ERASMUS+ OUTGOING - Kieler Studierende ins Ausland

In einer immer stärker global vernetzten Gesellschaft ist ein stetiger internationaler Austausch auch im wissenschaftlichen Bereich unabdingbar. In Anbetracht der Fülle an rechtlichen Fragestellungen mit grenzüberschreitendem Bezug sind Kenntnisse über ausländische Rechtssysteme, Fremdsprachenkenntnisse und das Verständnis kultureller Unterschiede (interkulturelle Kompetenz) von besonderer Bedeutung für die Erarbeitung von Lösungsansätzen in Wissenschaft und Praxis.

Nutzen auch Sie die Möglichkeiten, als ERASMUS+ Studierende/r im Ausland oder als ERASMUS+ Kandidat/in an unserer Universität zu studieren!

Partneruniversitäten

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät unterhält aktuell etliche Partnerschaften im Rahmen des Erasmus+ Programms mit Universitäten in insgesamt 16 Ländern. Die aktuelle Liste ist auf der Internetseite des International Centers verlinkt.

Erfahrungsberichte

Wertvolle Erfahrungsberichte Studierender aller Fachrichtungen finden Sie auf den Internetseiten des International Centers oder auf der eLearning-Plattform OpenOLAT.

Informationen für IPIR-Studierende

IPIR-Studierende können sich sowohl über die Rechtswissenschaftliche Fakultät als auch über den Fachbereich Politikwissenschaft für einen ERASMUS+ Studienaufenthalt bewerben.

Bei der Zusammenstellung Ihrer Lernvereinbarung (Learning Agreement) beraten Sie einerseits die ERASMUS+ Beauftragte der Rechtswissenschaften für die juristischen Module, andererseits die ERASMUS+ Beauftragte der Politikwissenschaften für die politikwissenschaftlichen Module. Bitte klären Sie bereits vor Ihrem Auslandsstudium, welche im Ausland erbrachten Leistungen für Ihre IPIR-Module angerechnet werden können. Eine nicht vereinbarte spätere Anrechnung ist nicht möglich.

Verlängerung der Freischussfrist

Die Zeit des ERASMUS+ Studiums wird auf Antrag außerdem gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 2 JAVO bei der Berechnung der Freischussfrist nicht berücksichtigt, wenn in jedem Semester an der Gastuniversität mindestens ein „fremdsprachiger Leistungsnachweis in einer juristischen Disziplin“ erbracht wurde. Um das weitere Studium in Hinblick auf den Freischusstermin sicher planen zu können, sollte daher frühzeitig nach der Rückkehr aus dem Ausland ein entsprechender Antrag beim Justizprüfungsamt (JPA) in Schleswig gestellt werden.

Wichtiger Hinweis: Die abschließende Entscheidung über die Berücksichtigung im Ausland erbrachter Studienleistungen und die Verlängerung der Freischusspflicht liegt beim JPA Schleswig. Für die Richtigkeit und Aktualität der vorgenannten Informationen wird keine Gewähr übernommen.

Bewerbung & Auswahlverfahren

Studierende der Rechtswissenschaften und IPIR-Studierende an der CAU, die sich für ein ERASMUS+ Auslandsstudium interessieren, bewerben sich beim ERASMUS+ Büro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Im Rahmen des universitätsinternen Auswahlverfahrens wird sichergestellt, dass die zu fördernden Studierenden der Rechtswissenschaften bzw. IPIR-Studierende über die akademischen und sprachlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verlauf des Auslandsstudiums verfügen. Die Anzahl der möglichen Nominierungen ergibt sich aus den zur Verfügung stehenden Plätzen, die in den Verträgen mit den Partneruniversitäten ausgehandelt wurden.

Das Auswahlverfahren für einen ERASMUS+ Studienaufenthalt im Wintersemester 2023/24 und/oder Sommersemester 2024 ist bereits abgeschlossen.

Bewerbungen für einen ERASMUS+ Studienaufenthalt ab Wintersemester 2024/25 und/oder Sommersemester 2025 werden ab dem 1. Oktober 2023 angenommen. Die Bewerbungsfrist endet am 14. Januar 2024!

