»Als Rechtsvergleicherin erforsche ich, wie verschiedene Rechtssysteme eine Fragestellung beantworten. Dafür untersuche ich beispielsweise verschiedene Modelle für die Registrierung von Rechten an Grundstücken oder für Hypotheken. Der Vergleich unterschiedlicher Ansätze dient als Grundlage für nationale Reformen und für das immer stärkere rechtliche Zusammenwachsen der EU-Mitgliedstaaten.
Das Internationale Privatrecht bestimmt, welche Rechtsordnung auf einen Fall mit Berührungspunkten zu mehr als einem Staat anwendbar ist – etwa auf die Scheidung von Ehepartnern unterschiedlicher Nationalität oder einen Kaufvertrag zwischen Konzernen aus verschiedenen Staaten. Das kann heute kaum mehr rein national festgelegt werden. Meine aktuelle Forschung konzentriert sich auf die Entstehung europäischer und globaler Regelungen und die gegenseitigen Einflüsse zwischen den Regelungsebenen, etwa die Rolle der EU bei der Gestaltung völkerrechtlicher Verträge.«