Neue Standards zur Qualitätssicherung bei Promotionen

Kieler Universität beschließt fakultätsübergreifende Grundsätze für Promotionen.
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In seiner Sitzung am 15. Mai hat der Akademische Senat der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) mit überwältigender Mehrheit* neue Grundsätze für Promotionen an der Landesuniversität beschlossen. Sie regeln künftig einheitlich für alle acht Fakultäten der Hochschule, nach welchen Kriterien und Maßstäben Promotionen organisiert, betreut und bewertet werden. Damit sichert die Kieler Universität die qualitativ hohe wissenschaftliche Ausbildung ihrer Doktorandinnen und Doktoranden.

CAU-Präsident Professor Gerhard Fouquet und der Vizepräsident für Studium, Lehre und Graduiertenförderung, Professor Frank Kempken, stellten heute (Dienstag, 21. Mai) die Gründzüge der Neuregelung vor: „Die gemeinsamen Grundsätze für Promotionen an allen Fakultäten gewährleisten ein Höchstmaß an Transparenz und betonen die hohe Verantwortung der betreuenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Promotionsverfahren“, erklärt Kempken. „Die Betreuerinnen und Betreuer sollen künftig eine verpflichtende Vereinbarung mit Doktorandinnen und Doktoranden über eine aktive Begleitung bis zur Dissertation eingehen. Darin festgehalten werden regelmäßige Rücksprachen, eine Erklärung, dass die Arbeit nach den geltenden ‚Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis’ angefertigt werden, oder eine Erklärung, ob eine Vermittlungsagentur in Anspruch genommen wurde.“ Manche Aspekte der Grundsätze werden bereits jetzt von einigen Fakultäten umgesetzt. Allerdings habe es bislang an einer einheitlichen Lösung für alle Fakultäten gefehlt. „Jetzt wird es für alle Promotionswilligen einfacher, sich über ihre Möglichkeiten an der CAU zu informieren. Außerdem soll durch die enge und kontinuierliche Betreuung auch die Wahrscheinlichkeit von Plagiaten sinken“, bekräftigt Kempken. Ein wichtiger Baustein für die Qualitätssicherung sei zudem, dass bei ausgezeichneten Promotionsleistungen („summa cum laude“ oder „opus eximium“) immer ein zusätzliches Gutachten eines auswärtigen Wissenschaftlers oder einer auswärtigen Wissenschaftlerin hinzuzuziehen ist.

Die Betreuungsvereinbarungen dienen darüber hinaus auch der Erfassung aller Promotionen an der CAU: „Zurzeit fertigen an der Kieler Universität zirka 2.300 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ihre Promotionsarbeit an. Rund 2.000 von ihnen sind eingeschrieben oder stehen in einem Arbeitsverhältnis an der CAU. Mit der verpflichtenden Betreuungsvereinbarung, die bei der Annahme als Doktorandin oder Doktorand an einer Fakultät eingereicht werden muss, stellen wir sicher, dass auch die bisher Nicht-Erfassten im Sicherheitsnetz landen“, sagt Dr. Sabine Milde, Leiterin des Graduiertenzentrums an der CAU.

Der Akademische Senat hat überdies die Forderungen der CAU für die Hochschulgesetzesnovelle beschlossen. Darin spricht sich die Kieler Universität klar für das alleinige Promotionsrecht der Universitäten aus. Fouquet: „Eine Promotion weist die Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nach. Betreuungsberechtigt sind deshalb ausschließlich habilitierte Dozentinnen und Dozenten oder jene mit einer Qualifikation, die ein Adäquat zur Habilitation darstellt. Um Studierenden von Fachhochschulen dennoch eine Promotion zu ermöglichen, kooperieren einige Fakultäten der CAU mit Fachhochschulen. Erwerben die FH-Professorinnen und -Professoren eine Zweitmitgliedschaft an einer der Fakultäten, etwa über eine Habilitation oder über ein geregeltes Aufnahmeverfahren, können sie auch ihre Studierenden bis zur Dissertation begleiten.“

Neu eingeführt wird mit den Grundsätzen auch die Möglichkeit zur „Fast-Track-Promotion“, die Bachelorabsolventen und -absolventinnen von Universitäten und Fachhochschulen einen direkten Zugang zur Promotion gibt, ohne erst einen Masterabschluss erworben zu haben. „Besonders begabte Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiums haben dank der neuen Promotionsgrundsätze die Möglichkeit, schneller zu ihrem Doktortitel zu gelangen“, fasst Fouquet die Fast-Track-Option zusammen.

Alles in allem habe sich die gute Vorarbeit in Ausschüssen und Konventen von über einem Jahr bezahlt gemacht. „Die Öffentlichkeit erwartet zurecht, dass die Universitäten für die Qualität ihrer Promotionen einstehen. Mit den gemeinsam von allen Fachbereichen verabschiedeten Grundsätzen für Promotionsordnungen hat die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel einen wichtigen Meilenstein für transparente und qualitativ hochwertige wissenschaftliche Promotionsverfahren gesetzt. Sie gehört damit zu den wenigen deutschen Universitäten, die sich zu fakultätsübergreifenden Grundregeln bekennen“, schließen Fouquet und Kempken. Die Fakultätspromotionsordnungen sollen bis 30. Juni 2014 an die Grundsätze angepasst werden.

Die Grundsätze für Promotionsordnungen finden Sie hier:
www.uni-kiel.de/download/pm/2013/2013-137-grundsaetze-promotionsordnungen.pdf
* 18 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, keine Gegenstimme