Übungen & Hausarbeiten

Die sog. Übungen bestehen aus Hausarbeiten in den vorlesungsfreien Zeiten und Klausuren sowie einer begleitenden Vorlesung innerhalb der Vorlesungszeit. Es gibt Übungen für Anfängerinnen und Anfänger („kleine Übungen“) und Übungen für Fortgeschrittene („große Übungen“).

Übungen für Anfängerinnen und Anfänger werden in jedem zweiten Semester angeboten: Bürgerliches Recht und Strafrecht jeweils im Sommersemester (= 2. Fachsemester), Öffentliches Recht im Wintersemester (= 3. Fachsemester). Jeder Übungsleiter bzw. jede Übungsleiterin gibt eine Vorlauf- und eine Nachlaufhausarbeit aus. Ihre erste Hausarbeit können Sie in der vorlesungsfreien Zeit zwischen Ihrem ersten und Ihrem zweiten Fachsemester anfertigen.

Übungen für Fortgeschrittene (im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht) werden in jedem Semester angeboten. Der Übungsleiter bzw. die Übungsleiterin gibt jeweils die Vorlaufhausarbeit aus.

Welche Übungen im laufenden Semester von wem angeboten werden, können Sie dem Vorlesungsverzeichnis UnivIS entnehmen.

Termine der Hausarbeiten

Die Hausarbeiten können in den kommenden Semestern zu folgenden Zeiten geschrieben werden:

  • WS 2023/24: Montag, 19. Februar 2024 bis Donnerstag, 4. April 2024
  • SoSe 2024: Montag, 22. Juli 2024 bis Donnerstag, 19. September 2024
  • WS 2024/25: Montag, 17. Februar 2025 bis Donnerstag, 3. April 2025

Für die Hausarbeiten zu den Übungen für Anfängerinnen und Anfänger ist es sachgerecht, eine Bearbeitungszeit von etwa zwei Wochen, für die Hausarbeiten zu den Übungen für Fortgeschrittene von etwa drei Wochen zu veranschlagen.

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Übungen für Anfängerinnen und Anfänger bestehen keine Zugangsbeschränkungen. Sie können einfach teilnehmen.

Voraussetzung für die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene ist das Bestehen der Zwischenprüfung sowie die erfolgreiche Teilnahme an zwei Übungen für Anfängerinnen und Anfänger in verschiedenen Rechtsgebieten.

Klausuren und Hausarbeiten, die vor Bestehen der Zwischenprüfung oder vor der erfolgreichen Teilnahme an zwei Übungen für Anfängerinnen und Anfänger geschrieben wurden, werden nicht anerkannt. Wird eine Hausarbeit für die Übungen für Fortgeschrittene unmittelbar nach dem Schreiben der letzten benötigten Zwischenprüfungsklausur nzw. vor Bekanntgabe der Benotung der Klausur für die zweite erforderliche Anfängerübung mitgeschrieben, ist dies „auf eigenes Risiko“ möglich. Stellt sich bei Bekanntgabe der Ergebnisse von Zwischenprüfungs- oder Übungsklausur heraus, dass diese nicht bestanden ist, kann die Hausarbeit nicht berücksichtigt werden. Die Klausurstellenden versuchen, die Ergebnisse so rechtzeitig bekannt zu geben, dass das „risikofreie“ Schreiben einer Hausarbeit zumindest in den letzten drei Wochen der jeweils angegebenen Bearbeitungszeit noch möglich ist.

Bestehen / Erhalt der Scheine

Leistungsnachweise (sog. „Übungsscheine“) werden erteilt, wenn eine Aufsichtsarbeit (Klausur) und eine Hausarbeit angefertigt wurden, die jeweils mindestens mit „ausreichend“ (4 Punkte) bewertet worden sind. Werden Klausur(en) und Hausarbeit bei verschiedenen Übungsleitern geschrieben, fertigt derjenige Übungsleiter bzw. diejenige Übungsleiterin den Leistungsnachweis, bei dem oder der die Klausur(en) bestanden wurde(n).

Wie fertige ich eine Hausarbeit an?

Den Hausarbeiten liegt ein Sachverhalt zugrunde, den Sie – ähnlich wie die Klausuren – in Form eines Gutachtens lösen. Der Hauptunterschied zu den Klausuren liegt in der Bearbeitungszeit, die Ihnen eine umfassende Recherche zu den Problemen des Falls ermöglicht. Die Hausarbeiten sind entsprechend ausführlicher zu lösen als die Klausuren und mit Quellen aus Literatur und Rechtsprechung anzureichern.

Besondere Vorgaben hinsichtlich des Umfangs der Arbeit, der Formalia oder eines besonderen Abgabeortes können durch die Übungsleiterin oder den Übungsleiter getroffen werden. Solche Bearbeitungshinweise gehen allgemeinen Regeln (z.B. Fristberechnungen nach BGB etc.) in jedem Fall vor.

Ansprechpartnerinnen im Studien- & Prüfungsamt

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 9 – 12 Uhr