Gremien und Organe
Gremien und Organe der Akademischen Selbstverwaltung
Zentrale Gremien
- Das Präsidium leitet die Hochschule. Es stellt den Struktur- und Entwicklungsplan sowie den Haushaltsplan auf und führt die Beschlüsse des Senats aus.
- Der Senat wird von allen Universitätsmitgliedern gewählt und vertritt damit alle Statusgruppen der Universität. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören die Beschlussfassung über Verfassung und Satzungen der Universität, die Wahl der Mitglieder des Präsidiums sowie die Entscheidung über grundsätzliche strukturelle Hochschulthemen.
- Der Senat bildet zur Vorbereitung seiner Beschlüsse beratende Ausschüsse.
- Der Hochschulrat besteht aus fünf externen Mitgliedern. Zu seinen Aufgaben gehören die Verabschiedung von Empfehlungen und Stellungnahmen, die Beschlussfassung über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Universität sowie die Zustimmung zu Satzungen.
- Das Kuratorium pro universitate ist ein Kreis, der dem Universitätsgedanken im Allgemeinen und der Christian-Albrechts-Universität im Besonderen nahe steht. Die Kuratorinnen und Kuratoren sind berufen, die Kieler Universität in ihrer Größe und Bedeutung zu stärken, sie zu beraten und in Politik und Gesellschaft für ihre Förderung einzutreten.
Fakultätsgremien
- In den Konventen beraten und beschließen Mitglieder aller Statusgruppen über Fakultätsangelegenheiten.
- Die Dekanin oder der Dekan leitet den Fachbereich, bereitet die Beschlüsse des Fachbereichskonvents vor und führt sie aus. Das Dekanat unterstützt die Dekanin oder den Dekan und die Prodekaninnen und Prodekane bei den Leitungsaufgaben.