Schwerpunktbereiche (SP)

Familien- & Erbrecht

Zivilverfahrensrecht

Kriminal­wissenschaften

Staat & Verwaltung

Arbeitsrecht

Steuerrecht

Kartell- & Urheberrecht

Bank- & Kapitalmarktrecht

IPR & Rechtsvergleichung

Völker- & Europarecht

Histor. & philosoph. Grundlagen

Gesundheits­recht

Zivilrechtspflege mit Ausrichtung auf Familien- & Erbrecht (SP 1.1)

Dieser Schwerpunktbereich soll eine Spezialisierung im Familien- und Erbrecht für eine spätere Tätigkeit in der Zivilgerichtsbarkeit oder in den rechtsberatenden Berufen ermöglichen. Unter Einbeziehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden die neuesten Entwicklungen im Bereich des Familien- und Erbrechts vermittelt. Dabei finden zum einen die internationalrechtlichen Bezüge, wie sie u.a. in den Abkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (z.B. zum Schutz von Kindern), in den Abkommen des Europarats (EMRK, Bioethikkonvention) und in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Ausdruck kommen, besondere Berücksichtigung.

Zum anderen werden auch die Schnittstellen zu den privatrechtlichen Gebieten des Medizin- und Gesundheitsrechts ausführlich thematisiert. In diesem Zusammenhang ist auch das Verbraucherrecht Gegenstand einer Vorlesung. Praxisorientierte Lehrveranstaltungen zur Vertragsgestaltung und zur Mediation, die gerade im Familien- und Erbrecht als Instrument der Streitschlichtung an Bedeutung gewinnt, runden das Angebot ab.

Mehr Informationen zum Schwerpunktbereich 1.1

Der SP 1.1 zeichnet sich vor allem aus:

  • durch den engen Bezug zur Praxis aufgrund der Verbindungen zur schles­wig-holsteinischen Justiz, insbesondere zum OLG Schleswig;
  • durch eine hohe Examensrelevanz;
  • durch eine individuelle Betreuung.

Der SP 1.1 hat sich bisher als der am häufigsten gewählte SP erwiesen. Bereits das frühere Wahlfach 1 („Familien- und Erbrecht, Eheprozessrecht und FGG“) ge­hörte zu den beliebtesten Wahlfächern.

Professor Meyer-Pritzl hat bisher etwa 4/5 der Prüfungen im SP 1.1 als Erstprüfer übernommen. Als Zweitprüfer sind neben Kollegen auch Praktikerinnen und Praktiker, die zumeist selbst in Kiel studiert haben, tätig.

Der Schwerpunktbereich ist nicht nur von seinem Gegenstand her sehr praxis­nah, sondern auch durch die engen Verbindungen zur schleswig-holsteinischen Justiz, die direkt in die Lehrveranstaltungen einfließen. Professor Meyer-Pritzl ist im zweiten Hauptamt Richter am 3. Zivilsenat (Erbrecht) des OLG Schleswig. Auf diese Weise ist es möglich, die aktuelle Rechtsprechung des höchsten Gerichts in Schleswig-Holstein in den Lehrveranstaltungen vorzustellen und zu diskutieren. Richter und Rechtsanwälte werden in die Ausbildung mit einbezogen (vor allem in den Seminaren). In der Mediationsveranstaltung hat sich eine Zusammenarbeit mit dem Mediationsteam am OLG Schleswig entwickelt, das eines der deutsch­landweit führenden Mediationsprojekte durchführt.

Das Schwerpunktstudium ermöglicht auch eine Vorbereitung auf die zivil­rechtlichen Examensklausuren und die mündliche Prüfung im Staatsexamen. Familien- und Erbrecht sowie das Verbraucherrecht gehören zum Pflichtstoff und sind sehr examensrelevant. Im Schwerpunktstudium werden auch Originalexa­mensklausuren und examensrelevante Probleme behandelt.

Den Studierenden des Schwerpunktbereichs wird eine individuelle und auf die Prüfung hinführende Betreuung angeboten. Jede/r Teilnehmer/in hat die Mög­lichkeit, eine Seminararbeit zu schreiben, die von Professor Meyer-Pritzl selbst korrigiert wird, so dass die bei der abschließenden Schwerpunktarbeit angelegten Maßstäbe transparent sind. Professor Meyer-Pritzl und seine Mitarbeiter/innen sind in der Regel täglich am Lehrstuhl für Gespräche erreichbar. Zusatzveranstaltun­gen und Exkursionen (etwa zu den Deutschen Juristentagen in Berlin 2002 und 2010 oder zum OLG Schleswig) ergänzen das Angebot. Der Lehrstuhl ist zudem bemüht, Verbindungen zwischen ehemaligen und gegenwärtigen Absolventinnen und Absolventen des SP 1.1 (bzw. des früheren Wahlfachs Familien- und Erbrecht) herzustellen. Die so entstehenden Kontakte können später bei der Wahl eines Praktikums, einer Referendarstation oder u.U. auch der Stellensuche von Nutzen sein.

