Zentrum für Gesundheitsrecht an der Uni Kiel gegründet
Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis an der Uni Kiel
Gesundheitsrecht ist spätestens seit Corona Teil einer öffentlichen Debatte. Jetzt hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) ein Zentrum eingerichtet, das sich der Erforschung von gesundheitsrechtlichen Themen widmet.
„Durch die Corona-Pandemie steht das Thema Gesundheit ganz oben auf der Agenda“, erklärt Professor Sebastian Graf von Kielmansegg, Sprecher des Zentrums. „Gesundheitswesen umfasst ein breites Spektrum, das weit über Infektionsschutz und Impfflicht hinausgeht. Es reicht von Fragen, welche Rechtsstellung Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäusern einnehmen über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens bis zu den notwendigen rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen.“
Das Zentrum für Gesundheitsrecht soll als Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis fungieren. „Wir wollen die verschiedenen Gesundheitsakteure anregen, sich zu rechtlichen Fragen auszutauschen“, sagt Professor von Kielmansegg. Dazu gehören beispielsweise Vorträge und Gesprächsforen, die zu aktuellen gesundheitsrechtlichen Themen Stellung nehmen. „Das Gesundheitsrecht ist eine Querschnittsmaterie mit Komponenten aus dem Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht.“ Aktuell sind fünf Professorinnen und Professoren der Fakultät aus verschiedenen Rechtsbereichen an dem Zentrum beteiligt: Professorin Susanne Lilian Gössl, Professorin Saskia Lettmaier und Professor Rudolf Meyer-Pritzl aus dem Zivilrecht, Professor Andreas Hoyer aus dem Strafrecht und Professor Sebastian Graf von Kielmansegg aus dem Öffentlichen Recht.
Bis zu 25 Studierende wählen jedes Jahr den Schwerpunktbereich Gesundheitsrecht, um sich auf diesem Gebiet zu spezialisieren. Einige der Absolventinnen und Absolventen promovieren im Anschluss sogar in dem Bereich. Mit dem neu geschaffenen Zentrum soll auch dieser wissenschaftliche Nachwuchs besser gefördert werden. So werden die Forschungsthemen in einem gebündelten Doktorandenkolloquium gemeinsam diskutiert, und für herausragende Arbeiten vergibt das Zentrum einen von einer Kieler Kanzlei gestifteten Forschungspreis. „Insgesamt nimmt das Gesundheitsrecht damit einen wichtigen Stellenwert in der Arbeit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein“, ergänzt Professor von Kielmansegg. Mehr Informationen.
Sprachen zur Eröffnung am 29. April: Prof. Dr. Manfred Heinrich, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, CAU-Präsidentin Prof. Dr. Simone Fulda, Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg, Sprecher des Zentrums für Gesundheitsrecht, Dr. Matthias Badenhop, Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein und Prof. Dr. Andreas Spickhoff, Medizinrechtler von der LMU München.
Wissenschaftlicher Kontakt:
Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Medizinrecht
0431/880-1668
skielmansegg@law.uni-kiel.de
Pressekontakt:
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