    Vor der Bewerbung

    Informieren Sie sich ausführlich über die Hochschule, für die Sie sich bewerben möchten. Passt das Studienangebot zu meinen Interessen? Bringe ich die sprachlichen Voraussetzungen mit? Wie passen die Studienzeiten im Ausland zu meinem Studienplan an der CAU? Erfülle ich alle anderen Bewerbungsvoraussetzungen?

    Damit der Auslandsaufenthalt zustande kommen kann, bedarf es einer sorgfältigen Planung. Mit der Vorbereitung sollte durchschnittlich ein bis teilweise sogar eineinhalb Jahren vorher begonnen werden. Der Erfolg des Auslandsstudiums hängt dabei maßgeblich von Ihrer Eigeninitiative ab.

    Nutzen Sie alle Informationsveranstaltungen des International Centers und machen Sie sich mit allgemeinen Hinweisen auf den Internetseiten des International Centers vertraut.

    Sprachliche Voraussetzungen

    Ein Auslandsstudium dient nicht nur dazu, den eigenen Horizont zu erweitern und interkulturelle Kompetenzen zu stärken, sondern auch dazu, Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen. Ein Interesse am Erlernen einer neuen Sprache bzw. am Vertiefen einer Fremdsprache ist daher zwingende Voraussetzung für eine Bewerbung für ein ERASMUS+ Auslandsstudium. Nähere Informationen zu den Niveaustufen sind zu finden unter "Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)".

    Englisch B2/C1

    Englisch ist die vorherrschende Sprache in allen organisatorischen Angelegenheiten mit den Partnerhochschulen vor, während und nach der Mobilität. Daher wird ein Sprachniveau von B2 in Englisch für eine Bewerbung vorausgesetzt, unabhängig von der Landes- oder Unterrichtssprache des Gastlandes.

    Unterrichtssprache/Landessprache B2/C1

    Um das Studium im Ausland erfolgreich abschließen zu können, ist eine Einschätzung der eigenen Sprachkenntnisse entscheidend. Lehrveranstaltungen an einer Gasthochschule im Ausland werden meistens in der Landessprache, zunehmend auch auf Englisch angeboten. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung eingehend über die Unterrichtssprache der Lehrveranstaltungen Ihrer Wahlhochschule. Grundkenntnisse in der Landessprache sind von Vorteil. Nach Ihrer Nominierung stehen Ihnen vorbereitende Sprachkurse durch das ERASMUS+ Programm zur Verfügung.

    Sprachnachweise für das Auswahlverfahren in Kiel

    Für das Auswahlverfahren wird als Sprachnachweis der Englischkenntnisse ein Abiturzeugnis akzeptiert. Ist Englisch als 1. oder 2. Fremdsprache für wenigstens 4 Jahre belegt worden, wird mit dem Abiturzeugnis ein Niveau von B2 angenommen. Ein zusätzlicher Nachweis für Englisch ist zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens nicht erforderlich. Bitte machen Sie Ihre Sprachkenntnisse in weiteren Fremdsprachen durch Ihre persönlichen Angaben bzw. Zertifikate glaubhaft z. B. Nachweis FFA (Fachspezifische Fremdsprachenausbildung).

    Sprachnachweise für die Bewerbung an der Gasthochschule

    Nach der Nominierung an der Gasthochschule erfolgt eine Bewerbung bei der Gasthochschule, bei der ein Sprachnachweis nach den eigenen Vorgaben der Gasthochschule vorgelegt werden muss. Erkundigen Sie sich bereits vor Ihrer Bewerbung in Kiel über die sprachlichen Voraussetzungen bzw. über die Anforderungen an den Sprachnachweis an der jeweiligen Gasthochschule. Die Sprachvoraussetzungen an den jeweiligen Universitäten werden nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) eingestuft.

    Werden keine besonderen Vorgaben für den Sprachnachweis angegeben, nutzen Sie bitte das Formular Sprachzeugnis für deutsche Bewerber – DAAD zur Vorlage bei der Institution, an der Sie Ihren Sprachtest ablegen. Die Termine hierzu müssen mit den jeweiligen Institutionen persönlich abgesprochen werden. 

