Beauftragte und Interessensvertretungen
Beauftragte
- Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte nimmt die Belange der weiblichen Hochschulangehörigen wahr und unterstützt das Präsidium in seiner Aufgabe, Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft herzustellen und Benachteiligungen von Frauen an der Hochschule abzubauen.
- Der_die Beauftragte_r für Diversität vertritt die Belange der Studierenden und Promovierenden und ist im Rahmen der Planung und Organisation von Studium und Lehre, Forschung, Weiterbildung und Verwaltung die Ansprechperson für den Abbau noch vorhandener Barrieren und Benachteiligungen.
- Die Inklusionsbeauftragte vertritt die Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen und achtet darauf, dass die Rechte der schwerbehinderten Menschen, der betrieblichen Interessenvertretungen und der Schwerbehindertenvertretung gewahrt sind.
- Der Strahlenschutzbevollmächtigte berät und unterstützt Verantwortliche, Führungskräfte und Beschäftigte der CAU im Umgang mit Kern- und Röntgenstrahlen.
- Die Aufgabe des Tierschutzbeauftragten ist geregelt in §10 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und §5 Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVersV).