Schwerpunktbereichsprüfung

Grafik Zusammensetzung der Gesamtnote der Schwerpunktbereichsprüfung

Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus

  • einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit (50 % der Note) und
  • einer mündlichen Prüfung, bestehend aus
    • einem Vortrag und der Verteidigung der schriftlichen Arbeit (20 % der Note) sowie
    • einer Prüfung über den Stoff des gesamten Schwerpunktbereichs (30 % der Note).

Die schriftliche wissenschaftliche Arbeit wird in der vorlesungsfreien Zeit des Sommer- und des Wintersemesters angeboten. Die mündliche Prüfung findet jeweils im darauf folgenden Semester statt.

Es gilt die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (pdf).

Zulassung

Um zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen zu werden, ist eine Anmeldung über das Campusmanagementsystem HISinOne notwendig. Die Zulassung kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester beantragt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung erfüllt sein:

  1. Vor Beginn der vorlesungsfreien Zeit, in der die schriftliche Arbeit angefertigt wird, muss ein mindestens zweisemestriges Studium im entsprechenden Schwerpunktbereich an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel absolviert
    worden sein.
  2. Die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat darf sich nicht in einem noch laufenden Schwerpunktbereichsprüfungsverfahren an einer anderen Universität befinden.
  3. Weder das Erste Juristische Staatsexamen noch die staatliche Pflichtfachprüfung noch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung darf endgültig nicht bestanden worden sein.

Wer sich ordnungsgemäß angemeldet hat und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhält etwa zwei Wochen vor Beginn der vorlesungsfreien Zeit einen Zulassungsbescheid mit der Benachrichtigung, wann die Bearbeitungsfrist für die schriftliche Arbeit beginnt und wo die Aufgabe abzuholen ist. Der Bescheid wird an die Adresse versandt, die im Campusmanagementsystem HISinOne  angegeben ist.

Termine

Die Hausarbeiten zu den Schwerpunktbereichsprüfungen werden von

Montag, 19. Februar bis Montag, 18. März 2024

geschrieben.

Die mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen werden voraussichtlich im Mai und Juni 2024 stattfinden.

Anmeldung

Anmeldung

Wenn Sie im Anschluss an die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2023/24 die Schwerpunktbereichsprüfung ablegen möchten, müssen Sie sich über das Campusmanagementsystem HISinOne im Zeitraum 4. Dezember 2023 bis 1. Januar 2024 anmelden. Während dieser Anmeldefrist ist eine Abmeldung oder die Wahl eines anderen Fachgebietes ohne Angabe von Gründen möglich.

Überprüfung

Bitte überprüfen Sie die ordnungsgemäße Erfassung Ihrer Anmeldung ebenfalls über das Campusmanagementsystem HISinOne vom 2. bis 7. Januar 2024.

Danach ist Ihre Anmeldung verbindlich.Sollten Ihre Anmeldedaten nicht korrekt wiedergegeben sein, setzen Sie sich bitte sofort mit dem Studien- und Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Verbindung.

Rücktritt von der Schwerpunktbereichsprüfung

Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens zur Schwerpunktbereichsprüfung ist ein Rücktritt nur mit Genehmigung der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses möglich. Die Genehmigung wird erteilt, wenn unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, ein wichtiger Grund nachgewiesen wird, dessen Vorliegen erst nach der Anmeldung bekannt geworden ist. Der Nachweis muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt erbracht werden, zu dem er zumutbarerweise erwartet werden kann. Wichtige Gründe sind solche, die auch zu einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist der schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit führen (Näheres im Informationsblatt zur schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit).

Schriftliche wissenschaftliche Arbeit

Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann in einigen Schwerpunktbereichen ein Fachgebiet, aus dem das Thema oder die Aufgabe der Hausarbeit überwiegend stammen soll, gewünscht werden. Das Studien- und Prüfungsamt berücksichtigt diesen Wunsch, soweit Prüfungskapazitäten vorhanden sind. Bei Überschreitung der Prüfungskapazität entscheidet innerhalb der jeweiligen Schwerpunkte das Los.

Fachgebiete innerhalb der Schwerpunktbereiche (pdf)

Die Themen/Aufgaben der Hausarbeit werden vom Studien- und Prüfungsamt in der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an das Winter- bzw. Sommersemesters ausgegeben. Weitere Informationen zur schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit (Bearbeitungsfristen, Formalien etc.) können einem gesonderten Informationsblatt entnommen werden, das dem Zulassungsschreiben beiliegt. Die Ergebnisse der schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit werden eine Woche vor der mündlichen Prüfung bekannt gegeben. Auf Antrag an das Prüfungsamt, der schriftlich bis zum Ende des Anmeldezeitraumes gestellt werden kann, wird das Ergebnis der schriftlichen Arbeit erst nach der mündlichen Prüfung bekannt gegeben.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung wird in der Regel von denselben Prüferinnen und Prüfern abgenommen, die die schriftliche Arbeit als Erst- und Zweitprüferin oder -prüfer bewertet haben. Der erste Teil der mündlichen Prüfung besteht aus einem Vortrag zur schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit und der Verteidigung dieser Arbeit. In einem zweiten Teil kann der gesamte Stoff des Schwerpunktbereichs abgefragt werden. Beide Teile sollen jeweils etwa 30 Minuten dauern. Kann die mündliche Prüfung aus einem wichtigen Grund nicht angetreten werden, so ist dies unverzüglich nachzuweisen. Wird die mündliche Prüfung ohne einen plötzlich eingetretenen wichtigen Grund versäumt, so ist die gesamte Schwerpunktbereichsprüfung nicht bestanden.

Nichtbestehen bzw. Wiederholung

Hat ein Kandidat oder eine Kandidatin die Prüfung nicht bestanden, so darf sie nur einmal vollständig wiederholt werden. Die Meldung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens innerhalb der Meldefrist des Semesters erfolgen, das auf das Semester des Nichtbestehens der Prüfung folgt. Wird diese Frist nicht eingehalten, erlischt der Prüfungsanspruch und die Schwerpunktbereichsprüfung ist damit endgültig nicht bestanden.

Ansprechpartnerinnen im Studien- & Prüfungsamt

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 9 – 12 Uhr