    • Auf Anfrage erstellt das International Center einen Sprachnachweis für Englisch B2 zur Vorlage bei der Gasthochschule. Bitte reichen Sie dafür Ihr Abiturzeugnis ein.
    • Im Englischen Seminar werden kostenlose Sprachtests für ERASMUS+ Bewerbungsunterlagen angeboten. 
    • Für Französisch erhalten Sie einen Sprachnachweis am Centre Culturel Français
    • Sprachtests vom Romanistischen Seminar (falls möglich).

    Bewerbungsunterlagen

    Reichen Sie bitte mit Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen ein:

    • Bewerbungsformular als Word-Datei / Bewerbungsformular als PDF
    • Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
    • Tabellarischer Lebenslauf (1 Seite)
    • Kopie des Abiturzeugnisses (Beglaubigung ist nicht erforderlich)
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Aufstellung aller bisher erworbener Leistungsnachweise, einschließlich Zwischenprüfungsklausurenergebnisse
    • Digitale Kopie aller bisher erworbenen Leistungsnachweise, einschließlich Zwischenprüfungsklaurenergebnisse
    • sowie Sprachnachweise

    Ihre Bewerbungsunterlagen können gebündelt in einer pdf-Datei per E-Mail einreicht werden.

      Wie geht es weiter?

      • Der Eingang Ihrer Bewerbung wird innerhalb weniger Tage per E-Mail bestätigt. Sollten Sie nach 5 Werktagen keine Bestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das ERASMUS+ Büro.
      • Nach Prüfung Ihrer Voraussetzungen und unter Berücksichtigung Ihrer Wunschuniversitäten erhalten Sie ab dem 22. Januar 2024 eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung.
      • Bitte nehmen Sie parallel, auch ohne Zusage über die Auswahl, an den Informationsveranstaltungen des International Centers teil. 
      • Eine endgültige Nominierung erfolgt bis spätestens zum 1. Februar 2024.
      • Nach Ablauf der Bewerbungsfrist können Sie sich bis zum 1. Mai 2024 auf eventuelle Restplätze bewerben.

      Kontakt


      ERASMUS+ Büro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
      Programmbeauftragte
      Maita Jensen
      Westring 400, 1. Stock, Raum 03.39
      erasmus@law.uni-kiel.de
      0431/880-2361

      Weitere Informationen

      Förderungsleistungen im Rahmen des ERASMUS+ Programms

      Natürlich kostet ein Studium im Ausland auch Geld. Gut zu wissen, dass ERASMUS+ Studierende im Ausland von den Studiengebühren an der Gastuniversität befreit sind, sodass die Studierenden lediglich Kosten wie Einschreibegebühren, Sozialbeiträge, Versicherungsprämien und Gebühren für Sprachkurse tragen müssen, sofern diese anfallen. Diese und andere finanziellen Mehrbelastungen, die mit einem Auslandsstudium verbunden sind, werden jedoch größtenteils durch den monatlichen Mobilitätszuschuss der EU ausgeglichen. Dieser beträgt zwischen 490,- und 600,- € pro Monat je nach Gastland. Weitere Zuschüsse (Top-Ups) können unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

      Aktuelle Informationen sind dem ERASMUS+ Leitfaden für Outgoings des International Centers zu entnehmen.

      Anerkennung im Ausland erworbener Leistungen

      An der ausländischen Gasthochschule erworbene Leistungen können grundsätzlich nicht als Studienleistungen für das rechtswissenschaftliche Studium in Kiel anerkannt werden, insbesondere können im Ausland erworbene Leistungen grundsätzlich nicht die Scheine der Übungen für Fortgeschrittene ersetzen.

      Eine Anerkennung ist nur unter den strengen Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 JAVO möglich. Eine Anrechnung dieser Studienleistungen hat jedoch zur Konsequenz, dass die Semester, in denen diese Leistungen erbracht wurden, für die Berechnung der Freischussfrist voll mitgerechnet werden. Nähere Informationen hierzu erteilt das Justizprüfungsamt (JPA) Schleswig.

      Die im Ausland erbrachten Leistungen können von der Prüfungskommission in Schleswig im Rahmen des mündlichen Teils des ersten Staatsexamens nach Maßgabe des § 21 Abs. 3 JAVO als Sozialpunkte in die Gesamtwertung einbezogen werden.

