Promotionsrecht muss Universitäten vorbehalten bleiben

Der Tagespresse musste das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) heute (Montag, 18. November) entnehmen, dass die Wissenschaftsministerin Schleswig-Holsteins, Professorin Waltraud ‚Wara‘ Wende, „den Fachhochschulen in ihrem Land das Promotionsrecht einräumen“ will [Zitat www.sueddeutsche.de, 17.11.2013, „Doktortitel auch an Fachhochschulen“]. Diesen nicht mit den Universitäten im Lande besprochenen Kurswechsel kommentiert das Präsidium der Landesuniversität wie folgt:

  1. Bereits seit Jahren werden Studierende mit Fachhochschulabschluss erfolgreich an der Kieler Universität promoviert.
  2. Forschungsstarke Fachhochschuldozentinnen und -dozenten mit Habilitation oder mit einer Qualifikation, die ein Adäquat zur Habilitation darstellt, können über eine Zweitmitgliedschaft an den Fakultäten der Universität schon heute ihre Promotionsstudierenden betreuen, gleichberechtigt zu Universitätsprofessorinnen und -professoren. Erst vor vier Wochen, am 19. September, unterzeichneten die CAU und die Fachhochschule Kiel eine entsprechende Promotionsvereinbarung. www.uni-kiel.de/pressemeldungen/index.php?pmid=2013-265-promotion-fh
  3. In seiner Sitzung am 15. Mai 2013 hat der Akademische Senat der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit überwältigender Mehrheit [18 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, keine Gegenstimme] neue Grundsätze für Promotionen an der Landesuniversität beschlossen und sich gleichzeitig für das alleinige Promotionsrecht der Universitäten ausgesprochen. Die Grundsätze regeln einheitlich und detailliert für alle acht Fakultäten der Hochschule, nach welchen Kriterien und Maßstäben Promotionen in allen Phasen organisiert, betreut und bewertet werden. Dazu zählt beispielsweise auch die externe Begutachtung von Promotionsarbeiten, die mit „summa cum laude“ bewertet wurden. Damit sichert die Kieler Universität die qualitativ hohe wissenschaftliche Ausbildung ihrer Doktorandinnen und Doktoranden. www.uni-kiel.de/pressemeldungen/index.php?pmid=2013-137-grundsaetze-promotionen

Mit diesen Regelungen haben die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, ihre Fakultäten sowie der Akademische Senat der CAU gemeinsam Verantwortung gegenüber ihren Doktorandinnen und Doktoranden sowie gegenüber der Öffentlichkeit bewiesen. Professor Gerhard Fouquet, Präsident der CAU: „Mit ihrem Vorstoß zur angekündigten Änderung des Promotionsrechtes in Schleswig-Holstein entzieht Professorin Waltraud Wende diesen neu etablierten Instrumentarien jegliche Grundlage. Über die grundsätzliche Zulassung von Fachhochschulstudierenden zur Promotion, über Zweitmitgliedschaften forschungsstarker Dozentinnen und Dozenten sowie über die Grundsätze zur Promotion sind alle Voraussetzungen für qualitativ hochwertige Promotionen geschaffen. Wir protestieren daher entschieden gegen eine Änderung des Promotionsrechts, die die zentrale Rolle der Universitäten im deutschen Wissenschaftssystem unterlaufen und entstandenes Vertrauen zwischen Universitäten und Fachhochschulen im Lande zerstören würde. Gleichzeitig fordern wir Ministerin Wende auf, in den Dialog mit den Universitäten über diese existenzielle Frage zu treten.“