Veranstaltungen im Schwerpunktbereich 1.1

Wintersemester:
  • Vertiefungsvorlesung Familienrecht
  • Mediation und/oder Vertragsgestaltung
  • Vertiefung des Rechts der AGB und Verbraucherrecht
  • Familiengerichtliches Verfahren und Freiwillige Gerichtsbarkeit
Sommersemester:
  • Vertiefungsvorlesung Erbrecht
  • Internationales Privatrecht und Internationales Zivilverfahrensrecht
  • Zivilrechtliches Seminar

Häufig gestellte Fragen zur Wahl des Schwerpunktbereichs

  1. Woran soll ich meine Entscheidung in erster Linie orientieren?
    Bei der Wahl des Schwerpunktbereichs sollten Sie sich in erster Linie von Ihren persönlichen Interessen leiten lassen. Anders als im späteren Leben haben Sie während des Studiums die Möglichkeit, sich vertieft mit Themen zu beschäftigen, die Sie besonders interessieren. Je größer die Motivation für ein Fach ist, desto besser sind im Übrigen erfahrungsgemäß auch die Noten.
  2. Welche Bedeutung hat der gewählte Schwerpunktbereich bei meinen späteren Bewerbungen?
    Die Schwerpunktbereiche haben bei späteren Bewerbungen in aller Regel keine Bedeutung oder werden bestenfalls am Rande berücksichtigt. Das entscheidende Kriterium bei einer Einstellung in den Staatsdienst oder auch in einer großen An­waltskanzlei sind zuerst die Examensnoten in den beiden juristischen Prüfungen. Vor den Studienschwerpunkten werden vielfach noch andere Zusatzqualifikationen – wie Promotion, ausländischer akademischer Grad, Auslandserfahrungen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, etc. – berücksichtigt. Erreichen Sie mit dem Schwerpunktbereich „Historische und philosophische Grundlagen des Rechts“ eine ausgezeichnete Examensnote, werden Ihre Berufschancen viel besser sein, als wenn Sie in einem besonders praxisrelevanten Schwerpunktbereich lediglich eine durchschnittliche Note erzielen. In der Justiz, in der Verwaltung und in internatio­nalen Großkanzleien gibt es eine Reihe von Juristinnen und Juristen, die das Wahlfach bzw. den Schwerpunktbereich „Rechtsgeschichte“ gewählt haben.
  3.  Ist eine berufsbezogene Spezialisierung zu einem späteren Zeitpunkt überhaupt noch möglich?
    Eine praxisbezogene Spezialisierung können Sie immer noch in der Referendar­ausbildung vornehmen. Dies ist auch der Regelfall. Im Referendariat können Sie viel besser beurteilen, in welchem Bereich Sie später gerne arbeiten möchten. Es ist sinnvoll (und vollkommen ausreichend) zu diesem Zeitpunkt entsprechende Ausbildungsschwerpunkte (in der Justiz, beim Rechtsanwalt, bei Verwaltungsbe­hörden, bei internationalen Einrichtungen, etc.) zu setzen. So können Sie auch bereits persönliche Kontakte herstellen, die für eine spätere Einstellung von Be­deutung sein können, was naturgemäß während des Schwerpunktstudiums noch nicht möglich ist.
  4. Empfiehlt es sich, die Wahl des Schwerpunktbereichs an Notenstatistiken auszurichten?
    Nein! Notenstatistiken oder gar Gerüchte über Bewertungen in den einzelnen Schwerpunktbereichen sagen nichts darüber aus, wie Sie persönlich abschneiden werden. Auch gibt es seit der Einführung des Schwerpunktstudiums noch zu we­nige Erfahrungswerte, um überhaupt einigermaßen aussagekräftige Notenstatisti­ken zu erstellen. Es gilt wiederum: Gehen Sie von Ihren eigenen Interessen aus!

Koordinator

RiOLG Prof. Dr. iur. Rudolf Meyer-Pritzl

Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Rechtsvergleichung

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 2.001

Zivilrechtspflege mit Ausrichtung auf Zivilverfahrensrecht (SP 1.2)

Der Schwerpunktbereich dient einer vertieften Vorbereitung auf die Berufstätigkeiten in der Zivilgerichtsbarkeit und den rechtsberatenden Berufen. Typisch für diese Berufe ist eine Verknüpfung materiell-zivilrechtlicher und verfahrensrechtlicher Kenntnisse. Dementsprechend werden die praktisch besonders bedeutsamen Themenbereiche des Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts vertieft. Auch das Internationale Zivilverfahrensrecht ist in seinen Grundzügen Teil dieses Schwerpunktbereichs, da in der Justizpraxis immer häufiger internationale Bezüge auftreten.

Außerdem werden im Einzelnen Fragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Insolvenz behandelt. Wünschenswert für das Studium im Schwerpunktbereich Zivilverfahrensrecht sind neben Kenntnissen im materiellen Zivilrecht der Besuch der allgemeinen Vorlesungen zum Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) im 4. Semester sowie zum Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht.

Koordinator

Prof. Dr. Matthias Fervers

Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht

mfervers@law.uni-kiel.de

+49 431 880-3524

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 03.023

Kriminalwissenschaften (SP 2)

Der Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften vertieft das Pflichtfach Strafrecht durch eine Spezialisierung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Gesundheits- und Medienstrafrecht und erweitert den Stoff durch die Einbeziehung des Jugendstrafrechts und Sanktionenrechts, das unterschiedlich ausgestaltet ist, je nachdem, um welchen Deliktbereich es geht und ob der Verurteilte ein Erwachsener oder ein Jugendlicher ist.

Zum einen werden Schnittstellen zu den Schwerpunkten Gesundheitsrecht und Wirtschaftsrecht thematisiert, zum anderen werden interdisziplinäre Bezüge angeboten, etwa durch rechtspsychologische und rechtsmedizinische Ergänzungsveranstaltungen. Schließlich wird das materielle Strafrecht ergänzt durch eine Vertiefung im Strafverfahrensrecht und Bezüge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht.

