FFA-Zertifikatsprogramm

Seit dem Wintersemester 2007/2008 bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät ein optionales fachspezifisches fremdsprachliches Zertifikatsprogramm (FFA-Zertifikatsprogramm) an. Dieses Zertifikatsprogramm ist eine freiwillige Zusatzqualifikation und keine Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung.

Das Programm ist vorläufig auf die Fachsprache Englisch beschränkt. Im Rahmen freier Kapazitäten können an dem Programm auch Rechtsreferendarinnen und -referendare sowie Juristen mit abgeschlossener Ausbildung an dem Programm teilnehmen. Das Programm schließt mit einem Zertifikat ab, durch das die erworbene Qualifikation bei Eintritt ins Berufsleben dokumentiert wird.

Studienplan (Beispiel)

 Wöchentliche Lehrveranstaltungen (Umfang je 2 SWS)Wöchentliche Lehrveranstaltungen (Umfang je 2 SWS)Blockveranstaltung* (Umfang je 1 SWS)Blockveranstaltung* (Umfang je 1 SWS)
1. StufeSprachvermittlung I
Leistungsnachweis (Klausur oder mündl. Prüfung)
Sprache und Recht
Teilnahmenachweis
Deklaratives Wissen / Gerichtsaufbau
Teilnahmenachweis
Soziolinguistisches Wissen
Teilnahmenachweis
2. StufeSprachvermittlung II
Teilnahmenachweis
Introduction to Anglo-American Law
Leistungsnachweis (Klausur)
Vorträge
Teilnahmenachweis
Case Analysis
Teilnahmenachweis
3. StufeU.S. Constitutional Law
Leistungsnachweis (mündl. Prüfung)
Contracts and Commercial Law
Leistungsnachweis (Klausur)
Fundamental Rights oder Federalism / Seperation of Powers
Teilnahmenachweis
Anglo-American Criminal Law
Teilnahmenachweis
4. StufeCommon Law
Leistungs- bzw. Teilnahmenachweis**
International Law
Leistungs- bzw. Teilnahmenachweis**
Vorträge / Wiederholung und Vertiefung
Teilnahmenachweis
Wiederholung und Vertiefung
Leistungsnachweis (Klausur)

* Statt zwei Blockveranstaltungen kann auch eine periodische Veranstaltung (2 SWS) angeboten werden.
** Mündl. Prüfung in einer dieser Veranstaltungen, in der anderen Veranstaltung Teilnahmenachweis

Stand: September 2019

Zertifikatsordnung

§ 1 Gegenstand und Zweck der Zusatzausbildung

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Kiel bietet als Ergänzung zum Studiengang Rechtswissenschaft eine Fachspezifische Fremdsprachenausbildung als zertifizierte Zusatzqualifikation an. Zweck der Fremdsprachenausbildung sind der Erwerb ausbaufähiger Kenntnisse der Sprache und eine Vertrautheit mit den im allgemeinen Sprachgebrauch verwendeten rechtlichen Grundbegriffen sowie die Vermittlung passiver Beherrschung der betreffenden Rechtssprache und der Fähigkeit, sich in der Fremdsprache aktiv in Wort und Schrift angemessen ausdrücken zu können.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen und Platzvergabe

(1) Voraussetzungen für die Teilnahme an der Zusatzausbildung sind

  • das Bestehen eines Sprach- und Einstufungstests mit mindestens Stufe A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und entweder
  • Immatrikulation an der Christian-Albrecht-Universität Kiel im Studiengang Rechtswissenschaft oder
  • eine Annahmeerklärung des Dekanats für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterbildung.

(2) Bewerben sich mehr Personen für die Zusatzausbildung, als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze nach der Leistung im Sprach- und Einstufungstest vergeben. Liegen mehr nach diesem Kriterium gleichwertige Bewerbungen vor, als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.

§ 3 Umfang und Abschnitte der Zusatzausbildung

Die Zusatzausbildung besteht aus vier Stufen. Jede Stufe erstreckt sich über ein Semester und umfasst sechs Semesterwochenstunden.

Aufbau der Ausbildung entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen:

1. Stufe B 1 (Threshold) Sprache 80 %, Recht 20 %
2. Stufe B2 (Vantage) Sprache 50 %, Recht 50 %
3. Stufe C1 (Effectiveness) Recht 100 %
4. Stufe C2 (Mastery) Recht 100 %

Auslandsaufenthalt:
Zwischen der 3. und 4. Stufe soll ein Auslandsaufenthalt von vier bis acht Wochen angestrebt werden.
Ziel des Auslandsaufenthaltes soll die praktische Anwendung des Erlernten sowohl in Sprache als auch in Recherche und Rechtsanwendung sein.

