „mit Abstand“ gearbeitet werden muss. Weitere Informationen zur konkreten Umsetzung vor Ort und auch zur Berücksichtigung freiwillig gegebener Informationen zum Immunisierungsstatus stehen in Kürze auf dem Coronawebauftritt der CAU zur Verfügung.
- Die Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten und Anwesenheitszeiten, insbesondere die Homeofficeregelung, bleiben bestehen und können in Abstimmung mit den Vorgesetzten weiter genutzt werden.
- Beschäftigte können weiterhin kostenfrei bis zu zwei Mal pro Woche einen Selbsttest am Arbeitsplatz durchführen.
Impfangebote am CAU-Campus
Wie bereits angekündigt, hat sich die CAU um weitere Impfangebote bemüht und kann mit Unterstützung der Landeshauptstadt Kiel bereits in der kommenden Woche folgende Termine anbieten:
- Dienstag, 28. September 9:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch, 29. September 9:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag, 30. September 9:00 - 16:00 Uhr
Darüber hinaus werden vom 19. bis 21. Oktober sowie am 11. November Impfungen auf dem CAU-Campus durchgeführt. Die Termine im Oktober sind zugleich die Zweitimpfungstermine für die Erstimpfungen im September.
- Die Impfungen werden auf dem Audimax-Vorplatz in einem Bus der KVG angeboten.
- Bitte stellen Sie sich mit wettergerechter Kleidung darauf ein, dass der Wartebereich im Freien ist.
- Zur Auswahl stehen die Impfstoffe von Johnson&Johnson (Einmalimpfung) sowie von Biontech (Zwei Impfungen notwendig).
- Die Impfaktion ist für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet.
- Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Wenn Sie sich für einen der Termine entschieden haben, bringen Sie bitte neben ihrem Personalausweis auch Ihren Impfausweis und die ausgedruckten und ausgefüllten Impfdokumente (bei Erstimpfung: Aufklärungsmerkblatt, Einwilligungserklärung, Anamnesebogen; bei Zweit- oder Kreuzimpfungen nur Anamnesebogen und Einwilligungserklärung) mit.
- Weitere Informationen zum Impfangebot
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Ricarda Meyer,
Kanzlerin