Studienverlauf & Prüfungen

Die juristische Ausbildung für die Befähigung zum Richteramt gliedert sich in das universitäre Studium, das mit der Ersten Prüfung abgeschlossen wird, und in den staatlichen Vorbereitungsdienst (sog. Referendariat), das mit der Zweiten Juristischen Prüfung abgeschlossen wird. Die Erste Juristische Prüfung setzt sich dabei aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung zusammen.

Die Regelstudienzeit für den universitären Teil der Ausbildung beträgt zehn Semester. Bis zum vierten Semester werden im Rahmen des Grundstudiums die Grundlagen des Zivilrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts vermittelt. Danach folgt das Hauptstudium, das vor allem durch vertiefende Lehrveranstaltungen und die Examensvorbereitung geprägt ist. Das Schwerpunktbereichsstudium mit anschließender Prüfung kann entweder unmittelbar vor oder unmittelbar nach der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt werden.

Welche Lehrveranstaltung in welchem Semester empfohlen wird, können Sie dem Studienplan (pdf) entnehmen. Die konkreten Lehrveranstaltungen in den einzelnen Semestern finden Sie im Vorlesungsverzeichnis UnivIS.

Für prüfungsrelevante Mitteilungen wird die allen Studierenden von der Universität zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse („Stu-Mail“) genutzt. Es ist daher erforderlich, dass Sie E-Mails an diese Adresse regelmäßig lesen!

Bei Fragen zum Studienverlauf und den universitären Prüfungen berät Sie das Studien- und Prüfungsamt der Fakultät.

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Grundstudium

Vorlesungen

In den Vorlesungen vermitteln die Professorinnen und Professoren die Grundlagen des Rechts und der Rechtsanwendung. Vorlesungen werden in jedem Semester zu verschiedenen Rechtsgebieten angeboten. Einige Vorlesungen sehen eine Abschlussklausur vor, die teilweise auch Bestandteil der Zwischenprüfung sind. Alle angebotenen Vorlesungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis UnivIS.

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Arbeitsgemeinschaften

Das Vorlesungsangebot wird ergänzt durch Arbeitsgemeinschaften (AGen), in denen in Kleingruppen von etwa 25 Personen juristische Arbeitstechniken aktiv eingeübt werden. Jeweils die erste angebotene AG in den drei Rechtsgebieten ist verpflichtend für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung: Einführung in das Bürgerliche Recht und Allgemeiner Teil des BGB, Strafrecht I  und Staatsrecht II (Grundrechte).

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Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus mehreren Abschlussklausuren. Sie muss spätestens bis zum Ende des 4. Fachsemesters abgelegt werden, um mit dem Hauptstudium fortfahren zu können. Innerhalb dieser Frist müssen sechs von insgesamt zehn angebotenen Klausuren bestanden werden (drei aus dem Zivilrecht, eine aus dem Strafrecht, zwei aus dem Öffentlichen Recht).

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Grundlagen des Rechts

Zu jedem Grundlagenfach wird eine Vorlesung mit Abschlussklausur angeboten. Wird die Abschlussklausur bestanden, erhält man einen sog. Grundlagenschein. Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung beim JPA Schleswig ist ein Grundlagenschein.

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Kleine Übungen

Übungen werden im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht angeboten. Sie bestehen aus Hausarbeiten (HA), Klausuren sowie einer begleitenden Vorlesung. Um an den Übungen für Fortgeschrittene teilnehmen zu können, müssen zwei Übungen für Anfängerinnen und Anfänger (sog. "kleine Übungen") aus verschiedenen Rechtsgebieten bestanden werden.

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Praktika

Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Prüfung ist die Teilnahme an praktischen Studienzeiten im Umfang von insgesamt drei Monaten vor (je ein Monat bei einem Amtsgericht, bei einer Verwaltungsbehörde und einer Wahlstation). Aufgrund hoher Wartezeiten an den Amtsgerichten und Verwaltungsbehörden sollten Sie sich frühzeitig um einen Platz bemühen.

Mehr zu den Praktika auf der Seite des Justizprüfungsamtes

Schlüssel­qualifikation

Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung müssen Studierende die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nachweisen, in der Schlüsselqualifikationen (SQ) vermittelt wurden. Mögliche Kurse sind etwa Vernehmungslehre, Mediation, Rhetorik oder Berichte aus der anwaltlichen Praxis.

Mehr zu den Schlüsselqualifikationen

Fremdsprachen­kurse

Die fachspezifischen Fremdsprachenkurse (FFA) werden in jedem Semester in englischer Sprache, bei vorhandenen Kapazitätenim Wintersemester auch in anderen Sprachen (z.B. Russisch, Französisch, Türkisch, Spanisch) angeboten. Der Abschluss eines FFA-Kurses ist Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung.

Mehr zu den Fremdsprachenkursen

Hauptstudium

Schwerpunkt­studium

Das Schwerpunktbereichsstudium umfasst zwei Semester und kann entweder unmittelbar vor oder unmittelbar nach der staatlichen Prüfung wahrgenommen werden. Zu beachten ist dabei, dass das Schwerpunktbereichsstudium immer nur zum Wintersemester begonnen werden kann. 

Mehr zum studium im Schwerpunktbereich

Schwerpunkt­bereiche

Im Schwerpunktbereichsstudium können Sie aus zwölf Schwerpunktbereichen wählen. Dadurch können Sie Ihr Studium individueller gestalten und Ihren Interessenschwerpunkten nachgehen. Zu jedem der zwölf  Schwerpunktbereiche werden Lehrveranstaltungen im Umfang von sechzehn Semesterwochenstunden angeboten.

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Schwerpunkt­prüfung

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung kann frühestens nach einem zweisemestrigen Studium im Schwerpunktbereich, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt abgelegt werden. Die Prüfung ist in dem Schwerpunktbereich abzulegen, zu dem die Zulassung erfolgt ist. Sie geht mit 30 % in das Ergebnis der Ersten Juristischen Prüfung ein.

Mehr zur prüfung im Schwerpunktbereich

Große Übungen

Im Hauptstudium absolvieren sie die Übungen für Fortgeschrittene (sog. "große Übungen"). Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung müssen Sie im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht je eine Hausarbeit und eine Klausur der Übungen für Fortgeschrittene erfolgreich abschließen.

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Examensvorbereitung

Der letzte Studienabschnitt ist einer umfassenden Vorbereitung auf die staatliche Pflichfachprüfung vorbehalten (sog. "Examensvorbereitung"). So bleibt Ihnen im Jahr vor den Klausuren genug Zeit, die Themen des Pflichtfachstoffes in Kursen und mittels Übungsklausuren zu wiederholen.

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Abschluss des Studiums

Erste Prüfung

Die Erste Prüfung umfasst die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die staatliche Pflichtfachprüfung. Beide Prüfungsteile müssen unabhängig voneinander mit mindestens 4 Punkten bestanden werden. Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Prüfung ermöglicht Ihnen den Zugang zum Vorbereitungsdient (Referendariat).

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Jura-Diplom

Nach Bestehen der Ersten Prüfung können Sie die Verleihung des Jura-Diploms beim Studien- und Prüfungsamt beantragen, wenn Sie die Schwerpunktbereichsprüfung ebenfalls in Kiel abgeschlossen haben und zudem einen Seminarschein der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Kiel vorweisen können.

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