Gerade die spätere berufliche Tätigkeit in einem Strafverfahren, beispielsweise als Richter, Staatsanwalt oder Strafverteidiger erfordert nicht nur entsprechende strafrechtliche und verfahrensrechtliche Kenntnisse, sondern auch das Wissen über kriminologische und psychologische Hintergründe von Straftaten und die Fähigkeit, psychologische und medizinische Sachverständigengutachten zu lesen und sinnvoll einzusetzen.

Koordinator

Prof. Dr. jur. Andreas Hoyer

Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht

ahoyer@law.uni-kiel.de

+49 431 880-3561

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: LS2 R.02.028

Staat & Verwaltung (SP 3)

Der Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung dient der Qualifizierung für die vielfältigen Berufsfelder im Umfeld der beziehungsweise in der öffentlichen Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dieses Ziel verfolgen die Lehrveranstaltungen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts (Europäisches und Nationales Wirtschaftsverwaltungsrecht, Privatisierungs- und Vergaberecht, Beihilfenrecht), des Infrastrukturrechts, der Grundlagen des Sozialrechts, des Rechts der Öffentlichen Finanzen sowie der Verwaltungslehre und des Öffentlichen Dienstrechts.

Inhalt und Anspruch der Vorlesungen korrespondieren den gewandelten Strukturen der Staatsverwaltung und den an sie gestellten Anforderungen. Das betrifft die Entstaatlichung und Privatisierung von Aufgaben sowie wettbewerbsrelevantes Verwaltungshandeln ebenso wie die Modernisierung und Ökonomisierung der Verwaltung. Zugleich sind Infrastruktur, Gewerbe, Umwelt einerseits und Daseinsvorsorge und Leistungsverwaltung andererseits Anwendungsgebiete der allgemeinen öffentlich-rechtlichen Regeln, Prinzipien und Grundsätze.

Damit bietet dieser Schwerpunktbereich zahlreiche Vertiefungs- und Übungsmöglichkeiten in den (Pflicht-)Kompetenzen des Öffentlichen Rechts und des Unionsrechts. Darüber hinaus werden besondere Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der breit gefächerten und attraktiven Berufstätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung von Kommunen, Kammern, Sozialversicherungsträgern, Ländern, Bund und Europäischer Union sowie Nichtregierungsorganisationen, Verbänden, Anwaltskanzleien und Wirtschaftsunternehmen sowie bei den Gerichten vermittelt.

Das Schwerpunktseminar 2023 findet vom 13. bis zum 15. Juni in Sehlendorf an der Ostsee statt.
Zum OpenOLAT-Kurs

Koordinator

Prof. Dr. iur. Christoph Brüning

Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 04.014

Wirtschaftsrecht mit Ausrichtung auf Arbeitsrecht (SP 4.1)

Dieser Schwerpunktbereich bietet sich für diejenigen Studierenden an, die an einer Berufstätigkeit als Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit, als Fachanwalt für Arbeitsrecht oder als Jurist in einem Arbeitgeberverband, einer Gewerkschaft oder im Personalbereich eines Wirtschaftsunternehmens interessiert sind oder – alternativ – an einer Berufstätigkeit als Richter in der Sozialgerichtsbarkeit, als Fachanwalt für Sozialrecht oder in der Sozialverwaltung. Bei dem Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht handelt es sich um einen traditionellen Vertiefungsbereich, in dem das Arbeitsrecht mit dem Sozialrecht kombiniert wird. Der Schwerpunktbereich enthält zudem notwendige Ergänzungen in unternehmensrechtlichen Bezugsgebieten.

Mehr Informationen zum Schwerpunktbereich 4.1

Im Rahmen des von der Fakultät angebotenen Schwerpunktbereichsstudium ist das Arbeitsrecht in den Schwerpunkt "Wirtschaftsrecht mit Ausprägung Arbeitsrecht" (SP 4.1.) integriert und umfasst Lehrveranstaltungen mit einem Gesamtumfang von insgesamt acht Semesterwochenstunden. Die jeweils zweistündigen und für das 5. bzw. 6. Fachsemester vorgesehenen Lehrveranstaltungen bauen unmittelbar auf der im 4. Semester angebotenen Vorlesung "Arbeitsrecht im Überblick" (Arbeitsrecht I) auf und vertiefen die Gebiete des kollektiven Arbeitsrechts.

Den Einstieg in die arbeitsrechtliche Facette des Schwerpunktbereichsstudiums bildet die Vorlesung "Tarif- und Arbeitskampfrecht" (Arbeitsrecht II). Sie wird im Wintersemester angeboten und richtet sich an Studierende des 5. Fachsemesters und behandelt vornehmlich das Tarifvertragsrecht, wobei Abschluss, Inhalt und Beendigung von Tarifverträge sowie deren spezifische Rechtswirkungen im Vordergrund stehen. Bezüglich des Arbeitskampfrechts liegt der Schwerpunkt auf den Voraussetzungen rechtmäßiger Arbeitskämpfe sowie deren Auswirkungen auf das Einzelarbeitsverhältnis. Zur Ergänzung und Vertiefung des in der Vorlesung vermittelten Stoffes müssen die Studierenden des Schwerpunktbereiches 4.1, die im Wintersemester angebotene Veranstaltung "Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht" bei Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Stefan Lunk besuchen, die zugleich der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen dient.