      FAQ

      1. Welcher Zeitpunkt ist erfahrungsgemäß am besten für ein ERASMUS+ Auslandsstudium?

      Am besten eignet sich erfahrungsgemäß eine Teilnahme im 5./6. bzw. 7./8. Fachsemester, wobei wir zu einer Teilnahme ab dem 5. Fachsemester, also nach Bestehen der Zwischenprüfung, raten.

      2. Für wie viele Semester kann ich mich für ein ERASMUS+ Auslandsstudium bewerben?

      Studierende können 12 Monate Förderung innerhalb eines Ausbildungsabschnitts erhalten. Sie können sich daher für ein oder auch für zwei Semester bewerben. Auch kann eine Förderung für unterschiedliche Vorhaben genutzt werden (Mehrfachförderung): z.B. 5 Monate Auslandsstudium und 7 Monate Praktikum aufgeteilt auf unterschiedliche akademische Jahre.

      3. Kann ich mein ERASMUS+ Auslandsstudium auch an zwei verschiedenen Universitäten verbringen („Splitting“)?

      Aufgrund der Platzbegrenzungen kann es möglich sein, dass Sie an einer Partnerhochschule nur für ein Semester einen Platz erhalten. An einer weiteren Hochschule kann ebenfalls noch ein freier Platz zur Verfügung stehen. Ein „Splitting“ könnte so gestaltet werden, dass Sie Ihr Auslandsstudium für ein Semester an der ersten Partnerhochschule, das zweite Semester an der zweiten Partnerhochschule studieren. Möchten Sie sich von vornherein für ein Splitting bewerben, geben Sie in diesem Fall bitte Ihren Kombinationswunsch in Ihrem Bewerbungsformular an.

      4. Kann ich von meiner Nominierung für ein ERASMUS+ Studium zurücktreten?

      Ja, aber bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, dass nicht nur ein hoher Verwaltungsaufwand hinter jeder einzelnen Bewerbung steckt, sondern Sie mit Ihrer Nominierung bereits eine Platzzusage erhalten haben, die eine andere Bewerberin bzw. ein anderer Bewerber sehr gerne angetreten hätte.

      5. Kann ich mein ERASMUS+ Studium im Ausland verlängern?

      Ein Auslandsstudium im Wintersemester lässt sich auf das folgende (im selben Akademischen Jahr liegende) Sommersemester verlängern, wenn:

      • die Partnerhochschule im Ausland und
      • die Heimathochschule (CAU) zustimmen.

      Eine Verlängerung des Sommersemesters auf das folgende Wintersemester kann nicht erfolgen, weil es sich um ein neues akademisches Jahr handelt. Die Vergabe und Finanzierung von ERASMUS+ Studienplätzen erfolgt immer für ein akademisches Jahr.

      6. Kann ich ein Praktikum im Ausland im Anschluss an ein ERASMUS+ Studium einplanen?

      Nach Information des JPA Schleswig können Sie anschließend an ein ERASMUS+ Auslandsstudium vor dem Ende der Vorlesungszeit der CAU mit einem Praktikum beginnen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

      • Die Ausbildungsstelle muss in der JAVO vorgesehen sein.
      • Das Praktikum muss in der offiziellen vorlesungsfreien Zeit der ausländischen Universität absolviert werden (Nachweis erforderlich).
      • Das Praktikum muss einen vollen Monat andauern (§§ 187, 188 BGB).
      • Sie müssen während der betreffenden Zeit ordnungsgemäß als Student/in der Rechtswissenschaft immatrikuliert sein.
      • Bedenken Sie bitte, dass Sie sich mindestens 5 Monate Auslandsaufenthalt von der Gastuniversität bestätigen lassen müssen, damit sich die Frist für den Freiversuch um ein ganzes Semester verschiebt. Ab dem Zeitpunkt des Praktikums wird diese Zeit nicht mehr zu der Aufenthaltsdauer des Studiums gezählt. 
      • Nähere Informationen beim International Center
      Aufgang zum Sportzentrum an der Olshausenstraße
      © Horst Brix, Uni Kiel