§ 4 Studien- und Prüfungsleistungen

  1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen alle Veranstaltungen einer Stufe regelmäßig besuchen. Sie müssen alle im Lehrplan vorgesehenen Teilnahmescheine erlangen und alle im Lehrplan vorgesehenen Leistungsnachweise mit mindestens ausreichend erbringen, um eine Stufe erfolgreich abzuschließen. Der erfolgreiche Abschluss einer Stufe ist Voraussetzung für die Teilnahme an der nächst höheren Stufe.
  2. Voraussetzung für die Erlangung eines Teilnahmescheines ist, dass bei jeder Lehrveranstaltung nicht mehr als ein Drittel Fehlzeiten entstanden sind. Ausnahmen hiervon sind nur mit ärztlichem Attest möglich.
  3. Die Leistungsnachweise sind studienbegleitend in der jeweiligen Stufe zu erbringen. Sie werden von denjenigen Lehrkräften abgenommen, die die jeweilige Lehrveranstaltung anbieten. Leistungsnachweise werden entsprechend dem Lehrplan erbracht durch schriftliche Leistungen (Klausuren/Hausarbeiten) oder mündliche Leistungen (Referate/Prüfungsgespräche).
  4. Erbringt eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer einen Leistungsnachweis nicht mit mindestens ausreichend, kann sie oder er diesen im Rahmen einer Nachprüfung zu der Veranstaltung einmal wiederholen.
  5. Während eines Auslandsstudiums erbrachte Leistungen können angerechnet werden. Die besuchten Veranstaltungen müssen nach ihrem Inhalt den Veranstaltungen der Zusatzausbildung entsprechen und dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Über die Veranstaltungen ist ein Nachweis vorzulegen.

§ 5 Bewertung

Für die Bewertung der Leistungen sind folgende Punktezahlen und Noten zu verwenden:

Punkte

Anglo-Amerikanisches System

Noten in Worten

14,0 – 18,0

A

Sehr gut

11,5 – 13,99

B

Gut

9,0 – 11,49

C

vollbefriedigend

6,5 – 8,99

D

befriedigend

4,0 – 6,49

E

ausreichend

§ 6 Anwendung des European Credit Transfer System (ECTS)

Wird eine Stufe erfolgreich durchlaufen, werden dafür pro Stufe 20 Creditpoints nach ECTS vergeben.

§ 7 Zertifikat

Das Zertifikat wird nach erfolgreichem Abschluss der vierten Ausbildungsstufe vom Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erteilt. Dem Zertifikat liegt ein Diploma supplement an, in dem die Lehrveranstaltungen und Leistungen sowie die erlangten Creditpoints nach ECTS aufgeführt sind.

Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen

SprachniveauKlasseBeschreibung
Kompetente SprachverwendungC2Kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.
Kompetente SprachverwendungC1Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.
Selbstständige SprachverwendungB2Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
Selbstständige SprachverwendungB1Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben
Elementare SprachverwendungA2Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
Elementare SprachverwendungA1Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.

 

Eine vorherige Einschreibung im OLAT-Kurs ist notwendig.

Ansprechpartnerin Englischkurse

Teresa Aydelotte (J.D. California)
Raum 3.026
taydelotte@law.uni-kiel.de

(Sprechstunde nach Vereinbarung per E-Mail)

Fragen und Antworten

1. Warum sollte ich an diesem Programm teilnehmen?

Das FFA-Zertifikatsprogramm vermittelt in den ersten beiden Stufen verbesserte Sprachkenntnisse sowie die anglo-amerikanische Rechtsterminologie. Das Zertifikasprogramm vermittelt darüber hinaus auch Einblicke in die verschiedenen Rechtsgebiete des anglo-amerikanischen Rechts.

2. Für wen eignet sich das Programm?

Es werden Kenntnisse vermittelt, die für einen Aufenthalt im Ausland im juristischen Bereich von Bedeutung sind, z.B. Verfassen eines Geschäftsbriefes in englischer Sprache, etc. Das FFA-Zertifikatsprogramm ist damit für alle geeignet, die bereits über solide Englischkenntnisse verfügen und planen, im oder nach dem Studium für einige Zeit in ein englischsprachiges Land zu gehen sowie für Studierende, die sich mit den Schwerpunkten IPR oder Europa-/Völkerrecht beschäftigen wollen.