Fortgesetzt wird der arbeitsrechtliche Teil des Schwerpunktbereichsstudiums durch die im Sommersemester angebotene Lehrveranstaltung "Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieb und Unternehmen" (Arbeitsrecht III). Sie richtet sich an Studierende des 6. Fachsemesters. In ihr wird insbesondere das Betriebsverfassungsrecht vertieft, wobei die Beteiligungsrechte des Betriebsrates sowie das Recht der betrieblichen Einigung im Mittelpunkt stehen. Bestandteil der Vorlesung ist auch das Recht der Unternehmensmitbestimmung, wobei die Vermittlung der Grundstrukturen der differenziert ausgestalteten Materie im Vordergrund steht; zugleich ergänzt dieser Teil der Vorlesung die dem Kapitalgesellschaftsrecht gewidmeten Lehrveranstaltungen. Ergänzt wird der Stoff der Vorlesung durch die der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen dienende Lehrveranstaltung "Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Praxis".

Ferner haben die Studierenden ein arbeitsrechtliches Seminar zu besuchen, um insbesondere die Technik des wissenschaftlichen Arbeitens im Rahmen einer Seminararbeit zu erlernen bzw. zu trainieren. Hierfür bieten sich insbesondere die jährlich zum Ende des Sommersemesters durchgeführten "Sehlendorfer Studientage" an.

Das Schwerpunktbereichsstudium wird abgeschlossen durch die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und eine mündliche Prüfung, die sich sowohl auf die vorgelegte wissenschaftliche Arbeit (Disputation) als auch auf das gesamte fachliche Spektrum des gewählten Schwerpunktbereichs erstreckt. Unter dem Vorbehalt entsprechender Prüfungskapazitäten wird den Studierenden ermöglicht, ihre wissenschaftliche Arbeit im Arbeitsrecht zu verfassen, wobei die ausgegebenen (Themen-)Arbeiten insbesondere die Materien des kollektiven Arbeitsrechts zum Gegenstand haben.

Koordinator

Univ.-Prof. Dr. Hartmut Oetker

Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht

hoetker@law.uni-kiel.de

+49 431 880-3525

Leibnizstr. 2

24118 Kiel

Raum: 03.006

Wirtschaftsrecht mit Ausrichtung auf Steuerrecht (SP 4.2)

Das Steuerrecht bildet – wenn man einmal vom Strafrecht absieht – den massivsten Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers. Die praktische Relevanz des Rechtsgebiets liegt damit auf der Hand. Der Schwerpunktbereich orientiert sich inhaltlich vornehmlich an den beruflichen Anforderungen der Rechtsanwaltschaft. Dort geht es in der Beratungspraxis in den meisten Fällen um zivil- und gesellschaftsrechtliche, vereinzelt auch um strafrechtliche Sachverhalte, die ergänzend vor dem Hintergrund des Steuerrechts zu würdigen sind. Daher finden sich in diesem Schwerpunktbereich nicht nur steuerrechtliche Veranstaltungen, sondern auch Veranstaltungen zum Bilanz-, Kapitalgesellschafts-, Konzern- und Umwandlungsrecht sowie ergänzend zur Vertragsgestaltung, zum Insolvenz-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Insbesondere wird darauf Wert gelegt, die Querbezüge zwischen den einzelnen Rechtsgebieten herauszustellen. Auch wenn eine spätere berufliche Tätigkeit im Steuerrecht nicht beabsichtigt ist, erscheint der Schwerpunktbereich bezogen auf die beruflichen Anforderungen der Rechtsanwaltschaft empfehlenswert. Das Steuerrecht wirkt in so mannigfaltiger Weise in die Rechtsgestaltung im Zivilrecht hinein, dass eine seriöse Beratung etwa auf dem Gebiet des Erb- oder Familienrechts ohne Berücksichtigung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich ist. Der Rechtsanwalt muss zumindest so viel Kenntnis vom Steuerrecht besitzen, dass er erkennen kann, in welchen Fällen er einen Steuerberater hinzuziehen muss.

Koordinator

Prof. Dr. Michael Stöber

Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Steuer-, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Zivilverfahrensrecht

mstoeber@law.uni-kiel.de

+49 431 880-3512

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 03.029

Wirtschaftsrecht mit Ausrichtung auf Kartell- und Urheberrecht (SP 4.3)

Das gesamte Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht ist von ganz erheblicher und in den letzten Jahren angesichts neuer Wirtschaftsgüter und Vertriebsformen stark steigender praktischer Bedeutung. Neben den Kernveranstaltungen im Kartellrecht, Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht wird bei diesem Schwerpunktbereich besonderer Wert auf eine Vertiefung der gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Kenntnisse und der einschlägigen internationalen Bezüge gelegt. Daher umfasst dieser Studiengang auch Vorlesungen im Kapitalgesellschaftsrecht, Internationalen Privatrecht und im Internationalen Zivilverfahrensrecht.

Koordinator

Prof. Dr. jur. Joachim Jickeli

Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht

jjickeli@law.uni-kiel.de

+49 431 880-3518

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 3.008

Wirtschaftsrecht mit Ausrichtung auf Bank- und Kapitalmarktrecht (SP 4.4)

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist von stetig wachsender praktischer Bedeutung und bietet damit wirtschaftsrechtlich orientierten jungen Juristen interessante Berufschancen. Der Schwerpunktbereich umfasst neben dem Bank- und Wertpapierrecht, dessen Grundlagen stark im Bürgerlichen Recht und Handelsrecht verankert sind, das Kapitalmarktrecht, das auch im öffentlichen Interesse die Finanzmärkte regelt und deren Funktionsfähigkeit schützt. In engem Zusammenhang hiermit stehen das Kapitalgesellschafts-, Konzern- und Umwandlungsrecht sowie das Bilanzrecht. Sie sind daher ebenso Teil dieses Schwerpunktbereichs wie die Vertragsgestaltung und das Internationale Privatrecht, das bei den häufig grenzüberschreitenden Problemstellungen das anwendbare Recht bestimmt.

