Leitung der Fakultät
Die Dekanin bzw. der Dekan leitet gem. § 30 Abs. 1 Hochschulgesetz SH die Fakultät.
Er bzw. sie wird in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät nach § 30 Abs. 5 Hochschulgesetz SH durch zwei Prodekaninnen bzw. Prodekane vertreten.
Dem Dekan bzw. der Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist nach § 30 Abs. 8 Hochschulgesetz SH eine Fakultätsgeschäftsführerin bzw. ein Fakultätsgeschäftsführer zugeordnet.
Geschäftsführung
Imke Meyer
Leibnizstraße 2
24118 Kiel
Konvent
Der Fakultätskonvent berät und entscheidet gem. § 29 Abs. 1 Hochschulgesetz SH in allen Angelegenheiten der Fakultät, soweit das Hochschulgesetz oder die Verfassung der CAU nichts anderes vorsieht.
Der Konvent der Rechtswissenschaftlichen Fakultät besteht gem. § 29 Abs. 2 Hochschulgesetz SH aus der Dekanin bzw. dem Dekan sowie dreizehn Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedergruppen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 Hochschulgesetz SH im Verhältnis 7:2:2:2 und der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät (mit Antragsrecht und beratender Stimme).
Die aktuelle Zusammensetzung des Konvents finden Sie im UnivIS im Personen- und Einrichtungsverzeichnis auf der Seite „Rechtswissenschaftliche Fakultät“
Sitzungstermine WS 2023/24
- 25.10.2023
- 29.11.2023
- 17.01.2024
- (optional) 21.02.2024