Fachspezifische Fremdsprachenausbildung

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel bietet fachspezifische Fremdsprachenkurse (FFA) mit einem Umfang von zwei Stunden pro Woche an. Diese Kurse sind für Studierende des 3. bzw. 4. Fachsemesters vorgesehen. Die fachspezifischen Fremdsprachenkurse werde in jedem Semester in englischer Sprache, bei vorhandenen Kapazitätenim Wintersemester auch in anderen Sprachen (z.B. Russisch, Französisch, Türkisch, Spanisch) angeboten. Eine Übersicht zu den aktuellen Angeboten finden Sie auf dereLearning-Plattform OpenOLAT.

Nach § 2 JAVO ist die erfolgreiche Teilnahme an einem fachspezifischen Fremdsprachenkurs für Studierende Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung. Erfolgreich ist die Teilnahme an einem Fremdsprachenkurs, wenn der Kurs besucht wurde und eine Klausur oder eine mündliche Prüfung mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden ist. Der Dozent oder die Dozentin legt selbstständig die Formalien für die Zulassung zur Klausur fest.

Ein im Rahmen eines rechtswissenschaftlichen Studiums im Ausland erworbener gleichwertiger Leistungsnachweis kann gem. § 2 Abs. 3 JAVO auf Antrag an das Justizprüfungsamt in Schleswig angerechnet werden.

Die Teilnahme an den fachspezifischen Fremdsprachenkursen ist nur nach vorheriger Anmeldung über das Campusmanagementsystem HISinOne möglich.

Ansprechpartnerin Englischkurse

Teresa Aydelotte (J.D. California)
Raum 3.026
taydelotte@law.uni-kiel.de

(Sprechstunde nach Vereinbarung per E-Mail)