Koordinator

Prof. Dr. Timo Fest

Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

tfest@law.uni-kiel.de

+49 431 880-3568

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 03.001

Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (SP 5)

Der Schwerpunktbereich 5 richtet sich an Studierende mit besonderem Interesse an den internationalen Bezügen des Privatrechts und entsprechenden Berufszielen. Die Ausbildung umfasst drei Teilbereiche: Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung. Der SP 5 ermöglicht eine umfassende Ausbildung in privatrechtlichen Feldern des Internationalen Rechts, unter Einschluss sowohl der familien- und erbrechtlichen als auch der wirtschaftsrechtlichen Themenbereiche. Im Rahmen des Schwerpunkts finden – teilweise als optionales Zusatzangebot – auch englischsprachige Lehrveranstaltungen sowie Gemeinschaftsveranstaltungen mit ausländischen Hochschulen statt. Die Ausbildung im SP 5 lässt sich gut mit einem Auslandsstudium, z.B. an einer der Partnerhochschulen der CAU, verbinden.

Mehr Informationen zum Schwerpunktbereich 5

Der Schwerpunktbereich 5 (SP 5) richtet sich an Studierende, die besonderes Interesse an den internationalen Bezügen des Privatrechts haben und sich z.B. auf eine spätere Berufstätigkeit in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei, einem international tätigen Unternehmen oder einer internationalen Organisation (einschließlich der EU) vorbereiten wollen. Die Ausbildung im SP 5 umfasst drei Teilbereiche, die aufeinander bezogen sind: Internationales Privatrecht (einschließlich Internationales Zivilverfahrensrecht), Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung.

Der SP 5 ist ein wesentlicher Bestandteil des internationalrechtlichen Arbeitsschwerpunkts der Kieler Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Einige Lehrveranstaltungen des SP 5 werden auch von anderen Schwerpunktbereichen genutzt (die Vorlesungen IPR II, IZVR, Mediation sowie "Vom Römischen Recht zum Europäischen Privatrecht"). Der SP 5 ermöglicht eine umfassende Ausbildung in privatrechtlichen Feldern des Internationalen Rechts, unter Einschluss sowohl der familien- und erbrechtlichen als auch der wirtschaftsrechtlichen Themenbereiche.

Als Internationales Privatrecht bezeichnet man die Gesamtheit der Normen, die bei Sachverhalten mit Auslandsbezug bestimmen, welches nationale Recht Anwendung findet. Zum Beispiel: Welchem Recht unterliegt die Eheschließung zwischen einem deutschen Fussballstar und einem ukrainischen Model? Nach welchem Recht wird ein Däne mit Wohnsitz in Kiel beerbt? Welches Recht findet auf internationale Kaufverträge und Kreditsicherungen Anwendung? Das Internationale Zivilverfahrensrecht regelt Auslandsbezüge im Zivilprozess und der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Familiensachen, Erbsachen, Notariatsrecht).

Die Rechtsvergleichung vermittelt Grundkenntnisse über ausländisches Recht. Diese Grund‐kenntnisse sind in vielen Fällen für die Lösung praktischer Fälle mit Auslandsbezug erforderlich. Die Universität Kiel ermöglicht eine vertiefende Ausbildung im angloamerikanischen und im osteuropäischen Rechtskreis. Mit dem Institut für Osteuropäisches Recht verfügt die Universität Kiel über das einzige auf Zivil‐ und Wirtschaftsrecht in Osteuropa spezialisierte Hochschulinstitut in Deutschland. Daraus ergeben sich auch für Studierende des SP 5 vielfältige Möglichkeiten für Auslandskontakte und fachliche Vertiefung.

Rechtsvereinheitlichung ist die Entwicklung (und Anwendung) international einheitlicher Sachnormen für verschiedene Rechtsbereiche, z.B. für internationale Kaufverträge, für das Gesellschaftsrecht oder das Familien‐ und Erbrecht. Der SP 5 enthält insoweit eine einführende Vorlesung und eine Vertiefungsvorlesung mit Ausrichtung auf Europäisches Privatrecht in seiner historischen Dimension. Darüber hinaus werden Aspekte der Rechtsvereinheitlichung auch in den anderen Lehrveranstaltungen des SP 5 angesprochen.

Die Seminare im SP 5 finden häufig in Zusammenarbeit mit ausländischen Universitäten, teilweise auch im Ausland, statt. Als freiwilliges Zusatzangebot werden im SP 5 auch weitere (nicht unmittelbar prüfungsrelevante) Lehrveranstaltungen teilweise in englischer Sprache angeboten. Im SP 5 sind regelmäßig auch ausländische Gastdozenten tätig (zur Zeit Prof. Dr. Lado Chanturia, Universität Tiflis/Georgien)

Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme am SP 5 sind gute Englischkenntnisse. Kenntnisse weiterer Sprachen können hilfreich sein, sind aber nicht erforderlich.

Erstprüfer im SP 5 sind seit dem WS 2022/2023 Prof. Alexander Trunk und Prof. Caroline Rupp.

