Corona-Update: Regeln bis 20. Dezember

Sehr geehrte Mitglieder der Universität,

Bund und Länder haben sich Mitte der Woche auf eine Fortsetzung und Verschärfungen der seit dem 2.11.2020 geltenden Coronamaßnahmen der Länder verständigt. Dies ist notwendig geworden, da die bisherigen Maßnahmen noch nicht zu einem nennenswerten Rückgang der Infektionszahlen geführt haben. Wir möchten Ihnen heute eine erste Orientierung zu den Coronaregelungen für die CAU und den Betrieb in Lehre, Forschung, Verwaltung und Services ab dem 1.12.2020 geben, auch wenn die erwarteten Änderungen der „Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Hochschulen“ aktuell noch nicht vorliegen.

Für die Hochschulen und Universitäten haben Bund und Länder am Mittwoch beschlossen, dass grundsätzlich auf digitale Lehre umgestellt wird, mit Ausnahmen nur für Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte und Prüfungen. Das bedeutet, dass die praktischen Lehrveranstaltungen auf dieser Grundlage als explizit genannte Ausnahmen in Präsenz fortgesetzt werden können. Die bislang für Erstsemester möglichen Präsenzlehrveranstaltungen müssen in digitale Formate überführt werden (sofern es sich nicht um praktische Lehrveranstaltungen handelt) und finden ab dem 1. bis zunächst 20.12.2020 ausschließlich in Onlineformaten statt.

Alle betroffenen Erstsemesterstudierenden bitten wir, sich auf den Webseiten ihrer Fakultäten oder direkt bei den Lehrenden zu informieren, wie ihre bisherigen Präsenzveranstaltungen in der kommenden Woche fortgesetzt werden.

Für den weiteren Universitätsbetrieb in den Bereichen Forschung, Verwaltung und Services werden die seit dem 2.11.2020 geltenden Regelungen nach derzeitiger Einschätzung unverändert bis zunächst zum 20.12.2020 weitergelten. Ziel dieser Maßnahmen an der CAU ist es, die Infektionsrisiken für jede*n Einzelne*n zu minimieren und einer weiteren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Zugleich soll der Universitätsbetrieb in Lehre, Forschung, Verwaltung und Services innerhalb der vorgegebenen Regelungen, d.h. mit so wenig Präsenz wie möglich, sichergestellt werden. Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Alle Universitätsmitglieder haben konsequent auf dem gesamten Campus das Abstandsgebot und die bekannten Hygieneregeln zu beachten.
  • Die Maskenpflicht gilt weiterhin vor und innerhalb aller Gebäude bis zum Erreichen des Arbeitsplatzes sowie auch an den Einzelarbeitsplätzen in Bibliotheken und in allen Präsenzlehrveranstaltungen.
  • Die Universitätsbibliothek bleibt weiterhin geöffnet. Die seit Anfang November geltenden Einschränkungen in der Nutzung und den Services bleiben jedoch bestehen. Informationen zu den verfügbaren Services der Universitätsbibliothek und der Fachbibliotheken sind auf deren Webseiten zusammengestellt.
  • Forschungs- und Verwaltungsbetrieb: Diese werden auch weiterhin nicht grundsätzlich eingeschränkt. Auch am „Arbeitsplatz Universität“ sollen aber die Kontaktmöglichkeiten zwischen Mitgliedern der Universität minimiert werden. Die Präsenz in den Instituten, Einrichtungen und Verwaltungseinheiten soll daher weiterhin auf das für die Erledigung der Aufgaben in Forschung, Verwaltung und Infrastruktur notwendige Maß eingeschränkt und so organisiert werden, dass im Falle einer Infektion der Betrieb aufrechterhalten werden kann. Dies gilt insbesondere für kritische Geschäftsprozesse und Infrastrukturen.
    Durch die Vorgesetzten sollen alle organisatorischen Vorkehrungen ausgeschöpft werden, die es den Beschäftigten ermöglichen, grundsätzlich die individuelle Regelarbeitszeit erbringen zu können. Die Instrumente der Arbeitszeitflexibilisierung (versetztes Arbeiten, Schichtdienste, Homeoffice, Umorganisation etc.) sollen unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen entsprechend ausgeschöpft werden. Dort, wo die Tätigkeiten und technische Voraussetzungen dies zulassen, soll weiterhin vorrangig im Homeoffice gearbeitet werden. Dies setzt immer die Zustimmung der*des Vorgesetzten voraus.
  • Die bestehenden Regelungen für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen einer Risikogruppe  angehören, gelten unverändert fort.
  • Interne BesprechungenTreffen von ArbeitsgruppenSitzungen, Vorstellungsgespräche sowie Gremiensitzungen können bis auf Weiteres nicht in Präsenz durchgeführt werden. Auch hier ist auf digitale Formate oder Telefonkonferenzen auszuweichen.
  • Dienstreisen sollen weiterhin nur dann durchgeführt werden, wenn dies für die Erledigung der Arbeitsaufgabe unbedingt notwendig ist. Dienstreisen in Risikogebiete im Ausland und Regionen mit hohen Infektionszahlen innerhalb Deutschlands (Hochinzidenzgebiete) sollen nicht genehmigt werden. Ausnahmen bedürfen im Einzelfall der Zustimmung des Präsidiums.
  • Krankheit, Verdachtsfälle: Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf der Coronawebseite. Auf der Coronawebsite der CAU finden Sie auch ergänzende Informationen des Robert-Koch-Instituts.
  • Schließungen von Einrichtungen: Die Museen der Universität, der Hochschulsport (Lehrveranstaltungen ausgenommen) sowie die Mensen des Studentenwerks bleiben auch weiterhin geschlossen. Die Beratungsstellen stehen Ihnen digital oder telefonisch zur Verfügung. Informationen unter Öffnungen&Schließungen

Detaillierte Informationen zu allen Themengebieten finden Sie auf der Coronawebseite der CAU. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an corona@uni-kiel.de.
Studierende wenden sich bei allgemeinen Fragen rund ums Studieren in Zeiten von Corona sowie bei diesbezüglichen Herausforderungen gerne an Sandra Elstner unter selstner@uv.uni-kiel.de.

Wir sind uns der Einschränkungen und Zumutungen bewusst, die diese durch das Land verordneten Maßnahmen jede*n Einzelne*n von Ihnen für das Studium und die Arbeit an der CAU bedeuten. Bitte tragen Sie dennoch durch verantwortungsvolles Handeln und das konsequente Einschränken der eigenen Kontakte auch im privaten Umfeld dazu bei, dass die Infektionszahlen beherrschbar bleiben und wir die kommenden Wintermonate gut und gesund überstehen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Adventszeit - trotz oder gerade wegen der Zumutungen und Herausforderungen der Coronapandemie!

Claudia Ricarda Meyer
Kanzlerin