Grundlagen des Rechts

Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung ist in Schleswig-Holstein der Nachweis eines Grundlagenscheins. In anderen Bundesländern sind zum Teil zwei Grundlagenscheine erforderlich. Sollten Sie die Hochschule wechseln wollen, informieren Sie sich daher rechtzeitig über die dortigen Voraussetzungen und Anerkennungsmöglichkeiten.

Die Fakultät bietet derzeit folgende Grundlagenfächer an:

  • Grundzüge der deutschen und europäischen Rechtsgeschichte (1. Semester)
  • Grundzüge der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie (1. Semester)
  • Römisches Privatrecht im Überblick (1. Semester)
  • Einführung in die Kriminologie (1. Semester)
  • Allgemeine Staatslehre (1. Semester)
  • Grundzüge der Verfassungsgeschichte der Neuzeit I (2. Semester)
  • Grundzüge der juristischen Methodenlehre (2. Semester)

Zu jedem Grundlagenfach wird eine Vorlesung und eine Klausur angeboten. Den Grundlagenschein erhält man nach bestandener Klausur. Für diese Klausur ist keine Anmeldung erforderlich; nehmen Sie einfach teil.