Der SP 5 läßt sich sehr gut mit einem Auslandsstudium (z.B. mit dem ERASMUS-Programm) verbinden. Die Universität Kiel bietet verschiedene attraktive Hochschulpartnerschaften an, die Auslandsaufenthalte – und zum Teil den Erwerb spezifischer Leistungszertifikate für Internationales Recht und Rechtsvergleichung – ermöglichen (z.B. das Kiel-Paris-Genf-Programm und Partnerschaften mit Hochschulen im Ostseeraum, z.B. Kopenhagen, Lund, St. Petersburg, Kaliningrad, Tartu, Vilnius). Es ist möglich, die Studien für den SP 5 an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren (bei Interesse bitte Rücksprache mit dem Koordinator des SP 5). Diese Studienleistungen können anerkannt werden. In diesem Fall ist lediglich die Schwerpunktbereichsprüfung in Kiel zu absolvieren.

Studierende des SP 5 werden von uns auch gerne bei der Bewerbung um Praktika bei internationalen Organisationen oder internationalen Rechtsanwaltskanzleien unterstützt.

Koordinator

Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. h.c. Alexander Trunk

Bürgerliches Recht und Osteuropäisches Recht

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 03.014

Völker- und Europarecht (SP 6)

Das Völker- und das Europarecht gehören zu den Rechtsgebieten, deren Bedeutung in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Es gibt mittlerweile kaum einen Lebensbereich, der keine europäische oder gar weltweite Dimension aufweist. Rein innerstaatliche Probleme, die mit Hilfe des nationalen Rechts gelöst werden könnten, sind heute quasi inexistent.

Stichworte wie Umweltschutz, Klimaänderung, Handelsbeziehungen, Finanzmärkte, Verkehr, Nuklearwaffen, Pandemien, Tourismus, Migration, Flüchtlinge, Terrorismus, organisierte Kriminalität oder Internet mögen genügen, um die neue globale Realität zu verdeutlichen. Ohne Kenntnisse des Völker- und des Europarechts, der einzigen Rechtsgebiete, die der europa- und weltweiten Dimension der heutigen Probleme Rechnung tragen, lassen sich die moderne Welt und das staatliche Handeln nicht mehr verstehen. Unabhängig davon, in welchem Rechtsbereich man später tätig sein wird – völker- und europarechtliche Kenntnisse sind für den modernen Juristen unabdingbar.

Koordinatorin

Prof. Dr. Nele Matz-Lück

Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht

nmatz@wsi.uni-kiel.de

+49 431 880-2083

Westring 400

24118 Kiel

Raum: 03.34

Historische und Philosophische Grundlagen des Rechts (SP 7)

Das Studium der historischen und philosophischen Grundlagen des Rechts ist notwendig für die systematische Durchdringung und praktische Beherrschung des unablässig wachsenden Rechtsstoffs. Ohne Rechtsgeschichte kann der Jurist nicht wissen, warum das Recht so geworden ist, wie es ist, und ohne Rechtsphilosophie vermag er nicht begründet zu sagen, wie es weiterentwickelt werden sollte. Dabei ist das eine mit dem anderen verwoben. Die Notwendigkeit juristischer Grundlagenforschung findet heute weltweite Anerkennung, die sich in einer verstärkten Hinwendung zur Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte auch in Ländern wie den Vereinigten Staaten zeigt, die das Studium bislang eher pragmatisch betrieben haben.

Mehr Informationen zum Schwerpunktbereich 7

Die Kieler Rechtswissenschaftliche Fakultät misst den Grundlagenfächern traditio­nell eine besondere Bedeutung zu. Ein rechtshistorischer Schwerpunktbereich wird nicht an allen Rechtswissenschaftlichen Fakultäten angeboten. Auch einige große Rechtsfakultäten wie Heidelberg oder Münster haben keinen eigenen rechtshistorischen Schwerpunktbereich eingerichtet.

Im Rahmen des SP 7 können Sie im Hinblick auf die abschließende Prüfung zwi­schen drei Unterschwerpunkten wählen:

  • Privatrechtsgeschichte und Römisches Recht (Professor Dr. Rudolf Meyer-Pritzl)
  • Deutsche Rechtsgeschichte (Professorin Dr. Saskia Lettmaier)
  • Rechtsphilosophie und Rechtstheorie (Professor Dr. Dr. Ino Augsberg).

Entscheiden Sie sich für einen rechtshistorischen (den rechtsphilosophischen) Unterschwerpunkt, erhalten Sie ein rechtshistorisches (ein rechtsphilosophi­sches) Thema für die schriftliche wissenschaftliche Arbeit.

Wie kaum ein zweiter Schwerpunktbereich bietet der SP 7 die Gelegenheit, sich mit Rechtsfragen in wissenschaftlich-vertiefter Weise auseinanderzusetzen. Auch ist der SP 7 für Studierende geeignet, die sich für interdisziplinäre Quer­bezüge (Geschichte, Philosophie, Logik, Philologie, Recht und Literatur, u.a.) interessieren. Das Studium des SP 7 ist bestens geeignet, um methodisch und thematisch eine spätere Dissertation vorzubereiten. Der SP 7 setzt keine beson­deren Sprachkenntnisse voraus, insbesondere müssen Sie nicht über Latein­kenntnisse verfügen, um den SP 7 erfolgreich zu studieren. In allen Veranstaltun­gen werden die Originaltexte stets mit Übersetzungen vorgelegt. Auch für die Themenarbeiten in der Prüfung sind Lateinkenntnisse nicht notwendig. In den zu­rückliegenden Jahren haben jeweils 15 bis 25 Studierende den SP 7 belegt.