3. Was sind die Voraussetzungen zur Teilnahme?

Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Zertifikasprogramm sind:

  • Bestehen eines Sprach- und Eingangstests des juristischen Dekanats oder eines vergleichbaren Tests (nicht länger als 1 Jahr alt) mit mindestens der Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und
  • entweder Immatrikulation an der CAU im Studiengang Rechtswissenschaft oder
  • Annahmeerklärung des Dekanats für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterbildung.

4. Wie kann ich mich anmelden?

Eine Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Einzureichen sind:

5. Wo und wann kann ich den Eingangstest machen?

Ein Eingangstest wird vom Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät angeboten (meist in den ersten Wochen des Wintersemesters). Die Prüfungsgebühr hierfür beträgt 20 Euro pro Person und ist bei der Prüfung an den Prüfer zu zahlen. Bei Fragen hinsichtlich der Teilnahme am Sprachtest wenden Sie sich bitte an Teresa Aydelotte (taydelotte@law.uni-kiel.de).

6. Was kostet mich die Zusatzausbildung?

Für Studierende der CAU ist das FFA-Zertifikatsprogramm kostenlos. Für Referendarinnen und Referendare sowie für wiss. Mitarbeitende an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel wird pro Stufe ein Weiterbildungsentgelt in Höhe von 150,-- €, für Externe in Höhe von 300,-- € erhoben.

7. Kann ich die Zusatzausbildung mit meinem Studium vereinbaren?

Ja, das Zertifikatsprogramm ist so aufgebaut, dass es mit den Lehrplänen für das jeweils empfohlene Semester möglichst keine Überschneidungen gibt.

Empfohlene Semester sind:

  • Für die erste Stufe: 3. Fachsemester
  • Für die zweite Stufe: 4. Fachsemester
  • Für die dritte Stufe: 5. Fachsemester
  • Für die vierte Stufe: 6. Fachsemester

8. Wann finden die Veranstaltungen statt?

Die Veranstaltungen finden sämtlich während der Vorlesungszeit statt.

Etwaige Blockveranstaltungen finden Freitag und Samstag statt.

Das Justizprüfungsamt in Schleswig hat bislang den Absolventen des Zertifikatsprogrammes immer ein Freisemester gewährt (vgl. § 22 Abs. 3 Nr. 6 JAVO).

9. In welchen Semestern finden die Stufen statt?

Die Stufen eins und drei finden im Wintersemester statt.
Die Stufen zwei und vier finden im Sommersemester statt.

10. Wie viel Arbeitsaufwand kommt auf mich zu?

Pro Stufe werden 3 x 2 SWS bzw. 2 x 2 SWS + 2 Wochenendveranstaltungen à 15 Stunden angeboten, die besucht werden müssen und sowohl Vor- als auch Nacharbeit mit sich bringen.

11. Wie viele Teilnehmende gibt es in dem Programm?

Die Zusatzausbildung im Zertifikasprogramm erfolgt in Kleingruppen; es werden jährlich ca. 25 (maximal aber 30) Interessenten ins Programm aufgenommen.

12. Was passiert wenn sich zu viele bewerben?

Wenn sich zu viele Interessenten bewerben, werden die zur Verfügung stehenden Plätze entsprechend dem Ergebnis in der Einstufungsprüfung verteilt.

13. Muss ich alle vier Stufen besuchen?

Wer in der ersten Stufe anfängt, muss, wenn er das Zertifikat erlangen will, alle vier Stufen besuchen.

14. Werden Leistungsnachweise/Teilnahmenachweise verlangt?

Ja, in jeder Stufe werden Leistungsnachweise und Teilnahmescheine verlangt, die zu Beginn der Stufe in den jeweiligen Fächern bekannt gegeben werden. Solche Leistungsnachweise können z.B. in Form einer Klausur, eines Referates, einer mündlichen Prüfung etc. abgelegt werden.

15. Wie komme ich in die nächste Stufe?

Nach erfolgreichem Bestehen der Leistungsnachweise einer Stufe und Erlangung der erforderlichen Teilnahmescheine erfolgt eine automatische Versetzung in die nächste Stufe.

16. Können nur Studierende der Universität Kiel teilnehmen?

Nein, an dem Zertifikatsprogramm können auch Rechtsreferendarinnen und -referendare, wiss. Mitarbeitende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel und externe Juristinnen und Juristen teilnehmen.