Erste Prüfung

Zuständig für das Anmeldeverfahren, die Organisation und die Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung ist ausschließlich das Justizprüfungsamt in Schleswig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die dortigen Sachbearbeiter*innen.

Die Erste Prüfung (ehem. "Staatsexamen") umfasst die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die staatliche Pflichtfachprüfung. Beide Prüfungsteile müssen unabhängig voneinander mit mindestens 4 Punkten bestanden werden. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung geht mit 30 %, die staatliche Pflichtfachprüfung mit 70 % in das Ergebnis der Ersten Prüfung ein. Die Reihenfolge von universitärer Schwerpunktbereichsprüfung und staatlicher Pflichtfachprüfung ist frei wählbar.

Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Prüfung ermöglicht Ihnen den Zugang zum Vorbereitungsdient (Referendariat). Nach Bestehen der Ersten Prüfung können Sie die Verleihung des Jura-Diploms beim Studien- und Prüfungsamt beantragen, wenn Sie die Schwerpunktbereichsprüfung ebenfalls in Kiel abgeschlossen haben und zudem einen Seminarschein der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Kiel vorweisen können.

Informationen zur staatlichen Pflichtfachprüfung beim Justizprüfungsamt

Zulassungsvoraussetzungen

Damit Sie zur staatlichen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie in der Zeit Ihres Studiums bestimmte Veranstaltungen besucht und Leistungsnachweise absolviert haben (§ 2 JAVO):

  • Bestehen der Zwischenprüfung
  • Erwerb eines Grundlagenscheins
  • Teilnahme an je einer Pflichtarbeitsgemeinschaft
    • im Bürgerlichen Recht,
    • im Strafrecht und
    • im Öffentlichen Recht
  • Erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung für Fortgeschrittene
    • im Bürgerlichen Recht,
    • im Strafrecht und
    • im Öffentlichen Recht
  • Teilnahme an einem Schlüsselqualifikationskurs
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung
  • Absolvieren der praktischen Studienzeiten
    • 1 Monat am Amtsgericht
    • 1 Monat in der Verwaltung
    • 1 Monat bei einer Wahlstation

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt direkt beim Justizprüfungsamt in Schleswig. Bitte beachten Sie die dortigen Vorgaben zur Prüfungsanmeldung.

Prüfungen & Termine

Der schriftliche Teil der staatlichen Prüfung kann an zwei Prüfungsterminen im Jahr (Januar und Juli) abgelegt werden. Dieser Teil besteht aus sechs Klausuren: drei im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht und eine im Strafrecht. Die Bearbeitungszeit beträgt pro Klausur fünf Stunden. Etwa vier Monate später findet die mündliche Prüfung in Schleswig in Form eines Prüfungsgesprächs über alle drei Rechtsgebiete statt.

Die konkreten Termine finden Sie auf den Seiten des Justizprüfungsamtes in Schleswig.

Freiversuch & Notenverbesserung

Wer den Freiversuch bei der staatlichen Pflichtfachprüfung nutzen möchte, muss sich dazu vor Abschluss des 8. Fachsemester anmelden, sofern die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bereits erfolgreich abgelegt ist. Ist die Schwerpunktbereichsprüfung noch nicht bestanden, muss der Freiversuch spätestens vor Abschluss des 7. Fachsemesters angemeldet werden. Mit dem Freiversuch bleiben Ihnen bei einem Nichtbestehen die zwei regulären Prüfungsversuche erhalten.

Das Bestehen des Freiversuchs ermöglicht es Ihnen, mit einem erneuten Antritt zur Prüfung die bisherige Note zu verbessern (sog. Notenverbesserungsversuch). Mehr dazu erfahren Sie in §§ 22 ff. JAVO.

Corona-Freisemester

Die Nichtberücksichtigung von Semestern bei der Berechnung der Freiversuchsfrist für die staatliche Pflichtfachprüfung findet nur durch das Justizprüfungsamt in Schleswig statt und ist hierzu der einzige Ansprechpartner.

Dennoch geben wir einen kurzen Überblick: