Studienverlauf & Prüfungen
Die juristische Ausbildung für die Befähigung zum Richteramt gliedert sich in das universitäre Studium, das mit der Ersten Prüfung abgeschlossen wird, und in den staatlichen Vorbereitungsdienst (sog. Referendariat), das mit der Zweiten Juristischen Prüfung abgeschlossen wird. Die Erste Juristische Prüfung setzt sich dabei aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung zusammen.
Die Regelstudienzeit für den universitären Teil der Ausbildung beträgt zehn Semester. Bis zum vierten Semester werden im Rahmen des Grundstudiums die Grundlagen des Zivilrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts vermittelt. Danach folgt das Hauptstudium, das vor allem durch vertiefende Lehrveranstaltungen und die Examensvorbereitung geprägt ist. Das Schwerpunktbereichsstudium mit anschließender Prüfung kann entweder unmittelbar vor oder unmittelbar nach der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt werden.
- Zum Überblick über das Grundstudium
- Zum Überblick über das Hauptstudium
- Zum Überblick über den Abschluss des Studiums
Welche Lehrveranstaltung in welchem Semester empfohlen wird, können Sie dem Studienplan (pdf) entnehmen. Die konkreten Lehrveranstaltungen in den einzelnen Semestern finden Sie im Vorlesungsverzeichnis UnivIS.
Für prüfungsrelevante Mitteilungen wird die allen Studierenden von der Universität zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse („Stu-Mail“) genutzt. Es ist daher erforderlich, dass Sie E-Mails an diese Adresse regelmäßig lesen!
Bei Fragen zum Studienverlauf und den universitären Prüfungen berät Sie das Studien- und Prüfungsamt der Fakultät.