BAföG & Studienkredit
Leistungsbescheinigung
Studierende, die eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG benötigen, werden gebeten, folgende Angaben und Unterlagen bereitzuhalten oder per E-Mail an das Studien- und Prüfungsamt zu übermitteln:
- Studienbescheinigung mit Angabe des derzeitigen Fachsemesters
- Angabe der Matrikel-Nr.
- Formblatt 5 (pdf) (im oberen Bereich ausgefüllt)
- sofern vorhanden: Zwischenprüfungszeugnis
- anderenfalls: Übersicht über die bisher erbrachten Zwischenprüfungsleistungen (erhältlich im Dekanat)
- gegebenenfalls: Bescheid(e) über Verlängerung der Frist für die Zwischenprüfung
Bescheinigung über den voraussichtlichen Studienabschluss
Studierende, die für einen BAföG-Antrag oder einen Studienkredit eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Studienabschluss benötigen, werden gebeten, folgende Angaben und Unterlagen bereitzuhalten oder per E-Mail an das Studien- und Prüfungsamt zu übermitteln:
- Studienbescheinigung mit Angabe des derzeitigen Fachsemesters
- Angabe der Matrikel-Nr.
- Zwischenprüfungszeugnis
- bisherige große Übungsscheine
- bisherige Praktikumsbescheinigungen
- sofern vorhanden: Schwerpunktzeugnis
Stellungnahme zum Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsförderung
Studierende, die eine Stellungnahme zum Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsförderung wegen erstmaligen Nichtbestehens der staatlichen Pflichtfachprüfung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG benötigen, werden gebeten, folgende Angaben und Unterlagen bereitzuhalten oder per E-Mail an das Studien- und Prüfungsamt zu übermitteln:
- Studienbescheinigung mit Angabe des derzeitigen Fachsemesters
- Angabe des Fachsemesters, in dem die erstmalige Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgt ist
- Angabe der Matrikel-Nr.
- Angabe des Klausurtermins, zu dem die Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung beabsichtigt wird
- Schreiben des Justizprüfungsamts über die Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung bzw. über das Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung
Ansprechpartnerinnen im Studien- & Prüfungsamt
- Buchstaben A - E:
Nadine Kröger
kroeger@law.uni-kiel.de
0431/880-4691 - Buchstaben F - K:
Susanne Reck
sreck@law.uni-kiel.de
0431/880-7253 - Buchstaben L - Z:
Stefanie Gerlich
gerlich@law.uni-kiel.de
0431/880-7250
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 9 – 12 Uhr