Arbeitsgemeinschaften

Das Vorlesungsangebot wird ergänzt durch Arbeitsgemeinschaften (AGen), in denen die Studierenden in Kleingruppen von etwa 25 Personen juristische Arbeitstechniken aktiv üben und das bisher Gelernte vertiefen. Jeweils die erste angebotene AG in den drei Rechtsgebieten ist verpflichtend für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung. Dies betrifft die AGen zu folgenden Vorlesungen: Einführung in das Bürgerliche Recht und Allgemeiner Teil des BGB und Strafrecht I im ersten Semester sowie Staatsrecht II (Grundrechte) im zweiten Semester.

Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist nur nach vorheriger Anmeldung über das Campusmanagementsystem HISinOne möglich. Die zugeteilten Gruppen können getauscht werden, allerdings müssen dafür Tauschpartner gefunden werden. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite über die Anmeldeverfahren.

Zu folgenden Vorlesungen werden begleitende Arbeitsgemeinschaften angeboten:
 

1. Semester
Wintersemester
 
  • Einführung in das Bürgerliche Recht und Allgemeiner Teil des BGB (Pflicht)
  • Einführung in das Strafrecht und Strafrecht I (Pflicht)
 
2. Semester
Sommersemester
 
  • Staatsrecht II (Grundrechte) (Pflicht)
  • Schuldrecht Allgemeiner Teil
  • Strafrecht II
 
3. Semester
Wintersemester
 
  • Schuldrecht Besonderer Teil
  • Sachenrecht
  • Strafrecht III
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Europarecht
 
4. Semester
Sommersemester
 
  • Polizei- und Sicherheitsrecht
 

 

Ansprechpartnerinnen im Studien- und Prüfungsamt für die Arbeitsgemeinschaften

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 9 – 12 Uhr