Datenspende für die Forschung

Gemeinsame Information von Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH)

Die medizinische Forschung ist darauf angewiesen, dass Menschen Daten aus vorangegangen ärztlichen Behandlungen zur Verfügung stellen. Doch wie finden es Patientinnen und Patienten eigentlich, dass Forschende ihre persönlichen Daten für ihre Arbeit nutzen? Und unter welchen Bedingungen wäre es für sie auch in Ordnung, wenn dies ohne Einwilligung geschehen würde? Dr. Gesine Richter vom Institut für Experimentelle Medizin der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) ist diesen Fragen in ihrer Doktorarbeit nachgegangen. Der Arbeitskreis Medizinischer Ethikkommissionen Deutschlands (AKEK) hat ihr dafür kürzlich den AKEK Forschungspreis 2023 verliehen. Mit dem Preis würdigt der AKEK jährlich herausragende wissenschaftliche Projekte, die sich mit ethischen Aspekten der biomedizinischen Forschung in Deutschland befassen.

Seit 2015 untersucht die Politologin die Akzeptanz verschiedener Formen der Forschungsnutzung medizinischer Daten – bis hin zur sogenannten Datenspende. „Datenspende bedeutet, dass klinische Untersuchungsbefunde auch ohne Einwilligung der Betroffenen für die Forschung genutzt werden können. Die Betroffenen können dem jedoch einfach und dauerhaft widersprechen, was als Opt-out bezeichnet wird“, erläutert Richter. Ihre Befragungen von Patientinnen und Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) ergaben mit über 75 Prozent Zustimmung eine hohe Bereitschaft zur Datenspende. „Die positive Einstellung der Befragten ergibt sich hauptsächlich aus der Überzeugung, dass alle Bürger verpflichtet seien, zur Verbesserung der medizinischen Forschung beizutragen“, erläutert Richter. „Gegenüber einer kommerziellen Nutzung, wie sie durch die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen der Industrie entstehen kann, sind die Vorbehalte allerdings groß. Unsere Studie zeigt aber, dass klare gesetzliche Regelungen sowie eine Kontrolle der Verwendung und ein Schutz der Daten die Akzeptanz einer kommerziellen Nutzung erhöhen können.“

Bisher wusste man wenig über die Haltung der deutschen Allgemeinbevölkerung zur Datenspende. „Frau Richter hat kürzlich auch diese Lücke mithilfe einer umfangreichen Online-Befragung geschlossen“, sagt ihr Doktorvater Prof. Michael Krawczak, Direktor des Instituts für Medizinische Informatik und Statistik an der CAU und am UKSH. Prof. Sebastian von Kielmansegg vom Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht betont die rechtspolitische Bedeutung der Arbeiten von Frau Richter: „Es müssen die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung in der Forschung geschaffen werden. Das EU-Recht lässt mit der Datenschutzgrundverordnung recht viel Spielraum – es ist aber noch umstritten, wie die beste Lösung für den Umgang mit medizinischen Daten in Deutschland aussehen könnte.“ In einem Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium haben Krawczak und von Kielmansegg schon 2020 zusammen mit anderen Forschern die Rahmenbedingungen für die Einführung der Datenspende bewertet.

Text: Daniela Schmidt

Links im Bild ein Pult mit Logo, rechts dahinter eine Frau, die einen Zettel hochhält und ein Mann, der in die Kamera schaut.
© privat

Übergabe der Auszeichnung an Dr. Gesine Richter.

Wissenschaftlicher Kontakt:

Dr. Gesine Richter
Institut für Experimentelle Medizin
Arbeitsgruppe Medizinethik
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel/UKSH, Campus Kiel
 0431/500-30303
gesine.richter@iem.uni-kiel.de

Wissenschaftlicher Kontakt:

Prof. Dr. rer. nat. Michael Krawczak
Direktor Institut für Medizinische Informatik und Statistik
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel/UKSH, Campus Kiel
0431/500-30700
krawczak@medinfo.uni-kiel.de

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