Kieler Uni-Senat wehrt sich gegen Verletzung der Hochschulautonomie

In seiner gestrigen Sitzung (19.10.04) verabschiedete der Senat der Kieler Universität einstimmig eine Stellungnahme zur Politik der Landesregierung. Die gemeinsam mit dem Hamburger Senat getroffenen Beschlüsse zur Streichung der Studiengänge "Slavistik" und "Klassische Archäologie" in Kiel stellten "einen unzulässigen Eingriff in die Planungsautonomie der Hochschule" dar und werden entschieden zurückgewiesen.

Durch Zielvereinbarung und Hochschulvertrag seien Vereinbarungen einvernehmlich getroffen worden, die der Christian-Albrechts-Universität Planungssicherheit verschaffen sollten. Die damals gewonnene Planungssicherheit solle nun von der Landesregierung wieder aufgehoben werden. "Der Senat ... wendet sich entschieden gegen das Ansinnen der Landesregierung, ... im Rahmen der Kooperation mit Hamburg eine Beschneidung des Fächerbestandes der CAU vornehmen zu wollen."

Anhang:

Stellungnahme des Senats der CAU zur Presseerklärung der Landesregierung vom 28.09.04

Der Senat der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wendet sich entschieden gegen das Ansinnen der Landesregierung, einvernehmlich getroffene Vereinbarungen einseitig zu suspendieren und im Rahmen der Kooperation mit Hamburg eine Beschneidung des Fächerbestandes der CAU vornehmen zu wollen: Fachlich begründete Strukturpläne der Fakultäten wurden vom Senat gebilligt und bildeten die Grundlage für die Verhandlungen mit der Landesregierung, die durch Zielvereinbarungen und Hochschulvertrag vor einem Jahr abgeschlossen wurden. Die damals gewonnene Planungssicherheit, wie sie für eine Hochschule unverzichtbar ist, soll nun von seiten der Landesregierung wieder aufgehoben werden.

Der Senat steht weiterhin uneingeschränkt hinter der Philosophischen Fakultät, die unter Ausschöpfung vertretbarer Sparpotentiale den derzeit geltenden Strukturplan erarbeitet hat. Darin sind Fächer festgeschrieben, die den Kernbestand der Fakultät darstellen. Diese Fächer sind in verschiedenen Studiengängen und Forschungsprojekten eng miteinander vernetzt.

Das Fach Slavistik nur mit einer russistischen Professur weiterführen zu wollen, widerspricht dem von der Landesregierung formulierten Ziel einer "Qualitätsverbesserung der Ausbildung". Zudem konterkariert dieses Ansinnen das auch von der Landesregierung immer wieder gut geheißene internationale Profil der CAU im Ostsee-Raum. Hierzu gehört auch eine fachliche Vertretung für den polnischen Sprach- und Kulturraum. Das "Zentrum für Osteuropa-Studien" (mit den Fächern Slavistik, Osteuropäische Geschichte und Osteuropäisches Recht) würde durch den Wegfall der Slavistik seiner bindenden Klammer beraubt, das von der DFG geförderte Graduiertenkolleg "Imaginatio Borealis" würde ebenso gravierend geschwächt wie der gemäß der Zielvereinbarung zwischen Universität und Kultusministerium geplante Schwerpunkt in den interdisziplinären Kulturwissenschaften. Die Maßnahme würde auch vor dem Hintergrund des Beitritts mehrerer Staaten mit slavischer Staatssprache zur Europäischen Gemeinschaft einen erheblichen Rückschlag für die Internationalisierungsbemühungen der CAU bedeuten.

Ebenso würde die Streichung der Klassischen Archäologie nicht nur Lehre und Forschung der Klassischen Altertumskunde in zentralen Bereichen reduzieren, vielmehr wären darüber hinaus Fächer wie Ur- und Frühgeschichte sowie Kunstgeschichte massiv in ihrer Ausbildungsperspektive betroffen. Hinzu kommt im Fall der Klassischen Archäologie, dass die zum Institut gehörige Antikensammlung ihres personellen und wissenschaftlichen Hintergrundes beraubt würde: Eine Sammlung, die – unterstützt vom Verein der Freunde der Antike – eine breite Öffentlichkeit erreicht, damit Einblick in eine uns bis heute prägende Kultur eröffnet und zugleich universitäres Arbeiten und Forschen anschaulich vermittelt, hätte bei Umsetzung der Streichungspläne ihre Daseinsberechtigung eingebüßt.

Gerade weil der Senat mit der Landesregierung auf "Qualitätsverbesserung der Ausbildung" und "effektiven Einsatz von Ressourcen" setzt, muss er die in der Presseerklärung vom 28.09.2004 veröffentlichten Absichten der Landesregierung als einen unzulässigen Eingriff in die Planungsautonomie der Hochschule entschieden zurückweisen.