Den Studierenden wird eine individuelle und auf die Prüfung hinführende Betreuung angeboten. Jede/r Teilnehmer/in hat die Möglichkeit, eine Seminarar­beit zu schreiben, die von Professor Meyer-Pritzl selbst korrigiert wird, so dass die bei der abschließenden Schwerpunktarbeit angelegten Maßstäbe transparent sind. Zusatzveranstaltungen (Exkursion nach Göttingen; Kieler Stadtrundgänge auf den Spuren der Universitätsgeschichte) ergänzen das Programm. Der Lehrstuhl ist bemüht, Verbindungen zwischen den ehemaligen und den gegenwärtigen Absol­ventinnen und Absolventen des SP 7 bzw. des früheren Wahlfachs Rechtsge­schichte herzustellen. Etliche Absolvent/inn/en arbeiten inzwischen in der Justiz, in Anwaltskanzleien, bei Wirtschaftsunternehmen oder in der Verwaltung. Die Er­fahrung zeigt, dass die Absolvent/inn/en des SP 7 in allen attraktiven juristischen Berufsfeldern Anstellungen finden. Die entsprechenden Kontakte können den Stu­dierenden bei der Wahl eines Praktikums, einer Referendarstation und u.U. auch bei der späteren Stellensuche von Nutzen sein.

Im Rahmen des Studiums des SP 7 finden Sie in Kiel nahezu optimale Arbeits­bedingungen vor. Die rechtshistorischen Bibliotheksbestände sind – verglichen mit den meisten anderen Rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland – sehr gut. Die Altbestände gehören zu den besten in Deutschland, aber auch die neuere und neueste rechtshistorische Literatur konnte dank der Berufungsmittel, die Professor Alexy, Professor Augsberg, Professor Eckert und Professor Meyer-Pritzl gewährt wurden, in sehr zufriedenstellender Weise angeschafft werden. In den Bibliotheksräumen für Römische und Deutsche Rechtsgeschichte (Juristisches Se­minar, 3. Etage) gibt es ruhige und angenehme Arbeitsplätze in großer Zahl. Durch die räumliche Nähe zwischen den Arbeitsplätzen und den Lehrstühlen be­steht eine persönliche Atmosphäre zwischen Studierenden, Professoren und Mitar­beitern. Auch außerhalb der Lehrveranstaltungen werden Sie jederzeit Professor Meyer-Pritzl und seine Mitarbeiter/innen am Lehrstuhl antreffen, ohne auf Sprech­stunden oder Terminabsprachen angewiesen zu sein.

Veranstaltungen im Schwerpunktbereich 7

Wintersemester:
  • Rechtswissenschaftliche Methodenlehre (Professor Augsberg)
  • Juristische Logik und Argumentation (Professor Augsberg)
  • Vom Römischen Recht zum Europäischen Privatrecht (Professor Meyer-Pritzl)
  • Vertiefung Rechtsgeschichte (Professorin Lettmaier)
  • Seminare (Professor Augsberg oder Professor Meyer-Pritzl oder Professorin Lettmaier)
Sommersemester:
  • Rechtsphilosophie und Rechtstheorie (Professor Augsberg)
  • Vertiefung Privatrechtsgeschichte (Professor Meyer-Pritzl)
  • Vertiefung Rechtsgeschichte II (Professorin Lettmaier)
  • Seminare (Professor Augsberg oder Professor Meyer-Pritzl oder Professorin Lettmaier)

Häufig gestellte Fragen zur Wahl des Schwerpunktbereichs

  1. Woran soll ich meine Entscheidung in erster Linie orientieren?
    Bei der Wahl des Schwerpunktbereichs sollten Sie sich in erster Linie von Ihren persönlichen Interessen leiten lassen. Anders als im späteren Leben haben Sie während des Studiums die Möglichkeit, sich vertieft mit Themen zu beschäftigen, die Sie besonders interessieren. Je größer die Motivation für ein Fach ist, desto besser sind im Übrigen erfahrungsgemäß auch die Noten.
  2. Welche Bedeutung hat der gewählte Schwerpunktbereich bei meinen späteren Bewerbungen?
    Die Schwerpunktbereiche haben bei späteren Bewerbungen in aller Regel keine Bedeutung oder werden bestenfalls am Rande berücksichtigt. Das entscheidende Kriterium bei einer Einstellung in den Staatsdienst oder auch in einer großen An­waltskanzlei sind zuerst die Examensnoten in den beiden juristischen Prüfungen. Vor den Studienschwerpunkten werden vielfach noch andere Zusatzqualifikationen – wie Promotion, ausländischer akademischer Grad, Auslandserfahrungen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, etc. – berücksichtigt. Erreichen Sie mit dem Schwerpunktbereich „Historische und philosophische Grundlagen des Rechts“ eine ausgezeichnete Examensnote, werden Ihre Berufschancen viel besser sein, als wenn Sie in einem besonders praxisrelevanten Schwerpunktbereich lediglich eine durchschnittliche Note erzielen. In der Justiz, in der Verwaltung und in internatio­nalen Großkanzleien gibt es eine Reihe von Juristinnen und Juristen, die das Wahlfach bzw. den Schwerpunktbereich „Rechtsgeschichte“ gewählt haben.
  3.  Ist eine berufsbezogene Spezialisierung zu einem späteren Zeitpunkt überhaupt noch möglich?
    Eine praxisbezogene Spezialisierung können Sie immer noch in der Referendar­ausbildung vornehmen. Dies ist auch der Regelfall. Im Referendariat können Sie viel besser beurteilen, in welchem Bereich Sie später gerne arbeiten möchten. Es ist sinnvoll (und vollkommen ausreichend) zu diesem Zeitpunkt entsprechende Ausbildungsschwerpunkte (in der Justiz, beim Rechtsanwalt, bei Verwaltungsbe­hörden, bei internationalen Einrichtungen, etc.) zu setzen. So können Sie auch bereits persönliche Kontakte herstellen, die für eine spätere Einstellung von Be­deutung sein können, was naturgemäß während des Schwerpunktstudiums noch nicht möglich ist.
  4. Empfiehlt es sich, die Wahl des Schwerpunktbereichs an Notenstatistiken auszurichten?
    Nein! Notenstatistiken oder gar Gerüchte über Bewertungen in den einzelnen Schwerpunktbereichen sagen nichts darüber aus, wie Sie persönlich abschneiden werden. Auch gibt es seit der Einführung des Schwerpunktstudiums noch zu we­nige Erfahrungswerte, um überhaupt einigermaßen aussagekräftige Notenstatisti­ken zu erstellen. Es gilt wiederum: Gehen Sie von Ihren eigenen Interessen aus!

