BAföG & Studienkredit

Leistungsbescheinigung

Studierende, die eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG  benötigen, werden gebeten, folgende Angaben und Unterlagen bereitzuhalten oder per E-Mail an das Studien- und Prüfungsamt zu übermitteln:

  • Studienbescheinigung mit Angabe des derzeitigen Fachsemesters
  • Angabe der Matrikel-Nr.
  • Formblatt 5 (pdf) (im oberen Bereich ausgefüllt)
  • sofern vorhanden: Zwischenprüfungszeugnis
  • anderenfalls: Übersicht über die bisher erbrachten Zwischenprüfungsleistungen (erhältlich im Dekanat)
  • gegebenenfalls: Bescheid(e) über Verlängerung der Frist für die Zwischenprüfung

Bescheinigung über den voraussichtlichen Studienabschluss

Studierende, die für einen BAföG-Antrag oder einen Studienkredit eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Studienabschluss benötigen, werden gebeten, folgende Angaben und Unterlagen bereitzuhalten oder per E-Mail an das Studien- und Prüfungsamt zu übermitteln:

  • Studienbescheinigung mit Angabe des derzeitigen Fachsemesters
  • Angabe der Matrikel-Nr.
  • Zwischenprüfungszeugnis
  • bisherige große Übungsscheine
  • bisherige Praktikumsbescheinigungen
  • sofern vorhanden: Schwerpunktzeugnis

Stellungnahme zum Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsförderung

Studierende, die eine Stellungnahme zum Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsförderung wegen erstmaligen Nichtbestehens der staatlichen Pflichtfachprüfung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG benötigen, werden gebeten, folgende Angaben und Unterlagen bereitzuhalten oder per E-Mail an das Studien- und Prüfungsamt zu übermitteln:

  • Studienbescheinigung mit Angabe des derzeitigen Fachsemesters
  • Angabe des Fachsemesters, in dem die erstmalige Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgt ist
  • Angabe der Matrikel-Nr.
  • Angabe des Klausurtermins, zu dem die Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung beabsichtigt wird
  • Schreiben des Justizprüfungsamts über die Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung bzw. über das Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung

Ansprechpartnerinnen im Studien- & Prüfungsamt

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 9 – 12 Uhr