3G-Nachweise am Arbeitsplatz und Homeofficepflicht

Sehr geehrte Mitglieder der Universität,

am Freitag hatten wir Sie über bevorstehende Änderungen im Universitätsbetrieb informiert.

Ab sofort finden Sie auf der Corona-Webseite Informationen zu der ab dem 24.11.21 geltenden 3G-Nachweispflicht für alle Beschäftigten und zur bundeseinheitlich wieder eingeführten Homeofficepflicht sowie zum Arbeiten in Präsenz. Diese „Homeofficepflicht“ ist aber kein Automatismus: Voraussetzung für das Arbeiten im Homeoffice ist immer eine Abstimmung mit der oder dem Vorgesetzten!

Bitte beachten Sie, dass die Gebäude der CAU nur mit gültigen 3G-Nachweisen betreten werden dürfen. Dies gilt für alle Mitglieder und auch für alle Gäste der Universität sowie hier tätige Dienstleister.

Die Kontrolle und Dokumentation der 3G-Nachweise der Beschäftigten erfolgt durch die Vorgesetzten. Hier finden Sie: eineHandreichung für die Vorgesetzten und einen Dokumentationsvordruck (geimpft+genesen) / Dokumentationsvordruck (getestet). Bitte beachten Sie, dass Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, arbeitstäglich einen negativen Antigen-Schnelltest von einer externen Teststelle vorlegen müssen. Die durch die CAU zur Verfügung gestellten Schnelltests werden als Nachweis nicht anerkannt, auch wenn sie unter Aufsicht durchgeführt werden! Weitere Infomationen zur Kontrolle und Dokumentation der 3G-Nachweise der Professorinnen und Professoren reichen wir umgehend nach.

Über weitere Änderungen im Universitätsbetrieb informieren wir mit gesonderter E-Mail,

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Meyer
Kanzlerin