Koordinatoren

Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg

Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie

augsberg@law.uni-kiel.de

+49 431 880-5494

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 2.008

RiOLG Prof. Dr. iur. Rudolf Meyer-Pritzl

Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Rechtsvergleichung

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 2.001

Gesundheitsrecht (SP 8)

Das Gesundheitswesen ist ein Sektor, der nicht nur große volkswirtschaftlicher Bedeutung hat, sondern auch grundlegende gesellschaftspolitische und ethisch-rechtliche Fragen aufwirft. Daher hat sich auch das Gesundheits- und Medizinrecht zu einem wichtigen und vielfältigen Rechtsgebiet entwickelt und zunehmend verselbständigt. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie mit Komponenten aus dem Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, in der sich ganz verschiedene Aspekte und Bereiche der Rechtsordnung bündeln. Dabei geht es um die Rechtsstellung von Patienten, Ärzten und Krankenhäusern, aber auch um Grundlagen der Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens schlechthin sowie begleitende rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.

Der Schwerpunktbereich umreißt die wichtigsten gesundheitsrechtlichen Themengebiete und enthält sowohl eine gesundheitsrechtsspezifische Vertiefung von Bereichen des allgemeinen juristischen Ausbildungsstoffes als auch eine Einführung in einige zentrale Spezialmaterien. Die Veranstaltungen umfassen vor allem die medizinrechtlichen Kernfächer Arzthaftungsrecht, Medizinstrafrecht und ärztliches Berufsrecht, außerdem das Krankenhausrecht und eine Einführung in das Pharmarecht. Hinzukommen gesundheitsrechtliche Bezüge im Rahmen des Familienrechts (etwa das Abstammungs- und Betreuungsrecht, auch vor dem Hintergrund der modernen Fortpflanzungsmedizin). Schließlich wird das Sozialrecht sowohl im Gesamtbild als auch mit Blick auf das System der Gesetzlichen Krankenversicherung behandelt.

Folien zur Schwerpunktbereichsvorstellung Gesundheitsrecht (pdf)

Einen ersten Überblick über den Gesundheitsrechtsschwerpunkt finden Sie in dem Jurios-Artikel: "Jurastudium: Der Schwerpunktbereich Gesundheitsrecht", verfasst von Hannah Prümm.

Veranstaltungen im Schwerpunktbereich 8

Wintersemester:
  • Vertiefung im Familienrecht, 2 SWS
  • Sozialrecht (Grundlagen), 2 SWS
  • Sozialrecht (Vertiefung), 1 SWS
  • Ärztliches Berufsrecht (2 SWS)
  • Medizinstrafrecht; Ethik der Medizinberufe, 2 SWS
Sommersemester:
  • Arzthaftungsrecht, 2 SWS
  • Krankenhausrecht, 2 SWS
  • Pharma- und Medizinprodukterecht, 1 SWS
  • Seminar, 2 SWS

Informationen zum Seminar

Am 18.10. und 19.10.2023 wird in Sehlendorf ein Einführungsseminar angeboten. Dieses soll bereits zu Beginn des Schwerpunktstudiums ein Inhaltsverständnis und die Kontaktknüpfung fördern. Für weiterführende Informationen nutzen Sie den Link zum OpenOLAT-Kurs.

Im Schwerpunktbereich Gesundheit findet in jedem Jahr ein Seminar statt, bei dem alle Teilnehmer eine Seminararbeit verfassen und ein Seminarreferat halten. Es dient der vertieften Befassung mit einem - häufig recht speziellen - Thema bzw. Themenkreis aus dem Bereich des Gesundheitsrecht, aber auch als Training und Probelauf für das Verfassen der Schwerpunktarbeit. Ankündigung, Anmeldung und Vorbesprechung erfolgen im Laufe des Wintersemesters. Das Seminar findet dann im Sommersemester statt, in der Regel als Blockseminar über zwei bis drei Tage im Bagge-Kolleg, einem Seminarhaus in Sehlendorf an der Ostsee.

Gebäude der Dr. Otto Bagge Gedächtnisstiftung in Sehlendorf von außen
Gebäude der Dr. Otto Bagge Gedächtnisstiftung
Menschen im Seminarraum der Dr. Otto Bagge Gedächtnisstiftung in Sehlendorf

Koordinator

Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg

Öffentliches Recht und Medizinrecht

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 04.006