Wasserrohrbruch in der Leibnizstraße: Ausfall Lehrbetrieb

Aufgrund eines Rohrbruchs in der Hauptwasserleitung der Stadtwerke in Sektor 3 muss heute, 12. Mai, ab 13 Uhr das Wasser im gesamten Sektor 3 abgeschaltet werden. Betroffen sind alle Institute und Einrichtungen in der Leibnizstraße und am Botanischen Garten (vgl. Karte anbei):

  • Universitätsbibliothek (schließt vollständig ab spätestens 14 Uhr)
  • Mensa II (schließt ab 13 Uhr)
  • Sportforum (schließt ab 13 Uhr)
  • Biologiezentrum,
  • Zentrum Molekulare Biowissenschaften (ZMB),
  • Physikzentrum,
  • Leibnizstraße 1 und 3,
  • Fakultätenblöcke, Leibnizstraße 4 bis 10
  • Botanischer Garten

Die Stadtwerke arbeiten an der Wiederherstellung. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie lange die Wasserversorgung unterbrochen sein wird. Aktuelle Informationen erhalten Sie über www.uni-kiel.de/intranet und www.uni-kiel.de.

Da während der Abschaltung der Frischwasserzufuhr auch kein Löschwasser zur Verfügung steht, fallen alle Lehrveranstaltungen ab sofort (13 Uhr) aus. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den genannten Bereichen sind vom Dienst freigestellt. Studierende sind von Ihrer Anwesenheitspflicht von Lehrveranstaltungen im genannten Bereich freigestellt.

Alle Lehrveranstaltungen, sonstige universitäre oder externe Veranstaltungen in den entsprechenden Gebäuden fallen aus bzw. werden hiermit abgesagt.

Die betroffenen Beschäftigten (in den genannten Gebäuden) werden am Dienstag, den 12. Mai, ab 13:00 Uhr von ihrer Dienstverpflichtung freigestellt. Dies bedeutet, dass etwaige Fehlstunden nicht nachgearbeitet werden müssen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderung treten keine Sonderregelungen in Kraft.

Für Studierende gilt, dass das Fehlen bei einer von der Schließung betroffenen Lehrveranstaltung und auch bei einem ggf. angebotenen Ersatztermin nicht als Fehlzeit gewertet wird. Lehrveranstaltungen und Prüfungen dürfen in den geschlossenen Bereichen auch nicht auf ausdrücklichen Wunsch der Studierenden und mit Einverständnis der Verantwortlichen stattfinden.

Notdienste werden aufrechterhalten. Wer außerhalb von Notdiensten in definierten Gebäuden verbleibt, tut dies auf eigene Gefahr und ohne Versicherungsschutz im Fall eines Unfalls.