Schlüsselqualifikationen

Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung müssen Studierende die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nachweisen, in der Schlüsselqualifikationen vermittelt wurden. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der CAU bietet hierfür Kleingruppenkurse (25 Personen) an. Sie sind für Studierende des 3. bzw. 4. Fachsemesters vorgesehen.

Die Kurse sind verblockt. Jeder Kurs besteht aus fünf sog. Modulen (1 Modul = 4 Zeitstunden plus einer 30-minütigen Pause). Studierende müssen einen Kurs mit fünf Modulen belegen und einen Teilnahmeschein erwerben, der ausgestellt wird, wenn mindestens vier der fünf Module absolviert wurden. Die Kurse finden freitags nachmittags und samstags statt.

Die Teilnahme an den Schlüsselqualifikationskursen ist nur nach vorheriger Anmeldung über das Campusmanagementsystem HISinOne möglich. Die zugeteilten Gruppen können getauscht werden, allerdings müssen dafür Tauschpartner gefunden werden. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite über die Anmeldeverfahren.

Kursübersicht

Folgende Module werden in der Regel angeboten:

  • Vernehmungslehre
  • Einführung in die Strafverteidigung
  • Außergerichtliche Streitbeilegung und Mediation
  • Verhandlungsmanagement
  • Die Praxis des Rechtsanwalts mit wirtschaftsrechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt
  • Prozesssimulation
  • Die Praxis des Rechtsanwalts mit verwaltungsrechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt
  • Rhetorik
  • Der Jurist in der Steuerverwaltung
  • Arbeitsrecht in der anwaltlichen Praxis
  • Existenzgründung für Rechtsanwälte

Kursübersicht WiSe 2023/2024 (pdf)

NEU im Wintersemester 2023: In der sechsten Gruppe der SQ-Kurse wird ein sogenanntes Zivilprozess-Projekt laufen: Unter der Leitung eines Dozenten wird der Ablauf eines Zivilprozesses in verschiedenen Rollen nachvollzogen. Die Versanstaltungen bauen aufeinander auf.

Ablauf & Termine des Zivilprozess-Projekts (pdf)

SQ-Scheine

Die Scheine der aktuellen SQ-Kurse werden immer am Ende des Semesters / Anfang des folgenden Semesters erstellt. Soweit es nicht anders angekündigt wird, werden diese unaufgefordert an Ihre von Ihnen im Campusmanagementsystem HISinOne hinterlegte Adresse versendet.

Die SQ-Scheine der vergangenen Semester wurden nach und nach per Post versandt. Sollten Sie einen ältern Schein benötigen oder Ihren nach Abschluss des Versandes nicht erhalten haben, senden  bitte eine E-Mail an Frau Schubert bschubert@law.uni-kiel.de. Bitte geben Sie an, in welchem Semester Sie den SQ-Schein erworben haben (Sommersemester / Wintersemester + Jahreszahl) und an welche Adresse er geschickt werden soll.

Anrechnung / Alternativen

Bitte nehmen Sie auch gern die anderen Veranstaltungen, wie z.B. Moot-Courts, bestimmte Kolloquien, die Law-Clinic-Ausbildung mit anschließender Beratungstätigkeit, die als Schlüsselqualifikation anerkannt werden. Bei Teilnahme an solchen praxisnahen Veranstaltungen entfällt die Pflicht zur Teilnahme an den Kursen. Melden Sie sich dann bitte nicht zu den SQ-Kursen an (oder entsprechend wieder ab).

Für die Bescheinigungen der oben genannten alternativen Veranstaltungen bekommen Sie nach Vorlage sogenannte Äquivalenzbescheinigungen, die Sie dem Justizprüfungsamt in Schleswig dann zusammen mit dem Ursprungsschein im Original vorlegen können.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Alternativveranstaltung angerechnet werden kann, wenden Sie sich bitte an die Organisatorin der SQ-Kurse.

WICHTIG: Für eine Lerngruppentätigkeit gibt es ab dem WS 2023 /2024 KEINE SQ-Scheine mehr. Mit dem JPA war vereinbart worden, dass die Lerngruppentätigkeit solange anerkannt wird, wie eine Schulung unter "professoraler Aufsicht" -bis einschließlich Sommmersemester 2023 von Frau Prof. Brüning- gewährleistet wird. Dies wird so ab dem Wintersemester 2023 / 2024 nicht mehr angeboten.

Ansprechpartnerin im Studien- und Prüfungsamt


Miriam Momsen

mmomsen@law.uni-kiel.de
0431/880-7200