Arbeitsgemeinschaften
Das Vorlesungsangebot wird ergänzt durch Arbeitsgemeinschaften (AGen), in denen die Studierenden in Kleingruppen von etwa 25 Personen juristische Arbeitstechniken aktiv üben und das bisher Gelernte vertiefen. Jeweils die erste angebotene AG in den drei Rechtsgebieten ist verpflichtend für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung. Dies betrifft die AGen zu folgenden Vorlesungen: Einführung in das Bürgerliche Recht und Allgemeiner Teil des BGB und Strafrecht I im ersten Semester sowie Staatsrecht II (Grundrechte) im zweiten Semester.
Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist nur nach vorheriger Anmeldung über das Campusmanagementsystem HISinOne möglich. Die zugeteilten Gruppen können getauscht werden, allerdings müssen dafür Tauschpartner gefunden werden. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite über die Anmeldeverfahren.
Zu folgenden Vorlesungen werden begleitende Arbeitsgemeinschaften angeboten:
1. Semester Wintersemester |
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2. Semester Sommersemester |
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3. Semester Wintersemester |
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4. Semester Sommersemester |
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Ansprechpartnerinnen im Studien- und Prüfungsamt für die Arbeitsgemeinschaften
- Susanne Reck
sreck@law.uni-kiel.de
0431/880-7253 - Stefanie Gerlich
gerlich@law.uni-kiel.de
0431/880-7250
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 9 – 12 Uhr