Schwerpunktbereichsstudium
Das Schwerpunktbereichsstudium ist laut Studienplan für das 5. und 6. Fachsemester vorgesehen. Zu jedem der zwölf Schwerpunktbereiche werden Lehrveranstaltungen im Umfang von sechzehn Semesterwochenstunden angeboten. Detaillierte Informationen hierzu finden sich im Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (pdf).
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung kann frühestens nach einem zweisemestrigen Studium im Schwerpunktbereich, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt abgelegt werden. Die Prüfung ist in dem Schwerpunktbereich abzulegen, zu dem die Zulassung erfolgt ist. Sie geht mit 30 % in das Ergebnis der Ersten Prüfung ein.
Voraussetzungen für das Schwerpunktbereichsstudium
- Immatrikulation für den Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Kiel
- Bestandene Zwischenprüfung
- Kein endgültiges Nichtbestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung, der universitären Schwerpunktbereichsprüfung oder der staatlichen Pflichtfachprüfung
Informationsveranstaltungen zu den Schwerpunktbereichen
Zum Ende der Vorlesungszeit im vierten Semester bieten die jeweiligen Koordinatorinnen und Koordinatoren Informationsveranstaltungen zu den Schwerpunktbereichen (pdf) an.
Die Fachschaftsvertretung bietet ihrerseits eine Informationsveranstaltungen an, bei der Studierende über ihre Erfahrungen in den Schwerpunktbereichen berichten. Mehr Informationen erhalten Sie hierzu auf den Seiten der Fachschaftsvertretung.
Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium
Anmeldung
Das Studium in einem Schwerpunktbereich kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Wer das Studium in einem Schwerpunktbereich aufnehmen möchte, muss sich über das Campusmanagementsystem HISinOne im folgenden Zeitraum anmelden:
14. August bis 3. September 2023
Wichtig ist dabei, dass alle Schwerpunktbereiche in der vom Programm vorgegebenen Maske mit den gewünschten Prioritäten gekennzeichnet werden.
Überprüfung der Anmeldung
Bitte überprüfen Sie die ordnungsgemäße Erfassung Ihrer Anmeldung bzw. die Wahl Ihrer Prioritäten ebenfalls über das Campusmanagementsystem HISinOne in der Zeit vom 4. bis 10. September 2023. Danach ist Ihre Anmeldung verbindlich.Sollten Ihre Anmeldedaten nicht korrekt wiedergegeben sein, setzen Sie sich bitte sofort mit dem Studien- und Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Verbindung.
Zulassung
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens werden vom Studien- und Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Zulassungsbescheide durch einfachen Brief an die Adresse versandt, die im Campusmanagementsystem HISinOne von Ihnen angegeben ist. Bitte achten Sie darauf, dass diese Adresse immer aktuell ist.
Verteilung der Plätze im Schwerpunktbereichsstudium
Alle Studierenden haben einen Anspruch auf Teilnahme an einem Schwerpunktbereichsstudium und an einer Prüfung im entsprechenden Schwerpunktbereich. Bei Erschöpfung der Ausbildungskapazität besteht jedoch kein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Schwerpunktbereichsstudium.
Die Teilnahmeplätze in den Schwerpunktbereichen werden vorrangig an Schwerbehinderte und im Übrigen nach der geringsten Fachsemesterzahl im Zeitpunkt des Bestehens der Zwischenprüfung vergeben. Bei der Berechnung der Fachsemesterzahl bleiben Studienzeiten unberücksichtigt, die auch bei der Freiversuchsfrist für die staatliche Pflichtfachprüfung unberücksichtigt bleiben (siehe § 22 Abs. 3 JAVO). Ein entsprechender Antrag muss schriftlich beim Studien- und Prüfungsamt spätestens bis zum Ende des Anmeldezeitraums gestellt werden. Reicht die Zahl der Teilnahmeplätze in einem Schwerpunktbereich nicht für die Studierenden aus, die dieselben Kriterien erfüllen, entscheidet das Los.
Hinweis für Schwerbehinderte: Zur Wahrung des Anspruchs auf das Studium in einem bestimmten Schwerpunktbereich ist es erforderlich, beim Studien- und Prüfungsamt spätestens bis zum Ende des Anmeldezeitraums einen Nachweis einzureichen, dass eine Schwerbehinderung gem. § 2 Absatz 2 SGB IX vorliegt. Bescheinigungen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen.
Wechsel des Schwerpunktbereichs
Nach der Mitteilung über die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium ist ein Wechsel in den ersten vier Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich, wenn in dem gewünschten Schwerpunktbereich noch ein Platz frei oder ein Tauschpartner vorhanden ist. Der Antrag muss schriftlich an das Studien- und Prüfungsamt gerichtet werden.
Erneute Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt
Falls von der Zulassung zu einem Schwerpunktbereichsstudium kein Gebrauch gemacht wurde ist eine erneute Anmeldung zum nächsten oder einem späteren Wintersemester möglich. In diesem Fall wirkt sich die seit der ersten Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium verstrichene Zeit weder positiv noch negativ aus. Allerdings besteht das Risiko, auch in diesem Verfahren nicht zum Studium im gewünschten Schwerpunktbereich zugelassen zu werden. Bei einer erneuten Zulassung zum Studium in einem Schwerpunktbereich wird die zuerst erteilte Zulassung unwirksam, wenn es sich dabei um die Zulassung zu einem anderen Schwerpunktbereich handelte. Studierende, die sich erneut zum Schwerpunktbereichsstudium anmelden, müssen dies vor der Anmeldung zusätzlich schriftlich im Prüfungsamt beantragen, da der bisherige Platz gestrichen werden muss.
Ansprechpartnerinnen im Studien- & Prüfungsamt
- Buchstaben A - E:
Nadine Kröger
kroeger@law.uni-kiel.de
0431/880-4691 - Buchstaben F - K:
Susanne Reck
sreck@law.uni-kiel.de
0431/880-7253 - Buchstaben L - Z:
Stefanie Gerlich
gerlich@law.uni-kiel.de
0431/880-7250
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 9 – 12 Uhr